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CDU/CSU verlangt deutliche Korrekturen
Gentechnikgesetz
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung soll
einem Antrag der CDU/CSU (15/4143) zufolge das Gentechnikgesetz
überarbeiten und ergänzen. So müsse klargestellt
werden, dass wissenschaftliche Feldversuche für die Forschung
kein "Inverkehrbringen" im Sinne des Gesetzes auslösen. Die
Flurstücksbezeichnung des Grundstücks solle beim Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen dem nichtöffentlichen
Teil des Standortregisters vorbehalten bleiben und
ausschließlich zu Überwachungszwecken dienen. Der Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen müsse möglich
sein, wenn die "gute fachliche Praxis" beachtet wird.
Auch darf das Gesetz nach Auffassung der
Unionsfraktion keinen Raum dafür bieten, Grenzwerte unterhalb
des EU-weit gültigen Schwellenwertes von 0,9 Prozent
festzulegen. Ferner müsse an die Stelle einer
gesamtschuldnerischen, verschul-densunabhängigen
Haftungsregelung eine verschuldensabhängige Regelung treten.
Damit würden Landwirte, die sich an die gute fachliche Praxis
halten, von weiteren Ansprüchen freigestellt. Der
Erprobungsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen soll
nach dem Willen der Fraktion unter wissenschaftlicher Begleitung
von Bund und Ländern ausgebaut werden.
Zur Begründung heißt es, das
vorliegende Gesetz widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, das
Innovationspotenzial der "grünen Gentechnik" zu entwi-ckeln.
Die Bundesregierung verabschiede sich davon, Deutschland in der
Biotechnologie weiterhin als innovationsfreundliches Land
voranzubringen, schreiben die Abgeordneten.
Die Blockadehaltung gegenüber der
Gentechnik bringt Deutschland nach Darstellung der Fraktion in eine
Situation, die das Land im weltweiten Wettbewerb schwächt. Die
Forschung werde behindert, klagen die Parlamentarier, die
Abwanderung ins Ausland gefördert. Unternehmen und Forscher
sprächen von einem folgenschweren Innovationsstopp und dem
"praktischen Ausstieg aus der Agrarbiotechnologie". Die
ökonomischen und ökologischen Vorteile würden
verstärkt dem Ausland überlassen, während
andererseits zunehmend gentechnisch veränderte Produkte aus
dem Ausland importiert würden. Es sei damit zu rechnen, dass
viele hoch qualifizierte Arbeitsplätze, vor allem in
mittelständischen Unternehmen, verloren gehen. Für die
größeren Unternehmen stelle sich dagegen die
"Standortfrage". Vor allem Freisetzungsversuche zu Forschungs- und
Entwicklungszwecken würden mit einem
"unverhältnismäßig hohen Risiko" verbunden sein,
befürchtet die Fraktion.
Durch die "unangemessenen" Haftungsregelungen
des Gentechnikrechts sei die erforderliche Begleitforschung nicht
in dem wünschenswerten Maße möglich. Dem Ziel der
EU-Richtlinie, ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller
Anbauformen zu schaffen und dem Landwirt wie dem Verbraucher eine
Wahlfreiheit einzuräumen, werde das deutsche Gesetz nicht
gerecht, so die Union weiter.
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