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bob
1,52 Millionen Euro weniger als 2004
Bundesministerium der Justiz
Haushalt. Dem Bundesministerium der Justiz stehen im
nächsten Jahr 338,59 Millionen Euro zur Verfügung. Damit
wird sein Etat im Vergleich zu diesem Haushaltsjahr mit 340,12
Millionen Euro um mehr als 1,52 Millionen Euro gekürzt. Der im
Regierungsentwurf eingeplante Ausgabenansatz von rund 338,65
Millionen Euro wurde unwesentlich gekürzt. Die
Personalausgaben bilden auch im kommenden Jahr den Hauptanteil des
Gesamtetats. Dafür bewilligte der Bundestag etwa 236,04
Millionen Euro. Es folgen die Verwaltungsausgaben mit 73,03
Millionen Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse erhält
das Justizministerium 22,22 Millionen Euro und für
Investitionen 10,3 Millionen Euro. Im Etat sind Einnahmen in
Höhe von 322,04 Millionen Euro eingeplant. Damit steigt der
Einzeltitel um fast 9,98 Millionen Euro.
Mittel für Seegerichtshof gekürzt
Bei den parlamentarischen Beratungen wurde der Beitrag zu den
laufenden Kosten des internationalen Seegerichtshofs von
ursprünglich 1,2 Millionen Euro auf 845.000 Euro gekürzt.
Weitgehend unverändert gegenüber der Regierungsvorlage
blieben die Etats der folgenden Bundeseinrichtungen: Dem
Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen 28,33 Millionen Euro zur
Verfügung. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kann
unverändert 48,74 Millionen Euro ausgeben. Das
Bundesverwaltungsgericht (Berlin) erhält wieder 14,44
Millionen Euro. Ebenso blieb im Bundestag der Ansatz für den
Bundesfinanzhof mit 13,07 Millionen Euro konstant. Das
Bundespatentamt (München) kann ohne Abstriche Ausgaben in
Höhe von 16,54 Millionen Euro einplanen. Dem Deutschen Patent-
und Markenamt (München) stehen im Gegensatz zum
Regierungsentwurf zusätzlich 155.000 Euro für kleine
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Verfügung. bob
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