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BR
Gesetzentwurf beschlossen
Bundesrat für weniger
Bürokratie
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag einen
Gesetzentwurf und eine Entschließung zum Bürokratieabbau
beschlossen. Mit dem beim Deutschen Bundestag eingebrachten
Gesetzentwurf sollen in einer Vielzahl von Lebensbereichen
unnötige Vorschriften abgeschafft und gesetzliche
Anforderungen gelockert werden. So soll zum Beispiel im Bereich des
Abfallrechts die Pflicht zur Erstellung betrieblicher
Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen abgeschafft und die
abfallrechtliche Transportgenehmigung sowie die Maklergenehmigung
durch eine Anzeigepflicht ersetzt werden. Im
Plangenehmigungsverfahren soll eine viermonatige Genehmigungsfrist
mit Fiktionswirkung eingeführt werden. Im abfallrechtlichen
Planfeststellungsverfahren sowie im immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren soll der Erörterungstermin abgeschafft
werden. Eine Erörterung sei zur Wahrung der
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich. Weiteres
Deregulierungspotential bestehe im Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung, im Wasserhaushaltgsetz, im
Tierschutzgesetz, im Beherbergungsstatistikgesetz, im
Asylbewerberleistungsgesetz und bei zahlreichen Verordnungen.
Neben dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat eine
Entschließung zum Bürokratieabbau gefasst. Sie empfiehlt
insbesondere Maßnahmen zur Flexibilisierung im Bereich des
Arbeitssicherheitsgesetzes führen, das Abfall- und
Düngerecht harmonisieren, das komplizierte Regelwerk für
Abfalldeponien vereinfachen und die Trinkwasserrichtlinie sowie die
Mineralölsteuerrückerstattung in der Landwirtschaft
entbürokratisieren. Wasser- und Bodenverbände sollen
zukünftig auch in privatrechtlicher Form organisiert werden,
sofern sie Aufgaben erfüllen, die nicht zwingend hoheitlich
wahrgenommen werden müssen. Zudem fordert der Bundesrat die
Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die
Vereinfachung der Förderung aus dem Europäischen
Sozialfonds einzusetzen, so dass spätestens zu Beginn der
neuen Strukturförderperiode ab 2007 eine höhere
Bürgerfreundlichkeit der Förderung erreicht wird. Weitere
Vereinfachungen seien möglich im Bereich von Sicherheit und
Gesundheit auf Baustellen, bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung und bei den Bestimmungen
von Infektionsschutzgesetz, Biostoffverordnung und
Tierseuchenerreger-Verordnung.
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