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Leichter Anstieg der Ausgaben für die
gesetzliche Rentenversicherung
Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die
Bundesregierung will ab 2005 die Beiträge Kinderloser in die
gesetzliche Pflegeversicherung erhöhen und damit ein Urteil
des Bundesverfassungsgerichts (BVG) umsetzen, bis Ende 2004
Familien bei der Pflegeversicherung zu entlasten. Die
Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf (15/3671)
vorgelegt. Union und FDP kritisierten die Pläne der Koalition
als einen "Strafbeitrag" für Kinderlose zur Stopfung von
Finanzlöchern und brachten eigene Anträge (15/3682,
15/3683) ein, in denen sie die Einführung von Kinderboni zur
Entlastung der Familien vorschlagen.
Haushalt. Der Gesamtetat des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung steigt
leicht, und zwar von 83,47 auf 84,69 Milliarden Euro. Die Ausgaben
für Investitionen machen 40 Millionen Euro aus, während
für das laufende Jahr noch 269,9 Millionen Euro eingeplant
sind. Zurückzuführen ist dies auf die Finanzhilfen des
Bundes zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen
in den neuen Ländern, die 2005 wegfallen sollen. Für das
laufende Jahr will der Bund hierfür 221,1 Millionen Euro
aufwenden.
Der Ansatz für die Leistungen an die
gesetzliche Rentenversicherung soll um knapp eine halbe Milliarde
Euro auf 78,21 Milliarden Euro steigen. Den Löwenanteil macht
der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und
der Angestellten aus, der nach dem Willen der Regierung von 29,2
auf 29,56 Milliarden Euro angehoben werden soll. Der
zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung der
Arbeiter und Angestellten macht 17,43 Milliarden Euro (2004: 17,27
Milliarden Euro) aus. Zur Erläuterung heißt es, seit dem
Jahr 2000 wird durch den Bund aus dem Aufkommen der
Ökosteuer-Erhöhungsbeträge ein zusätzlicher
Zuschuss gezahlt, der dazu dienen soll, den Beitragssatz in der
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zu
senken.
Die Beitragszahlungen für
Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten sind mit 11,72
Milliarden Euro (11,84) beziffert. Der Bund trägt seit dem 1.
Juni 1999 die Beiträge für Kindererziehungszeiten. Der
Zuschuss an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in
den neuen Ländern soll von 7,89 auf 7,95 Milliarden Euro
erhöht werden. Der Bund will sich 2004 außerdem mit 6,97
Milliarden Euro an der knappschaftlichen Rentenversicherung
beteiligen. Im laufenden Jahr wird die Altersvorsorge der
Knappschaften noch mit 7,2 Milliarden Euro
unterstützt.
Für die Erstattung von Aufwendungen der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die
Rentenversicherung in den neuen Ländern soll mit 2,9
Milliarden Euro mehr ausgegeben werden als im Jahr 2004 (2,8
Milliarden Euro). Steigen soll auch der Zuschuss zu Beiträgen
der Werkstätten von Behinderten, und zwar von 870 auf 950
Millionen Euro. Sinken wird laut Regierungsentwurf die Erstattung
von ei-
nigungsbedingten Leistungen an die
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und zwar von 600
auf 550 Millionen Euro. Die Leistungen an die
Künstlersozialkasse sollen von 103,2 auf 105,9 Millionen Euro
steigen. Davon macht laut Entwurf der Zuschuss des Bundes 99
Millionen Euro (96 Millionen Euro) aus.
Es ist geplant, die Aufwendungen des Bundes
für die gesetzliche Unfallversicherung von derzeit 98,9 auf
100 Millionen Euro zu erhöhen. Für die Fremd-renten in
der Unfallversicherung sind 31,5 Millionen Euro (33 Millionen Euro)
eingestellt. Der Posten "Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der
Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen" wird mit 2,5
Milliarden Euro anstelle von bisher 1 Milliarde Euro
angeführt. Die Regierung bezieht sich auf das Gesetz zur
Modernisierung des Gesundheitssystems, wonach der Bund
versicherungsfremde Leistungen der Kassen mit den Einnahmen aus der
erhöhten Tabaksteuer der Jahre 2004 und 2005 pauschal abgilt.
Insgesamt sollen in 2005 für den Bereich Sozialversicherung
mit 80,99 Milliarden Euro rund 1,9 Milliarden Euro mehr ausgegeben
werden. Die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung und
-fürsorge sollen von 3,4 auf 3,03 Milliarden Euro gesenkt
werden. Verkehrsunternehmen sollen im nächsten Jahr 195
Millionen Euro (240 Millionen Euro) für die unentgeltliche
Beförderung schwerbehinderter Menschen erstattet bekommen.
Für die Förderung der Eingliederung behinderter Menschen
veranschlagt die Regierung insgesamt 198,2 Millionen Euro (243,1
Millionen Euro). Die Allgemeinen Bewilligungen belaufen sich
für das kommende Jahr auf 329,8 Millionen Euro gegenüber
640,3 Millionen Euro in 2004. rab
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