mik
Zugang zum privaten Grundstück
erleichtern
Petitionsausschuss
Petitionen. Für einen leichteren Zugang zu einem innerhalb
einer militärischen US-Einrichtung in Rheinland-Pfalz
gelegenen Grundstück hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am 8. September, die
zugrundliegende Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen "zur
Erwägung" zu überweisen.
Der Kauf des Anwesens ist nach Angaben der Petenten im Sommer
2001 nach vorheriger Prüfung der Zugangsbedingungen und
Gepflogenheiten auf dem US-Stützpunkt erfolgt. Seit dem 11.
September 2001 seien jedoch für die deutschen Anwohner des
Gebietes die Zugangsbedingungen verschärft worden. Selbst
nahen Verwandten werde der Zugang erschwert, für den Zutritt
notwendige Ausweise würden nur unter strengsten Prüfungen
erteilt.
Fingerabdrücke verlangt
Für das auf dem Anwesen gelegene IT-Unternehmen bedeute
dies, dass bei Einstellungsgesprächen die Bewerber ihr
Vorstrafenregister vorlegen müssten oder es könne nur ein
Arbeitsvertrag unter Vorbehalt ausgestellt werden, bis das Ergebnis
der Sicherheitsprüfungen durch die amerikanischen
Behörden vorliege. Ein neues Sicherheitssystem verlange auch
die Erfassung und Hinterlegung von Fingerabdrücken für
die Datenbank der US-Streitkräfte und neue elektronische
Ausweise, was nach deutschem Recht aus Datenschutzgründen
nicht erlaubt sei. Das Problem könne leicht gelöst
werden, indem die in der militärischen Einrichtung gelegenen
Häuser durch Umlegung der Zaunanlage ausgegliedert
würden, heißt es in der Petition. Dieser Vorschlag stehe
jedoch nicht im Einklang mit Plänen der amerikanischen
Streitkräfte, die neue Straßen auch in unmittelbarer
Nähe der beiden Grundstücke planten. Auch die
Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die Abtrennung mit
"vertretbarem Aufwand" nicht möglich ist.
Die durch den Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische
Prüfung ergab weiterhin, dass nach dem 11. September für
alle Besucher, die Zugangsberechtigung auf Dauer erhalten wollten,
die Angaben personenbezogener Daten (zum Beispiel Vorstrafen,
Wohnsitze der letzten zehn Jahre) sowie die Anfertigung von
Fingerabdrücken zur Aufnahme in einen Kaser-
nenausweis verlangt würden.
Die Antragsteller müssten sich außerdem auf Vordrucken
mit der Akteneinsicht durch US-Behörden, der Übermittlung
aller bei deutschen Sicherheits- und Polizeibehörden über
sie gespeicherten Daten an die Abteilung für Spionageabwehr
der US-Streitkräfte sowie der Weitergabe dieser Daten an das
US-Verteidigungsministerium und der Verwendung außerhalb des
Verteidigungsministeriums einverstanden erklären. Für
Tagesbesucher bestehe allerdings die Möglichkeit, an der Wache
den Personalausweis zu hinterlegen und sich dann dort abholen zu
lassen.
Vor diesem Hintergrund habe die Bundesregierung erhebliche
Vorbehalte aus datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die
amerikanischen Sicherheitsmaßnahmen. Deshalb habe das
Auswärtige Amt die US-Botschaft im Dezember 2003 in einer
Verbalnote gebeten, Personen, die nicht Mitglieder der
US-Streitkräfte oder ihre zivilen Angestellten sind, von den
Sicherheitsmaßnahmen auszunehmen.
Der Petitionsausschuss unterstützt ausdrücklich die
Bemühungen der Bundesregierung, den Zugang zu den innerhalb
des militärischen Geländes gelegenen Privathäusern
zu vereinfachen. Er hält jedoch das Anliegen der Petition, den
Zugang in Überstimmung mit der deutschen Rechtslage zu
gewährleisten, für berechtigt - ohne dabei die
grundsätzliche Notwendigkeit von Sicherheitsvorkehrungen in
Frage zu stellen. mik
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