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Unterschiedliche Expertenmeinungen
Haushaltsbegleitgesetz 2005
Haushalt. Unterschiedlich bewerten Sachverständige das
Haushaltsbegleitgesetz 2005 (15/3442) der Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen. Dies wurde deutlich in den
schriftlichen Stellungnahmen der sieben Experten zur
öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 6.
September. Mit dem Gesetz will die Koalition unter anderem die
vergütungsfähige Basisölmenge je land- und
forstwirtschaftlichen Betrieb ab dem 1. Januar 2005 auf 10.000
Liter begrenzen und einen Selbstbehalt von 350 Euro einführen.
Dies soll ab dem Haushaltsjahr 2006 Entlastungen für den Bund
von 287 Millionen Euro im Jahr bringen. Zudem soll der
Bundeszuschuss zur Krankenversicherung der Landwirte ab 2005 um 82
Millionen Euro jährlich reduziert werden.
Für Jörg-Volker Schrader vom Institut für
Weltwirtschaft, Kiel, ist die Reduzierung der
Mineralölsteuervergünstigung für die Landwirtschaft
aus Gründen des Subventionsabbaus positiv zu bewerten. Die
vorgeschlagene Ausgestaltung des Abbaus der
Steuervergünstigung erscheine allerdings ökonomisch
schwer begründbar. Zwar sei nachvollziehbar, dass in Zukunft
Lohnbetriebe nur über ihre Kunden, die Landwirte, die
Steuervergünstigung erhalten sollten. Ökonomisch aber
kaum begründbar sei der vorgesehene Einbehalt von 350 Euro und
die Höchstgrenze von 10.000 Litern im Jahr.
Besonders die Erklärung, dass größere Betriebe
diesen Subventionsabbau leichter tragen könnten, führe in
die Irre. Demgegenüber weist laut Schrader die vorgeschlagene
Kürzung der Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen
Krankenkasse in die richtige Richtung. Die daraus resultierende
Zusatzbelastung der aktiven Landwirte führe im Durchschnitt
nicht zu einer höheren Belastung als für die Mitglieder
der gesetzlichen Krankenversicherung. Insofern handele es sich mit
Sicherheit um einen Subventionsabbau.
Auch Dirck-Michael Rexrodt vom Bundesrechnungshof ist laut
seiner schriftlichen Stellungnahme der Auffassung, dass sich die
aktiven Landwirte an der Defizitdeckung für die
Altenteiler-Leistungsausgaben im gleichen Maße beteiligen
sollen, wie dies heute in der Krankenversicherung der Rentner der
Fall sei. Allerdings müsste eine solche Angleichung
schrittweise über mehrere Jahre erfolgen, da sie mit
deutlichen Beitragssteigerungen für die aktiven Landwirte
verbunden werde.
Ebenso hält Peter Mehl von der Bundesforschungsanstalt
für Landwirtschaft in Braunschweig den vorgeschlagenen
Solidarbeitrag für die aktiven Landwirte für
gerechtfertigt. Für die positive Bewertung sei auch die
Befristung des Gesetzes und die Verankerung der Regelung im
Übergangsrecht maßgeblich. Dies gebe dem Gesetzgeber
genügend Spielraum, bei einer Neuordnung der
Krankenversicherung auch diese Finanzierung zu
überprüfen.
Bauerverband lehnt Gesetzentwurf ab
Die Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hämerling
und Burkhard Möller, hingegen lehnen die im
Haushaltbegleitgesetz 2005 vorgesehenen Maßnahmen "vehement"
ab. Insgesamt würden durch die geplanten Änderungen des
Mineralölsteuergesetzes den Bauernfamilien in Deutschland
jährlich Zusatzkosten in Höhe von 287 Millionen Euro
aufgebürdet werden. Die geplante Einführung einer unteren
Selbstbehaltsumme von 350 Euro und die Deckelung des
ermäßigten Steuersatzes auf eine maximale Menge von
10.000 Litern käme einem faktischen Steuersatz von rund 40
Cent pro Liter gleich. Diese entspräche einer weiteren
Steuererhöhung von 56 Prozent.
"Entschieden" lehnt der Bauernverband auch die im Gesetzentwurf
vorgesehene "zusätzliche Belastung" der Landwirte durch eine
Kürzung der Bundesmittel der landwirtschaftlichen
Krankenversicherung um 82 Millionen Euro im Jahr 2005 und steigend
auf 91 Millionen Euro im Jahr 2008 ab. Dies ergäbe eine
durchschnittliche rechnerische Beitragssteigerung von rund 12,5
Prozent für die landwirtschaftlichen Unternehmer im Jahr
2005.
Für den Geschäftsführer des Bundesverbandes der
landwirtschaftlichen Krankenkassen, Harald Deisler, stellt sich die
Frage nach der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs, da
den stark steigenden Beiträgen verringerte
Versorgungsansprüche der aktiven Landwirte gegenüber
stünden. Das Verhältnis von Beitragseinnahmen der aktiv
Versicherten zur Höhe des Solidarbeitrages werde immer
ungünstiger werden, so dass 91 Millionen Euro im Jahr 2008
bereits mehr als
20 Prozent der Beiträge der aktiven Versicherten ausmachen
dürften, heißt es in der Stellungnahme mik
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