sas
Koalition setzt Neuregelung durch
Lebens- und Futtermittelrecht
geändert
Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 26. November das Gesetz
zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (15/3657)
in geänderter Fassung verabschiedet. Dabei folgten die
Parlamentarier einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses
(15/4244). Für die Neufassung stimmten die Fraktionen von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten CDU/CSU und
FDP. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Union
(15/4252) und der FDP (15/4253) dazu.
Die Bundesregierung verbindet mit der Neuordnung des Lebens- und
Futtermittelrechts das Ziel, in Einklang mit einem Ansatz der
Europäischen Kommission zu kommen, die mit ihrem Weißbuch
zur Lebensmittelsicherheit auch die Lebensmittel liefernden Tiere
einzuschließen plant. Dabei sollen eine Reihe von Gesetzen
abgelöst und Regelungen, die bislang in einer Vielzahl von
Gesetzen enthalten sind, gebündelt werden. Nach
Regierungsangaben entstehen durch das Gesetz keine
zusätzlichen Kosten für die Erzeuger und die übrigen
Wirtschaftsbeteiligten. Sie erwartet keine Auswirkungen auf die
Einzelpreise und das Preisniveau. Bei seiner Beratung im
Verbraucherschutzausschuss war vor allem die umfassende
Informationspflicht bei der Opposition in die Kritik geraten.
Danach sollten Verbraucher freien Informationszugang zu
Ausgangsstoffen und den zu ihrer Gewinnung angewandten Verfahren
erhalten (siehe Das Parlament Nr. 47, Seite 6).
Die Union hatte in ihrem Entschließungsantrag einer
Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts zwar
grundsätzlich zugestimmt, kritisierte aber, dass dies zu einem
"schwer überschaubaren Regelwerk" führe, das den
praktischen Umgang für den Rechtsanwender gegenüber dem
bisherigen Zustand deutlich erschwere. Sie pochte deshalb darauf,
die Struktur des Gesetzes grundlegend zu überarbeiten.
Außerdem wollte sie einen Anspruch auf Verbraucherinformation
während eines laufenden Verwaltungsverfahrens
ausschließen.
Die Liberalen hatten ebenfalls eine grundlegende
Überarbeitung verlangt. Eine unkommentierte Verbreitung von
Daten durch Behörden trage nicht zu einer besseren Information
der Verbraucher bei, hieß es. Aufzuheben sei das
wettbewerbsverzerrende Verbot der Verfütterung von tierischen
Fetten. sas
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