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bob
Auf den Richtervorbehalt verzichten
DNA-Analyse bei anonymen Spuren
Recht. Die CDU/CSU hat sich dafür ausgesprochen, dass
Polizei und Staatsanwaltschaft die
DNA(Desoxyribonukleinsäure)-Analyse bei anonymen Tatspuren
selber anordnen können, ohne vorher eine richterliche
Entscheidung abwarten zu müssen. Die Union hat dazu einen
Gesetzentwurf (15/4136) vorgelegt.
Sie argumentiert, die Möglichkeit der DNA-Analyse lasse
sich nur effizient nutzen, wenn dieses Instrument nicht durch
bürokratische Hürden unpraktikabel gemacht werde. In der
Sache bestehe aber keinerlei Notwendigkeit für einen solchen
Richtervorbehalt. Die Union argumentiert, das Muster der
DNA-Identifizierung als solches enthalte keinerlei Hinweis auf die
Persönlichkeit des Spurenverursachers und sei - solange es
nicht mit den Personalien des Spurenverursachers verknüpft
worden sei - kein sensibles personenbezogenes Datum. Bei der
Untersuchung anonymer Tatspuren seien also
Persönlichkeitsrechte, deren Schutz die Einschaltung eines
Richters erforderlich machen würden, nicht betroffen. Der
gegenwärtige Richtervorbehalt sei ein unnötiger
bürokratischer Aufwand und daher überflüssig, so die
Fraktion. Er behindere häufig eine schnelle Aufklärung
und stehe auch der Verhinderung künftiger Straftaten
entgegen.
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