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Löwenanteil fließt in die
Rentenkassen
Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung
Haushalt. Der Gesamtetat für Gesundheit und
Soziales bleibt von Haushaltskürzungen verschont. Das
Superministerium kann sogar einen leichten Anstieg der etatisierten
Ausgaben für 2005 verzeichnen: 84,41 Milliarden Euro sind
für seine Zwecke vorgesehen. Das sind 944,78 Millionen Euro
mehr als im laufenden Haushaltsjahr. Der Entwurf der
Bundesregierung hatte allerdings einen höheren Anstieg der
Ausgaben vorgesehen. Darin waren 84,69 Milliarden Euro für das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
veranschlagt - 279,57 Millionen Euro mehr als durch den Bundestag
bewilligt.
Den größten Posten bilden die
Leistungen an die gesetzlichen Rentenversicherungen: 78,21
Milliarden Euro hatte dafür der Finanzminister in seinem
Entwurf vorgesehen, knapp eine halbe Milliarde mehr als 2004.
Einige Veränderungen im Vergleich zum Regierungsvorschlag
ergaben sich im Laufe der Haushaltsberatungen. So wurde der
Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten von 17,43 Millarden Euro (2004: 17,27 Milliarden Euro)
auf 17,32 Milliarden Euro leicht herabgesetzt. Die Erstattung von
Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssysthemen
in die Rentenversicherung in den neuen Ländern wurde um 200
Millionen Euro auf 2,70 Milliarden Euro gekürzt. Auch die
Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung
sinkt um 14 Millionen Euro und beläuft sich auf 6,96 Millionen
Euro. Außerdem wurden die Leistungen des Bundes an die
Künstlersozialkasse von 99 Millionen Euro im Regierungsentwurf
auf 95 Millionen Euro herabgesetzt.
Die Beitragszahlungen für
Kindererziehungszeiten der Arbeiter und Angestellten belaufen sich
- unverändert zum Regierungsentwurf - auf 11,72 Milliarden
Euro (11,84 Milliarden Euro). Der Bund trägt diese
Zuschüsse seit dem 1. Juni 1999. Nach unten korrigiert wurden
die Mittel für die Eingliederungshilfen behinderter Menschen
bei der Erstattung von Fahrgeldausfällen: Der
ursprüngliche Ansatz in Höhe von 195,04 Millionen Euro
wurde "an den tatsächlichen Bedarf" angepasst und beläuft
sich nun auf 188,04 Millionen Euro.
Mehr Geld für
Unfallversicherung
Die Aufwendungen des Bundes für die
gesetzliche Unfallversicherung wurden hingegen - wie von der
Regierung anvisiert - von derzeit 98,9 auf 100 Millionen Euro
leicht erhöht. Für die Fremdrenten in der
Unfallversicherung sind 31,5 Millionen Euro (gegenüber 33
Millionen Euro 2004) eingestellt. Der Posten "Pauschale Abgeltung
der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde
Leistungen" wird 2005 mit 2,5 Milliarden Euro anstelle von bisher 1
Milliarde Euro angeführt. Dies ist auf die Auswirkungen der
Gesundheitsreform zurückzuführen, wonach der Bund
versicherungsfremde Leistungen der Kassen mit den Einnahmen aus der
erhöhten Tabaksteuer der Jahre 2004 und 2005 pauschal
abgilt.
Bei der Förderung überregionaler
Einrichtungen und Modelleinrichtungen der beruflichen und der
medizinischen Prävention wurde die
Verpflichtungsermächtigung für "Zuschüsse zu den
Kosten von Einrichtungen, der Erarbeitung von Planungsgrundlagen
und der Dokumentation, Tagungen und Kongresse" von 2,85 Millionen
Euro im Regierunsgentwurf auf 3,06 Millionen Euro aufgestockt. Um
3,22 Millionen zurückgeführt wurden hingegen die
Beiträge an internationale Organisationen. Sie sind nun mit
31,49 Millionen Euro etatisiert.
Im Kapitel "Kriegsopferversorgung und
-fürsorge" wurden die Ausgaben für das Bestattungsgeld
für Kriegsopfer des Nationalsozialismus im Ausland um 16
Millionen Euro auf 28 Millionen Euro aufgestockt. Weniger Geld als
ursprünglich im Entwurf des Finanzministers geplant genehmigte
das Parlament für Heilbehandlungen, Badekuren und
Krankenbehandlungen in versorgungseigenen Krankenanstalten. Diese
Ausgaben wurden um 5 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro
gekürzt. Ebenfalls zurückgeführt wurden die
Geldleistungen, die für diese Zwecke von der
Versorgungsbehörde gewährt werden, und zwar um 2
Millionen Euro auf 8 Millionen Euro.
Der Drogen- und Suchtmittelmissbrauch wird
weiterhin mit rund 13,97 Millionen Euro bekämpft, darunter
sind 6,74 Millionen Euro für die Aufklärung vorgesehen.
Modellmaßnahmen in diesem Bereich werden wie im laufenden
Haushaltsjahr mit 4,5 Millionen Euro unterstützt. Weniger Geld
will der Bund 2005 für Aids-Bekämpfung ausgeben. Der
Bundestag folgte dabei dem Vorschlag der Regierung und bewilligte
dafür 10,76 Millionen Euro gegenüber 37,56 Millionen in
diesem Jahr. Der Großteil dieser Mittel - 9,20 Millionen Euro
- ist dabei für die Aufklärung vorgesehen. Einen leichten
Anstieg im Vergleich zum laufenden Jahr verzeichnet der Etat der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie wird
mit 6,9 Millionen Euro (6,76 Millionen Euro) gefördert.
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