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rab
PID breitet sich ohne Regeln schnell aus
Bericht über genetische Untersuchungen von
Emryonen
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die so
genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) breitet sich nach
einer kurzen Etablierungsphase in der Praxis schnell aus, wenn es
keine starken rechtlichen Barrieren gibt. Zu diesem Schluss kommt
das Büro für Technikfolgenabschätzung des
Bundestages in einer Untersuchung der Praxis und rechtlichen
Regulierung der PID in sieben Ländern, die der Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung als
Unterrichtung (15/3500) vorgelegt hat.
Die Untersuchung der Länder Belgien,
Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen
und den USA mache deutlich, dass die praktische Anwendung der PID
international weiter fortgeschritten sei als weithin angenommen.
Den Daten zufolge ergebe sich die Zahl von mindestens 1.600
Kindern, die bis Anfang vergangenen Jahres in diesen Ländern
nach einer PID zur Welt gekommen sind. Die Experten schätzten
die tatsächliche Zahl der Kinder allerdings weitaus
höher, da in den USA und Italien eine erhebliche Zahl von
PID-Zentren nicht erfasst werde.
Unter PID wird die genetische Untersuchung
von Embryonen verstanden, bevor sie in den Uterus der Frau
übertragen werden. Voraussetzung der PID ist eine
künstliche Befruchtung. Meistens verfolgt die PID das Ziel,
Embryonen zu identifizieren und auszuwählen, bei denen
bestimmte Chromosomanomalien oder Genmutationen mit hoher
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können, heißt es
in dem Bericht. Die Diskussion über die Stammzellenforschung
im parlamentarischen Verfahren habe gezeigt, dass für eine
Entscheidung über die Zulassung entscheidend ist, ob und wie
sich die Anwendung der PID auf einen eng definierten Nutzerkreis
eingrenzen lässt. Dazu könnten zum Beispiel Paare mit
einem nachgewiesenen hohen Risiko, ein Kind mit einer schweren,
genetisch bedingten Erkrankung oder Behinderung zur Welt zu
bringen, gehören.
Ein Vergleich von Großbritannien und
Frankreich mache deutlich, dass die Nutzung der PID am ehesten
durch eine Kombination von umfangreichen Kontrollen der Praxis auf
der Grundlage möglichst genauer gesetzlicher Bestimmungen
effektiv eingegrenzt werden kann. Die für das
französische Regulierungsmodell kennzeichnende Zulassung und
Kontrolle durch eine Kommission oder Behörde im Rahmen eines
gesetzlich sehr eng definierten Spektrums zulässiger
Indikationen scheine am ehesten geeignet, die vom Gesetzgeber
beabsichtigte Begrenzung der PID auf - wie im französischen
Gesetz formuliert - Fälle in " besonders schweren, nicht
heilbaren erblichen Erkrankungen" zu gewährleisten. Die
gesetzlich geforderte Identifizierung des fraglichen genetischen
Merkmals bei einem der Elternteile schränke den Entscheidungs-
spielraum der Behörden von vornherein auf Fälle ein, in
denen das Risiko einer erblichen Erkrankung bestehe. Damit sei
ausgeschlossen, dass sich der Einsatz der PID auf die Diagnose von
spontan auftretenden Chromosomanomalien ausweitet.
Weiter heißt es, ohne Regulierungen und
einer freien Entwicklung von Angebot und Nachfrage könne davon
ausgegangen werden, dass die Nutzung der PID nicht auf
Einzelfälle mit besonderen Risiken oder gar auf medizinische
Indikationen begrenzt bleiben wird. Unklare gesetzliche
Definitionen wie in Großbritannien hätten dazu
geführt, dass die zuständigen Behörden im Falle von
neuen Nutzungsoptionen für die PID unter Druck über die
jeweiligen Fälle entscheiden müssen. Allgemein könne
aber festgestellt werden, dass mit jeder neuen medizinischen Option
zum Einsatz der PID die Frage der Sinnhaftigkeit und
Legitimität der Nutzung und der Einschränkung erneut
gestellt werden kann. rab
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