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bob
Bundestag führt Frauenquote für die
Bundeswehr ein
Gleichstellung von Soldaten und
Soldatinnen
Verteidigung. Der Bundestag hat am 24. November Regelungen
getroffen, um die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr durchzusetzen. Ziel müsse es sein, bestehende
Diskriminierungen wegen des Geschlechts zu beseitigen und
künftige zu verhindern. Das Parlament beschloss mit der
breiten Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die
Grünen auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (15/4255)
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/3918).
Das Gesetz legt konkret fest, dass Soldatinnen dann als
unterrepräsentiert anzusehen sind, wenn ihr Anteil in den
einzelnen Bereichen aller Laufbahnen mit Ausnahme des
Sanitätsdienstes unter 15 Prozent liegt. Die
Funktionsfähigkeit der Streitkräfte werde laut
Bundesregierung dadurch nicht beeinträchtigt, weil das Gesetz
im Spannungs- und Verteidigungsfall ruhe, um die
Auftragserfüllung durch die Streitkräfte nicht zu
gefährden. Das Gesetz bezieht die neu geschaffene
Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung als ein Mittel zur
Durchsetzung der Gleichstellungsziele ein. Ferner sind erstmals
Gleichstellungspläne in militärischen Dienststellen zu
erstellen.
Der Bundestag verkürzte auf Empfehlung des
Verteidigungsausschusses bestimmte Fristen im Gesetz. So soll das
Parlament nicht nach fünf Jahren darüber beraten, ob die
Quoten dem Ziel der Förderung der Gleichstellung von
Soldatinnen und Soldaten angemessen Rechnung tragen, sondern
bereits nach zwei Jahren. Die Frist, nach der das Parlament
entscheiden soll, ob zur Förderung der Gleichstellung eine
Änderung der festgesetzten Quoten notwendig ist, wird von zehn
auf fünf Jahre herabgesetzt. Schließlich wird die Frist,
nach der die Regierung dem Bundestag einen Bericht über die
Situation der Soldatinnen vorlegen soll, von vier auf zwei Jahre
halbiert.
Die CDU/CSU wollte ursprünglich eine starre Quotierung des
Frauenanteils in der Bundeswehr vermeiden. Stattdessen hätte
bis zum Erreichen der Quote die Unterrepräsentanz des Anteils
der Soldatinnen an den Geburtsjahrgängen des jeweiligen
Bereiches definiert werden sollen. Ferner hätte das
Beurteilungssys-tem von Soldatinnen und Soldaten
überprüft werden müssen. Ziel sollte eine
stärkere Leistungsdifferenzierung sein, um bei gleicher
Qualifikation weniger auf Quotierung zurückgreifen zu
müssen. Ein entsprechender Antrag (15/3717) wurde mit der
Mehrheit der Koalition bei Zustimmung der FDP abgelehnt. Das
Gleiche gilt für einen Antrag der Union (15/3049), der zum
Ziel hatte, die Akzeptanz von Frauen in der Bundeswehr weiter zu
erhöhen und Rahmenbedingungen für mehr
"Familienfreundlichkeit" in den Streitkräften zu schaffen.
Die FDP, die sich als einzige Fraktion gegen das von der
Regierung vorgelegte Gesetz ausgesprochen hatte, forderte in einem
Antrag (15/3960) ihrerseits, Frauen im Qualitätswettbewerb mit
ihren männlichen Kollegen angemessen zu berücksichtigen.
Es seien keine Quoten festzulegen, sondern vielmehr transparente,
im Nachhinein überprüfbare strategische Vorgaben zu
machen, die dazu anspornten, die Anstrengungen im Bereich der
Personalwerbung zu vergrößern. Der Antrag wurde mit den
Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. bob
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