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wol
Abfallverwertung auf Deponien regeln
Verordnung
Umwelt. Mit einer Verordnung über die Verwertung von
Abfällen auf "Deponien über Tage" (15/4238) macht die
Bundesregierung von Verordnungsermächtigungen nach dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Gebrauch und regelt die
Verwertung auf Deponien abschließend. Ziel der Verordnung ist
es, eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung auf
oberirdischen Deponien für den Deponiebetreiber zu
ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass die Vorgaben
der Abfalllagerungs- und Deponieverordnung und die so genannte
Scheinverwertung unterlaufen werden. Auch rechtlich soll die
Verordnung zu einer Harmonisierung beitragen, damit es beim Vollzug
durch die Länder durch unterschiedliche Vorgaben für die
Anwendung bei der Abfallverwertung auf Deponien nicht zu
Brüchen kommt, heißt es in der Vorlage.
Die Regierung erklärt, trotz des Zwecks der Deponien als
Beseitigungsanlagen sei eine Verwertung von Abfällen darauf
nicht ausgeschlossen. Die Deponie als Bauwerk erfordere einige
Baumaßnahmen für die Errichtung, den Betrieb, Stilllegung
und Nachsorge, die nicht nur mit Primärbaustoffen vorgenommen
werden, sondern auch mit geeigneten Abfällen möglich
sind. Damit sei die stoffliche Verwertung von Abfällen auf
einer Deponie dann gegeben, wenn der Hauptzweck in der Nutzung des
Abfalls und nicht in der Beseitigung möglicher Schadstoffe
liegt. wol
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