bob
Mehr Betreuungsplätze für die Kleinsten
schaffen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Familie. Im Interesse der Vereinbarkeit von Familienleben und
Beruf will die Bundesregierung das Angebot an Tagesbetreuung im
Osten Deutschlands sichern und im Westen der Bundesrepublik,
insbesondere für Kinder im Alter von unter drei Jahren,
ausbauen. Dies sei ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen
Familienpolitik. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf
(15/3676) vorgelegt.
Die Verpflichtung, für Kinder im Alter unter drei Jahren
nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege vorzuhalten, und zwar durch die Vorgabe
gesetzlich formulierter Kriterien für einen Mindestbedarf,
würden damit konkretisiert. Die Regierung ist der Ansicht, die
gefundenen Regelungen helfen Müttern und Vätern,
Berufstätigkeit und Kindererziehung zu vereinbaren, die
Erfüllung eines Kinderwunsches zu erleichtern und Chancen
für Familien und die Gesellschaft insgesamt zu erweitern. Die
Umsetzung dieser Forderung sei ein Auftrag von Verfassungsrang.
Betrachte man den internationalen Vergleich, hinke Deutschland
hinter der Entwicklung in vergleichbaren Industriestaaten
hinterher. Die Kinderbetreuung sei eine Feld, auf dem in
Deutschland ein "erheblicher Modernisierungsbedarf" bestehe,
heißt es weiter.
Von einer bundesrechtlichen Regelung eines Rechtsanspruches auf
Tagesbetreuung für alle Kinder unter drei Jahren hat die
Regierung abgesehen. Zur Begründung führt sie an, eine
solche Regelung würde bundesweit weder den Bedürfnissen
von Eltern noch den von Kindern entsprechen. Der Entwurf würde
auch von einem an bestimmte Voraussetzungen geknüpften
subjektiven Recht auf Tagesbetreuung in dieser Altersgruppe
absehen. Eine solche Regelung, so die Regierung, biete sich nach
Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2010 an und sei "vorher
nicht handhab- und durchsetzbar".
Der vorgesehene bedarfsgerechte Ausbau der Tagesbetreuung
für Kinder, insbesondere im Alter unter drei Jahren,
führe in den westlichen Bundesländern zu jährlichen
Mehrkosten in Höhe von knapp 1,77 Milliarden Euro ab dem Jahre
2011. Diese Ausgaben stünden Einsparungen in Höhe von 219
Millionen Euro gegenüber, die ab 2005 wirksam würden. Die
Regierung rechnet auch vor, dass die stärkere Beteiligung des
Bundes an den Kosten des Arbeitslosengeldes II und eine
gleichzeitige Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro diesen
eine Stärkung ihrer Investitionskraft und dem Ausbau einer
Kinderbetreuung ermöglichen werde. Städte und Gemeinden
müssten (schrittweise ansteigend bis zum Jahre 2010)
jährlich 1,5 Milliarden Euro für den bedarfsgerechten
Ausbau und die laufenden Kosten der Tagesbetreuung verwenden
können.
Neugestaltung der Kostenbeteiligung
Die Gesetzentwurf sieht auch eine verbesserte Steuerung, eine
Verwaltungsvereinfachung und mehr Wirtschaftlichkeit für
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vor. So soll unter anderem
der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Anhaltspunkten für eine
Gefährdung des Kindeswohls konkretisiert werden. Dazu seien
eine Ermächtigung des Jugendamtes zum Schutz des Kindes auch
gegenüber den Eltern und sonstigen Sorgeberechtigten bei
akuter Gefährdung geplant.
Der Bundestag hat am 9. September die Vorlage beraten und an den
Fachausschuss überwiesen. bob
Zurück zur
Übersicht
|