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Das Parlament
Nr. 38 / 13.09.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Zuschuss für Deutsche Künstlerhilfe beträgt 2 Millionen Euro

Bundespräsidialamt

Haushalt. Der Bundespräsident, sein Amt und die Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sollen 2005 über 23,64 Millionen Euro (2004: 23,04 Millionen Euro) verfügen können.

Bei den Gesamtausgaben ist dabei der größte Teil für Personal mit 10,92 Millionen Euro (10,37 Millionen Euro) und für sächliche Verwaltungsausgaben mit 8,62 Millionen Euro (7,5 Millionen Euro) reserviert. Für Investitionen sind nach 1,2 Millionen Euro in diesem Jahr im Jahr 2005 insgesamt 801.000 Euro eingeplant. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind nach 3,97 Millionen Euro in diesem Jahr im Haushaltsjahr 2005 rund 3,3 Millionen Euro vorgesehen.

Für die BLK sind im kommenden Jahr 1,95 Millionen Euro (2,35 Millionen Euro) etatisiert. Auch hier bilden die Personalausgaben mit 1,56 Millionen Euro (1,57 Millionen Euro) den größten Posten. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hier von 706.000 Euro auf 382.000 Euro sinken.

Die Ausgaben des Bundespräsidialamtes sollen im kommenden Jahr auf 16,57 Millionen Euro ansteigen. In diesem Jahr waren dafür 15,7 Millionen Euro vorgesehen. Dabei sollen die Personalausgaben von 8,46 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 9,07 Millionen Euro im kommenden Jahr ansteigen. Auch die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen im kommenden Jahr höher ausfallen: Sie steigen von 6,12 Millionen Euro auf 6,71 Millionen Euro.

Leicht ansteigen sollen auch die Ausgaben des Bundespräsidenten. In diesem Jahr sind dafür 4,99 Millionen Euro vorgesehen, im kommenden Jahr 5,12 Millionen Euro. Dabei sollen die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) von 3,97 Millionen Euro auf 3,3 Millionen Euro fallen. 2 Millionen Euro davon sind wie bisher für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert. 1,3 Millionen Euro (1,97 Millionen Euro) sind vorgesehen für die Gewährung von Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare, Übernahme von Patenschaften und die Ausgaben aus besonderer Veranlassung. mik

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