|
|
vom
Probephase bis Ende 2006 verlängern
Vermittlungsgutscheine
Wirtschaft und Arbeit. Das Instrument des Vermittlungsgutscheins
im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit soll zwei Jahre länger,
nämlich bis Ende 2006, erprobt werden. Dazu haben SPD und
Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur
Änderung des dritten Buches des Sozialgesetzbuches und anderer
Gesetze (15/3674) vorgelegt, den der Bundestag am 9. September zur
Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Da der
Bundesrechnungshof festgestellt habe, dass das
Vermittlungsgutscheinverfahren zu Mitnahmeeffekten und Missbrauch
führe, seien inhaltliche Änderungen erforderlich, so die
Fraktionen.
So solle sich eine "Fachkundigenstelle" zu Anträgen auf
einen Existenzgründungszuschuss äußern müssen,
um zu ermitteln, ob ein Gründungsvorhaben Erfolg verspricht.
Darüber hinaus wollen die Fraktionen die Förderung von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vereinfachen. Die
Lohnkostenzuschüsse sollen zu Pauschalen umgestaltet werden.
Auch bei der verstärkten Förderung sollen Zuschüsse,
etwa für Qualifizierung und Lohnzusatzkosten, künftig
pauschal ausgezahlt werden. Förderfähig solle
künftig auch die Teilnahme von Arbeitnehmern kirchlicher und
kirchennaher Einrichtungen an so genannten Transfermaßnahmen
sein.
Ferner ist vorgesehen, den Vermögensfreibetrag für
Kinder beim Arbeitslosengeld II zu erhöhen.
Hilfebedürftigen minderjährigen Kindern mit Anspruch auf
Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II soll ab Geburt ein
Grundfreibetrag von 4.100 Euro gewährt werden. Dies bedeute,
dass jedes Vermögen, sei es aus Sparvermögen oder
Ausbildungsversicherungen, in dieser Höhe bei der Berechnung
von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für das Kind
geschützt bleibt. vom
Zurück zur
Übersicht
|