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vom
Ladenschluss den Ländern
überlassen
Bundesrat
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundesrat will es den Ländern
ermöglichen, eigene Regelungen über den Ladenschluss zu
treffen. Wie aus seinem Entwurf zur Änderung des Gesetzes
über den Ladenschluss (15/4116) hervorgeht, sei eine
bundesstaatliche Regelung nicht erforderlich, um den deutschen
Wirtschaftsraum funktionsfähig zu halten und eine
Rechtszersplitterung zu vermeiden. Nur über eine Neukonzeption
des Ladenschlussrechts durch die Länder könnten die
Interessen des Handels und der Beschäftigten, der Konsumenten
und des Sonn- und Feiertagsschutzes besser abgewogen werden,
heißt es.
Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme auf einen
Verfassungsgerichtsbeschluss hin, wonach das Ladenschlussgesetz mit
dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Gericht habe aber entschieden,
dass eine bundeseinheitliche Regelung nicht nötig sei. Wenn
der Gesetzgeber eine Neukonzeption für erforderlich halte,
müsse er das Gesetzgebungsrecht an die Länder
übertragen. Die Regierung hält die
Föderalismuskommission für geeignet, hier eine
Entscheidung zu treffen. Den Beratungen und Beschlüssen der
Kommission sollte daher nicht vorgegriffen werden. vom
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