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Susanne Kailitz
Keine Inseln mehr beim Dosenpfand
Parlament billigt Änderung der
Verpackungsverordnung
Ein Ende der Insellösungen beim Dosenpfand ist in Sicht: Am
vergangenen Donnerstag billigte der Bundestag mit den Stimmen der
Koalition einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der
festlegt, dass Läden pfandpflichtige Einwegverpackungen auch
dann zurücknehmen müssen, wenn sie diese nicht selbst
verkauft haben. Außerdem sieht die mittlerweile dritte
Neuerung der Verpackungsverordnung ab 2005 ein einheitliches Pfand
von 25 Cent für Bier, Mineralwasser, Alkopops und
Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure in
Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter
vor. Davon ausgenommen bleiben Fruchtsäfte, Wein und Milch
sowie Getränkeverpackungen, die als "ökologisch
vorteilhaft" eingestuft wurden: Schlauchbeutel,
Getränkekartons und Standbodenbeutel.
Der Bundesrat wird die Regelung nach jahrelangen Querelen
voraussichtlich Mitte Dezember absegnen, da der Entwurf von
Umweltminister Jürgen Trittin weitgehend auf Vorschläge
der Länderkammer zurückgeht. Trittin forderte die
Opposition auf, den Streit um die Verpackungsverordnung zu beenden:
"Wir müssen einen Strich darunter ziehen." Die
Unionsfraktionen hatten sich bei der Abstimmung enthalten,
während die FDP gegen die Verordnung gestimmt hatte. Die
stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger warf
Trittin vor, das Gesetz sei "nicht europarechtskonform" und
forderte den Minister auf, "mit diesem Zwangspfand-Zirkus"
aufzuhören. Es wäre besser gewesen, wenn Rot-Grün
das für den 14. Dezember erwartete Urteil des
Europäischen Gerichtshofes zum Pflichtpfand abgewartet
hätte. Die EU-Kommission hatte kritisiert, dass die Discounter
bislang nur Einwegverpackungen aus ihrem eigenen Sortiment
zurücknehmen müssen.
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