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Vorgaben aus Brüssel umsetzen
Steuerrecht
Finanzen. Vorgaben der Europäischen Union (EU) in das
deutsche Steuerrecht umzusetzen, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs
der Bundesregierung (15/3677), den der Bundestag am 7. September
zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Zum einen
geht es um die Richtlinie über das gemeinsame Steuersys-tem
der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener
EU-Mitgliedstaaten. Vorgesehen ist, die Liste der Gesellschaften,
auf die die Richtlinie angewendet wird, um bestimmt Rechtsformen zu
erweitern und die Mindestbeteiligung, ab der eine Gesellschaft als
Mutter- und die andere als ihre Tochtergesellschaft anzusehen ist,
schrittweise zu senken.
Ferner geht es um die Richtlinie Gas und Elektrizität,
deren Regelungen für die Mehrwertbesteuerung von Gas und Strom
in den einzelnen Staaten unterschiedlich angewendet werden.
Schwerpunkt der Änderung ist die Neubestimmung des
Leistungsortes für die Lieferung von Gas oder Strom.
Darüber hinaus sind Änderungen des
EG-Beitreibungsgesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
vorgesehen. Die Änderungen betreffen die gegenseitige
Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im
Zusammenhang mit bestimmten Abgaben, Zöllen oder Steuern und
die Harmonisierung der Fahrzeugpapiere in der EU.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere
Anpassungen an das EU-Recht und Konsequenzen aus Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofes. Unter anderem soll das Berufsrecht
der Steuerberater liberalisiert werden. Neben der Zulassung des
Syndikussteuerberaters soll nun auch die Zusammenarbeit von
Steuerberatern mit Personen und Personenvereinigungen, die nicht
unter das Steuerberatungsgesetz fallen, ermöglicht werden,
sodass etwa Lohnsteuerhilfevereine mit Steuerberatern kooperieren
können. Schließlich sollen Bilanzbuchhalter und
Steuerfachwirte künftig auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen
erstellen können. vom
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