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Bluttransfusionen sicherer machen
Anpassung an EU-Recht
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für Blut und Blutbestandteile sollen dem
EU-Recht angepasst werden. Zu diesem Zwecke will die
Bundesregierung das Transfusionsgesetz und arzneimittelrechtliche
Vorschriften mit einem Gesetzentwurf (15/3593) ändern.
Konkret wird die Aufbewahrungszeit für die Angaben zur
Rückverfolgung von Blutprodukten bei der Herstellung sowie der
Anwendung von 15 auf 30 Jahre verlängert. Blutdepots
müssen nun ähnliche Qualitäts-, Sicherheits-, und
Dokumentationsanforderungen wie Blutspendeeinrichtungen
erfüllen. Außerdem will die Regierung ein bundesweites
Register der Einrichtungen schaffen, die die
Blutstammzellzubereitung herstellen. Der Leiter einer solchen
Einrichtung muss künftig eine zweijährige Berufserfahrung
besitzen, heißt es in der Initiative.
Weiter heißt es, mit dem Gesetzentwurf würden die
Begriffe "Spende" und "Spendeeinrichtung" verdeutlicht. Die
Herstellung bestimmter Blutprodukte in der Zahnarztpraxis oder im
Operationssaal wird den Angaben zufolge erleichtert. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass die Änderungen zu
zusätzlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von 150.000
Euro führen. rab
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