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Zahlungen des Bundes an die Rentenkasse
lösen Besorgnis aus
Bundesrechnungshof
Haushalt. Die Zahlungen des Bundes an die gesetzliche
Rentenversicherung entwickeln nach Auffassung des
Bundesrechnungshofes eine "besorgniserregende Dynamik". Wie aus den
Bemerkungen der Rechnungsprüfer zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung und zur Jahresrechnung des Bundes im Jahr
2003 (15/4200) hervorgeht, hat sich der Anteil der Rentenausgaben
an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts von rund 14 Prozent im
Jahr 1992 auf über 30 Prozent in diesem Jahr erhöht. Nach
dem Finanzplan würden im Jahr 2008 Leistungen an die
Rentenkasse von fast 81 Milliarden Euro fällig.
Der Bundeshaushalt bleibe damit auf absehbare Zeit von den
Rentenfinanzen und den damit verbundenen Leistungen des Bundes
abhängig. Verschärft werde die Problematik durch die
Belastungen aus den übrigen Alterssicherungssystemen der
Bundesverwaltung, der ehemaligen Sondervermögen von Bahn und
Post sowie der Landwirtschaft. Allein in diesem Jahr würden
die Ausgaben für die Alterssicherung mit rund 98 Milliarden
Euro mehr als die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes
verschlingen.
Weniger Steuereinnahmen
Auf Sozialausgaben und Zinsen zusammen entfallen in diesem
Haushaltsjahr den Rechnungsprüfern zufolge etwa 62 Prozent der
gesamten Ausgaben des Bundeshaushalts und rund 86 Prozent der
Steuereinnahmen des Bundes. Der Anteil der für Investitionen
verwendeten Mittel sei rückläufig. Weniger als zehn
Prozent der Ausgaben und nur noch rund 13 Prozent der Einnahmen
flössen in Investitionen.
Während die Belastungen auf der Ausgabenseite anstiegen,
verzeichne der Haushalt 2004 zum vierten Mal hintereinander
geringere Steuereinnahmen als im jeweiligen Vorjahr. Für 2005
bis 2007 sei mit rund 32 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen
für den Bund zu rechnen. Die ungünstige Entwicklung
beruhe im Wesentlichen auf einigen Steuerabzügen, die der Bund
vor allem beim Familienleistungsausgleich (Kindergeld), für
die Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
sowie zum vertikalen Finanzausgleich
(Bundesergänzungszuweisungen) zu verkraften hatte. Die meisten
seiner steuerlichen Zuweisungen im vertikalen Finanzausgleich
leiste der Bund als Aufbauhilfen für die neuen Länder und
Berlin. Allerdings zeige sich, dass die Länder diese
Zuweisungen nicht oder nur teilweise für Investitionen
eingesetzt hätten. Daher sollten die neuen Länder und
Berlin in den nächsten Jahren die "zweckgerichtete Verwendung"
der Zuweisungen gewährleisten, mahnen die
Rechnungsprüfer.
Die fehlenden Steuereinnahmen sind dem Rechnungshof zufolge seit
Mitte der 90er-Jahre durch Einnahmen aus dem Verkauf von
Beteiligungen ersetzt worden. Diese Privatisierungserlöse
hätten seither deutlich zur Haushaltsfinanzierung beigetragen.
Im nächsten Jahr seien rund 80 Milliarden Euro des
Bundesvermögens entweder verkauft oder bereits zur
Haushaltsfinanzierung eingesetzt. Laut Rechnungshof wäre es
richtiger gewesen, Privatisierungseinnahmen für die
Schuldentilgung zu verwenden. Die Beteiligungen des Bundes an den
Post-Nachfolgeunternehmen würden spätestens 2006
weitgehend verkauft sein. Die Pensionsverpflichtungen der
ehemaligen Bundespost in dreistelliger Milliardenhöhe
müsse der Bund dagegen noch jahrzehntelang finanzieren.
Da die dafür vorgesehenen Einnahmen aus den
Beteiligungsverkäufen aufgebraucht sind, müssten die
Pensionslasten dann aus den übrigen Einnahmen oder einer
höheren Nettokreditaufnahme abgedeckt werden. Die
Gesamtverschuldung des Bundes beziffern die Rechnungsprüfer
auf rund 819 Milliarden Euro Ende 2003 und damit um rund 40
Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Der Preis dafür sei
die wachsende Belastung des Bundesetats mit Zinsausgaben. In
wenigen Jahren werde die Zinslast doppelt so hoch sein wie die
Summe der Investitionen. "Eine Umkehr aus dieser
finanzwirtschaftlichen Sackgasse wird zunehmend schwieriger", so
das Urteil des Bundesrechnungshofs. vom
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