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sas
Starttermin neu regeln
Lkw-Maut auf Autobahnen
Verkehr und Bauwesen. Die Festsetzung eines neuen Starttermins
für die Erhebung der Lkw-Maut will die Bundesregierung neu
regeln. Wie aus dem von ihr vorgelegten Entwurf eines ersten
Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge (15/3678) hervorgeht, soll zunächst das
Bundesamt für Güterverkehr die technische
Einsatzbereitschaft des Mauterhebungssystems feststellen und dies
anschließend im Bundesanzeiger bekannt machen. Die Lkw-Maut
könne dann am ersten Tag des folgenden Monats erhoben werden.
Voraussetzung für den Beginn sei also die im Bundesanzeiger
veröffentlichte Feststellung, dass das Mautsystem technisch
einsatzfähig ist. Der Mautschuldner könne somit nicht
geltend machen, die Voraussetzungen für die Feststellung
hätten nicht vorgelegen.
Rechtssicherheit schaffen
Die Regierung verweist darauf, dass mit dem Änderungsgesetz
neben kleineren inhaltlichen Änderungen vor allem klargestellt
werde, dass der Betreiber, wenn er vom Bundesamt für
Güterverkehr mit der Errichtung und dem Betrieb des
Mauterhebungssystems beauftragt werde, an der Erhebung der Maut
mitzuwirken, privatrechtlich tätig werden könne. Damit
sei sichergestellt, dass der Mautschuldner, insbesondere dann wenn
er seinen Sitz im Ausland hat, ohne Erlass eines Verwaltungsaktes
an den Betreiber ein Entgelt in Höhe der zu zahlenden Maut
entrichten müsse. Anlass für ein entsprechendes
Änderungsgesetz habe sich aus dem zuvor vertraglich
vorgesehenen Starttermin vom 31. August 2003 ergeben, der nicht
eingehalten worden sei, da zum festgelegten Termin kein
funktionsfähiges Mautsystem zur Verfügung gestanden habe.
Mit dem Betreibervertrag aus dem Jahr 2002 sei das
Betreiberkonsortium Toll Collect mit der Errichtung und
Finanzierung sowie dem Betrieb eines Mauterhebungssystems in
Deutschland beauftragt worden.
Mit dem Änderungsgesetz solle nun Rechtsicherheit für
Wirtschaft und Verwaltung geschaffen und die aus der
Lkw-Maut-Verordnung resultierende Pflicht zur Mauterhebung ab den
31. August 2003 beseitigt werden. Der Bundestag hat die Vorlage
am
9. September zur Beratung an den Verkehrsausschuss
überwiesen. sas
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