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Hartmut Hausmann
EU-Staaten sollen Kodex zu Waffenexporten genauer
einhalten
Keine Aufhebung des Waffenembargos gegen
China
Das Europäische Parlament hält Bestrebungen einiger
Mitgliedstaaten der EU zur Aufhebung des Embargos für den
Waffenhandel mit der Volksrepublik China für falsch. Es
besteht als Ent-scheidungshilfe für das EU-China-Gipfeltreffen
in einem Monat darauf, dass die Mitgliedstaaten sowie die
Beitritts- und Bewerberländer an dem Verbot des Waffenhandels
mit der Volksrepublik China, welches 1989 nach der damaligen
brutalen Repression in China verhängt wurde, festhalten und
die bestehenden nationalen Beschränkungen für diese
Waffenverkäufe nicht lockern. Diese Haltung wurde in einer
Aussprache zu entsprechenden Erklärungen von Rat und
Kommission am 16. November in Straßburg deutlich, die
anschließend auch durch die Verabschiedung einer
Entschließung bestätigt wurde.
Die Abgeordneten begründeten ihre Ablehnung damit, dass
sich die Menschenrechtslage in der Volksrepublik China in den
letzten Jahren zwar verbessert habe, aber nach wie vor
unbefriedigend sei, da die Verletzungen der Grundfreiheiten sowie
Folter, Misshandlung, unwürdige Behandlung von
HIV/Aids-Kranken, willkürliche Festnahme, die hohe Zahl der
jährlichen Todesurteile und die Verletzung der
Minderheitenrechte anhalten.
Diese Argumentation unterstütze auch EU-Kommissar Criss
Patton in seiner Abschiedsrede. Er erklärte, es könne
nicht angehen, dass China sich nur wirtschaftlich öffne und
besondere Beziehungen mit der EU wünsche, während es sich
andererseits der Demokratisierung und der Achtung der
Menschenrechte verweigere. Andererseits habe aber auch die
Argumentation derjenigen Mitgliedstaaten - darunter auch
Deutschland - ihre Logik, die eine Aufhebung des Embargos als
Voraussetzung dafür forderten, die angestrebte strategische
Partnerschaft zwischen der EU und China mit der Möglichkeit,
mehr Einfluss auf China auszuüben, zu realisieren.
Im Anschluss an diese Erklärung debattierte das
Europäische Parlament den 5. Jahresbericht zur Umsetzung des
EU-Verhaltenskodex beim Export von Waffen aus EU-Ländern.
Dieser Kodex für Waffenausfuhren besteht seit 1998 und legt
Mindeststandards für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen
für konventionelle Waffen durch die Mitgliedstaaten fest. Mit
seinen acht Kriterien und zwölf operativen Bestimmungen stellt
er die umfassendste internationale Regelung zur Kontrolle dieser
gegen Missbrauch so sensiblen Produkte dar.
Die Abgeordneten hoben die große Bedeutung dieses in den
letzten Jahren immer weiter verbesserten klaren gemeinsamen
EU-Systems zur Überwachung von Waffenexporten hervor. Sie
sprechen sich dafür aus, dass der bisher auf freiwilliger
Basis gehandhabte Kodex rechtsverbindlich wird und die Politik der
Mitgliedstaaten zur Überwachung von derartigen Ausfuhren
vollständig harmonisiert wird. Darauf aufbauend sollte dann
eine internationale Regelung angestrebt werden, um eine wirksame
globale Kontrolle der Waffenexporte zu erreichen.
Trotz der bisher erreichten Fortschritte aber bleibt die
Transparenz bei den Geschäften mit Drittländern weiterhin
unvollkommen. Insgesamt wurden zuletzt Waffen für mehr als 20
Milliarden Euro im Jahr verkauft, auch an so problematische
Länder wie Indien und Pakistan. Die bei weitem meisten Waffen
wurden an die Balkanländer sowie die Ukraine und Russland
geliefert.
Speziell werden die Mitgliedstaaten noch einmal gemahnt,
entsprechend ihrer Verpflichtung zu der Art und Menge der
gelieferten Waffen, dem Gesamtwert der Ausfuhren, der Anzahl der
verweigerten Lizenzen sowie über das Bestimmungsland und die
Endverwender genaue Angaben zu machen. So hatten Dänemark,
Frankreich, Deutschland, Griechenland und Irland keine Angaben zum
Wert der Waffenausfuhren gemacht, während Österreich zwar
die Zahlen, aber nicht zu den "nicht für die unmittelbare
Kriegsführung geeigneten Materialen" vorlegte. Dadurch werde
die parlamentarische Kontrolle der EU-Waffenausfuhren behindert.
Begrüßt wurde dagegen die Einrichtung einer zentralen
Datenbank über Verweigerungen von Ausfuhrgenehmigungen, die
allen Mitgliedstaaten eine wichtige Informationsquelle bietet.
Positiv gewertet wurde auch die "Angabe des Endbestimmungszwecks
der Güter", die aber noch durch die Einrichtung eines Systems
zur Prüfung und Überwachung der Weitergabe der Güter
nach der Ausfuhr ergänzt wer-den sollte. Vorgeschlagen wurde
in der Debatte, es sollte in der gesamten EU eine Sondersteuer auf
den Waffenhandel eingeführt werden.
Zweifel an der ernsthaften Anwendung des Kodex wurden bei den
Abgeordneten auch durch Zahlen geweckt, nach denen sich die
verweigerten Ausfuhrgenehmigungen auf 54 reduziert hat,
während sich die Gesamtzahl der erlaubten Ausfuhren um 11.000
auf 36.000 erhöht hat.
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