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Plädoyer für mehr Rechtssicherheit
Beschaffung von Drittmitteln an
Hochschulen
Recht. Rechtssicherheit für die erlaubte
Drittmitteleinwerbung der Hochschulen zu schaffen ist das Ziel
eines Antrages der CDU/CSU-Fraktion (15/4144). Dazu sollen die
erwünschten und zulässigen Fälle der
Drittmitteleinwerbung und -verwendung aus dem Geltungsbereich der
Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung nach dem Strafgesetzbuch
herausgenommen werden.
Nach Meinung der Union muss eine klare rechtliche Abgrenzung
zwischen erlaubter Kooperation und strafwürdiger Korruption
geschaffen werden, um die kontrollierte und geregelte Forschung
zusammen mit der Industrie zu ermöglichen. Bund und
Länder seien nicht mehr in der Lage, die Hochschulen über
die Haushalte zu finanzieren. Um kostenintensive Forschung zu
betreiben, seien die Hochschulen daher darauf angewiesen, Mittel
auch von anderer Seite einzuwerben. Nur so könne Anschluss an
die wissenschaftliche Weltspitze gehalten werden. Allerdings
verbiete das Dienstrecht, Geschenke und Belohnungen zu fordern oder
entgegenzunehmen. Die Hochschulgesetze der Länder seien zwar
flexibel, was die Verwaltung des Geldes angehe, sähen jedoch
zwingend eine Anzeige des Forschungsvorhabens vor.
Seit 1994 sind den Abgeordneten zufolge 1.700 Strafverfahren
aufgrund dieser Vorschriften eingeleitet worden. Diese Zahl mache
deutlich, dass die Beteiligten dem Generalverdacht der Korruption
ausgesetzt seien. In jüngster Zeit hätten sich zahlreiche
Professoren mit Strafverfahren konfrontiert gesehen, bei denen
ihnen weder Betrug noch Untreue oder Bestechlichkeit zur Last
gelegt worden seien.
Der Vorwurf habe vielmehr gelautet, so die Union, sie
hätten sich bei der Annahme und Verwendung der Drittmittel
wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht. Für die
universitäre Spitzenforschung in Drittmittelprojekten
müssen nach Auffassung der Abgeordneten daher rechtlich
verlässliche und einheitliche Bedingungen geschaffen
werden.
Die Fraktion empfiehlt, die einschlägigen Vorschriften des
Strafgesetzbuches zu ändern und das Hochschulrecht der
Länder durch den Erlass von Drittmittel-Richtlinien zu
ergänzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der die gewünschte Rechtssicherheit
schafft und dieses für den Wissenschafts- und
Forschungsstandort Deutschland "wichtige Instrument" auf eine
verlässliche gesetztliche Grundlage stellt.
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