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Versicherungswirtschaft fürchtet eine
Überlastung der Branche
Sicherungsfonds Thema im
Finanzausschuss
Finanzen. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BaFin) unterstützt das
Vorhaben der Bundesregierung, gesetzliche Sicherungseinrichtungen
für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung zu
schaffen. Im Insolvenzfall könne es dadurch zu einer
schnelleren Abwicklung kommen, hieß es von Seiten der BaFin in
einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses.
Gegenstand war ein Entwurf der Bundesregierung, mit dem das
Versicherungsaufsichtsgesetz und andere Gesetze (15/3418)
geändert werden sollen.
Ziel ist es, dass bei der Insolvenz eines Versicherers die
Verträge auf Anordnung der BaFin auf den Sicherungsfonds
übertragen werden, der die Verträge saniert. Vorgesehen
ist, dass der Fonds dazu die erforderlichen Kapitalanlagen zur
Verfügung stellt und die Verträge dann an ein anderes
Versicherungsunternehmen überträgt. Diese Aufgabe sollen
private Einrichtungen wie die Protektor AG und Medicator AG
übernehmen. Gleichzeitig ist geplant, das deutsche
Aufsichtssystem über Rückversicherungen an internationale
Standards anzupassen und ein Zulassungsverfahren wie für
Erstversicherer einzuführen. Darüber hinaus will die
Regierung der Aufsichtsbehörde bessere
Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Holding-Gesellschaften
und Inhabern wesentlicher Beteiligungen geben.
Aufsichtsbehörde skeptisch
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
stimmte einer Insolvenzsicherung für die Lebens- und privaten
Krankenversicherungen grundsätzlich zu. Um die Branche jedoch
nicht zu überfordern, müssten die Zahlungsverpflichtungen
der Unternehmen durch einen Höchstbetrag begrenzt und ein
anlassbezogenes, nachgelagertes Finanzierungsverfahren
eingeführt werden. Ein solches Verfahren habe sich bei der
Insolvenz der Mannheimer Versicherung im vergangenen Jahr als
sachgerecht, praktikabel und unbürokratisch erwiesen.
Unangemessene Belastungen der Unternehmen seien zu vermeiden. Der
GDV tritt für eine Begrenzung der vorgeschlagenen
Holding-Aufsicht ein, um die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen
und die mehrfache Beaufsichtigung des gleichen Tatbestandes zu
vermeiden. Nach Ansicht des Verbandes können ausländische
Rückversicherer häufig unter günstigeren steuer- und
aufsichtsrechtlichen Bedingungen Eigenkapital aufbauen. Daher
müssten ihre Schwankungsrückstellungen dringend als
Eigenmittel anerkannt werden.
Die BaFin wandte sich gegen ein "anlassbezogenes"
Finanzierungsverfahren. Es könne nicht ausgeschlossen werden,
dass es nicht nur einem Unternehmen, sondern der ganzen Branche
schlechter geht. Auch sei es eine Gerechtigkeitsfrage, ob ein
insolventes Unternehmen seine eigene Auffanglösung
mitfinanziert. Es wäre nur gerecht, so der Vertreter der
Aufsichtsbehörde, wenn dieses Unternehmen zuvor schon in den
Sicherungsfonds eingezahlt hat. Die Alternative zu einem
vorhandenen Finanztopf im Insolvenzfall wäre eine Zahlung nach
einer ersten Aufforderung "ohne Wenn und Aber", hieß es von
BaFin-Seite. Wenn es der Branche insgesamt aber schlecht gehe,
wäre dies problematisch. Die Zeit der hohen Volatilitäten
auf den Kapital- und Aktienmärkten seien noch nicht vorbei.
Der Wettbewerb in Europa werde "brutal zunehmen". Für die
Aufsichtsbehörde wäre es besser, wenn in solchen Zeiten
schon "Cash" da wäre, auf das zurückgegriffen werden
könnte.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte sich mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf zufrieden. Sollte der GDV jedoch seine
Forderungen durchsetzen können, wäre dies bedenklich. Zu
den Rückversicherern sagte Professor Helmut Schirmer von der
Freien Universität Berlin, die internationale Tendenz gehe
dahin, diese in die Aufsichtsregeln einzubeziehen. Um eine
Zulassungspflicht für Rückversicherungsunternehmen werde
man wohl nicht herumkommen. vom
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