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Die streckenbezogene Lkw-Maut soll 3 Milliarden
Euro bringen
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
Haushalt. Aus der streckenbezogenen Lkw-Maut
erhofft sich die Bundesregierung im kommenden Jahr Einnahmen in
Höhe von 3 Milliarden Euro. Das sind 200 Millionen Euro mehr
als für dieses Jahr angesetzt waren. Ingesamt umfasst der
Etatentwurf für das Bundesministerium für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen Ausgaben von 23,22 Milliarden Euro gegenüber
25,58 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr und Einnahmen von
4,52 Milliarden Euro (4,34 Milliarden Euro). Die Ausgaben
schlüsseln sich auf in 12,27 Milliarden Euro (12,97 Milliarden
Euro) für Investitionen, 7,96 Milliarden Euro (9,65 Milliarden
Euro) für Zuweisungen und Zuschüsse, 1,86 Milliarden Euro
(1,89 Milliarden Euro) für sächliche Verwaltungsausgaben
und 1,14 Milliarden Euro (1,12 Milliarden Euro) für das
Personal.
Von den Einnahmen entfallen 3,58 Milliarden
Euro (3,35 Milliarden Euro) auf Verwaltungseinnahmen und 946,88
Millionen Euro (2004 waren es noch 991,55 Millionen Euro) auf die
übrigen Einnahmen. Die Verpflichtungsermächtigungen
summieren sich auf 10,97 Milliarden Euro (10,74 Milliarden Euro).
Davon entfallen 1 Milliarde Euro bei den Autobahnen und 800
Millionen Euro bei den Bundesstraßen auf die Erhaltung, den
Um- und Ausbau dieser Verkehrswege. 4,18 Milliarden Euro sind
für Investitionen in den Bundesfernstraßenbau über
die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG)
festgelegt. Immerhin noch 495 Millionen Euro sind als
Verpflichtungsermächtigung für die Realisierung von
Anwendungsstrecken für die Magnetschwebebahntechnik
("Transrapid") eingeplant.
2,96 Milliarden Euro (2,73 Milliarden Euro
waren in 2004 eingeplant) der Einnahmen aus der streckenbezogenen
Lkw-Maut sowie aus Schifffahrtsabgaben sollen im Wesentlichen in
den Ausbau der Bundesfernstraßen (1,2 Milliarden Euro statt
1,06 Milliarden Euro 2004) und der Schienenwege der Eisenbahnen des
Bundes (912,95 Millionen Euro statt 782,31 Millionen Euro 2004)
fließen. An Ausgaben für den Einzug der Lkw-Maut durch
Private sind 541,7 Millionen Euro (im laufenden Haushaltsjahr
sollen es 637 Millionen Euro sein) veranschlagt. Die VIFG soll die
Mittel zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben
übernehmen. Von ihr nicht ausgegebene Mittel sollen jeweils im
folgenden Haushaltsjahr im Bundeshaushalt bereitgestellt
werden.
Für den Bau und Betrieb der
Bundesstraßen sieht der Etat 4,3 Milliarden Euro (4,7
Milliarden Euro) vor, von denen 381 Millionen Euro (377 Millionen
Euro) auf den Betriebsdienst für die Bundesstraßen und
363 Millionen Euro (358 Millionen Euro) auf den Betriebsdienst
für die Autobahnen entfallen. Die bedarfsplanmäßigen
Ausgaben für Autobahnen werden auf 793,23 Millionen Euro (1,25
Milliarden Euro) und für Bundesstraßen auf 116,7
Millionen Euro (198,9 Millionen Euro) beziffert. Die Ausgaben
für Erhaltung, Um- und Ausbau einschließlich
Lärmschutz sollen bei Autobahnen 814,77 Millionen Euro (847,54
Millionen Euro) und bei Bundesstraßen 948,84 Millionen Euro
(665,37 Millionen Euro) betragen. Für den Bau von Radwegen
sind wie 2004 insgesamt 98 Millionen Euro eingeplant. Den Bau und
Betrieb der Bundeswasserstraßen will sich die Regierung 903,15
Millionen Euro (909,95 Millionen Euro) kosten lassen. Zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden durch den
Bund sind 1,67 Milliarden Euro (1,68 Milliarden Euro) eingestellt.
Jeder vierte Euro soll dabei nach Nordrhein-Westfalen fließen,
während Bayern 19,5 und Baden-Württemberg 16,5 Prozent
erhalten sollen. Die Finanzhilfen an die Länder für die
Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs
sind mit 200,82 Millionen Euro (wie 2004) und die
Investitionszuschüsse an die Deutsche Bahn AG sowie an
Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden, mit
131,75 Millionen Euro (133,85 Millionen Euro)
veranschlagt.
Bei den dem Ministerium nachgeordneten
Behörden ergibt sich folgendes Bild (in Millionen Euro):
Deutscher Wetterdienst 258,59 (246,59), Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung 101,33 (97,37), Bundesamt für
Güterverkehr 97,6 (96,64), Eisenbahn-Bundesamt 66,57 (67,17),
Kraftfahrt-Bundesamt 61,01 (62,77), Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrografie 59,89 (60,23), Luftfahrt-Bundesamt
48,28 (49,75), Bundesanstalt für Straßenwesen 31,13
(30,63) und Oberprüfungsamt für die höheren
technischen Verwaltungsbeamten 0,83 (wie 2004). vom
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