Als kleines
Beispiel meiner Arbeit in Berlin soll folgender Terminkalender
für die Woche vom 14.02.00 - 18.02.00 dienen:
Montag, 14.02..
|
Dienstag,
15.02.. |
Mittwoch,
16.02. |
Donnerstag,
17.02. |
Freitag,
18.02. |
|
|
08.00
Uhr
AG
Tourismus
|
09.00
Uhr |
09.00
Uhr |
|
10.00
Uhr
AG
FSFJ
|
09.30
Uhr
Ausschuss
FSFJ
|
bis |
bis |
13.00
Uhr
AG
Ehrenamt
|
|
13.00
Uhr
Befragung
Regierung
|
|
15.00
Uhr |
15.00
Uhr
konstituierende
Sitzung der
Enquete-Kommission
|
15.00
Uhr
Fraktion
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14.00
Uhr
AG
Zivildienst
15.00
Uhr
Ausschuss
Tourismus
|
22.00
Uhr |
Plenum |
Im
Anschluss
Kommissionssitzung Ehrenamt
|
|
17.00
Uhr
öffentliche Anhörung
|
Plenum |
17.00
Uhr
Treffen
Landesgruppe
Land-tagsfraktion
|
20.00
Uhr
Landesgruppe
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|
|
Meine Arbeit
in Berlin besteht in erster Linie in der inhaltlichen Aufbereitung
von Themen in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen, in denen ich
arbeite. Im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen, Jugend erstatte
ich regelmäßig Bericht zu familien- und
frauenpolitischen Themen. Als einzige baden-württembergische
Abgeordnete arbeite ich im Ausschuss für Tourismus und in der
Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion.
Desweiteren
bin ich in der Arbeitsgruppe „Ehrenamtsförderung“
der SPD-Bundestagsfraktion tätig. Im Dezember 1999 setzte der
Deutsche Bundestag die Enquete-Kommission „Zukunft des
Bürgerschaftliches Engagement“ ein, der ich ebenfalls
angehöre.
Vor dem Plenum
des Deutschen Bundestages hielt ich mehrere Reden, die Sie
nachfolgend lesen können.
I. Thema
meiner ersten Rede war die Lage und Perspektive der deutschen
Tourismuswirtschaft:
Rede vor
dem Plenum des Deutschen Bundestags am 17. Juni
1999
Große
Anfrage der FDP:
Wettbewerbsbedingungen für die deutsche
Tourismuswirtschaft im EURO-Land
Frau
Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
der Tourismus
wird ein immer wichtigerer Wirtschaftszweig in Deutschland. Bei
einem Anteil von rund 8 % am Bruttosozialprodukt wird auch klar,
welch große Beschäftigungs- und strukturpolitische
Bedeutung er hat. Die Wettbewerbsfähigkeit der
Tourismuswirtschaft ist deshalb durch qualitativ hochwertige
Angebote und günstigere Rahmenbedingungen zu sichern. Als
Tourimuspolitikerin fällt mir wie Ihnen, meine Damen und
Herren von der Opposition, u.a. auch eine Senkung oder Halbierung
des Mehrwertsteuersatzes oder die Neuregelung bei der
Trinkgeldbesteuerung für unsere Branche ein.
Unser
Wirtschaftsminister Herr Müller hat auf der Internationalen
Tourismusbörse im Frühjahr in Berlin das richtige Signal
ausgesandt.
Um die
Wettbewerbsbedingungen zu verbessern, hat er den Vorschlag gemacht,
die Mehrwertsteuer für das Hotel- und Gaststättengewerbe
zu halbieren.
Ein Vorschlag,
der ernsthaft geprüft werden sollte. Er muss jedoch
eingebettet werden in die Steuerreform und die europäische
Harmonisierung. Mit unserer Unterstützung jedenfalls kann er
rechnen.
Wenn wir einen
Blick auf unsere Regelsteuersätze werfen, stellen wir fest,
dass wir den 2.günstigsten Satz innerhalb Europas haben, nur
Luxemburg liegt darunter. Die niedrigsten Steuern und - nach Herrn
Brämig - die höchsten Subventionen im Tourismus - das ist
nicht zu finanzieren.
Wenn wir etwas
verändern wollen, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Die
Beherbergungsbetriebe mit dem ermäßigten
Mehrwertsteuersatz zu besteuern, wie jetzt auch Herr Teufel
unlängst vorgeschlagen hat. Dies würde zu
Steuermindereinnahmen von rund 1.35 Mrd. DM jährlich
führen. Allerdings muss dann die Frage beantwortet werden, ob
dies aus steuersystematischen Gründen sinnvoll ist. Andere
Branchen wollen dies auch.
2. Das gesamte
Hotel- und Gaststättengewerbe durch eine Halbierung des
Mehrwertsteuersatzes zu entlasten. Die Steuerausfälle
würden dann bei 4-5 Mrd. DM liegen.
3. Oder den
gesamten Dienstleistungsbereich in Deutschland entsprechend zu
entlasten. Wie im 2. Punkt müsste das Gemeinschaftsrecht
geändert werden. Ein Vorschlag der Europäischen
Kommission und ein einstimmiger Beschluss des EU-Ministerrates
wären hierzu nötig. Steuerausfälle, die in einer
Größenordnung von 30 - 40 Mrd. liegen, müssten
veranschlagt werden.
Natürlich
drängt sich die Frage auf: wie soll das gegenfinanziert
werden?
Bei der
kritisierten Trinkgeldbesteuerung gibt es mehrere Wege:
Herr
Ministerpräsident Teufel hat gefordert, den Freibetrag von
2.400 DM auf 3.600 DM zu erhöhen. Dies ist eine
Möglichkeit in unserem Steuerrecht. Ich gebe aber zu bedenken,
dass damit an einer Systemgrenze gerüttelt wird.
Es gibt einen
eleganteren Weg:
Ich
möchte kurz daran erinnern, dass wir bei unserer Steuerreform
den Mittelstand um ca. 5 Mrd. DM entlastet haben und unsere
geplante Unternehmenssteuerreform, die von einem maximalen
Steuersatz von 35 % ausgeht, nicht nur ein Schritt, sondern ein
Sprung in die richtige Richtung ist.
Aber bevor wir
immer darauf schauen, wie der Staat seine Einnahmen verringern
kann, wende ich mich den wirklichen Problemen der Tourismusbranche
zu.
Ich stelle
fest, dass:
1 ein
ruinöser Wettbewerb innerhalb der Branche
stattfindet
2. die Preise
einkommensbereinigt den niedrigsten Stand erreicht haben,
die
3. dazu
geführt haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise
regelrecht ausgepresst werden und
4. die
Servicebereitschaft darunter leidet.
Ich fordere
daher die Branche auf, ihr Verhalten auf dem Markt zu
überprüfen. Eine weitere Abwärtsspirale zu Lasten
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht zu
verantworten.
Ich
möchte nun drei Schwerpunkte ansprechen, die sich unsre
Tourismus - AG in dieser Legislaturperiode vorgenommen
hat:
1. Wir wollen
eine Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive für die
Beschäftigten unterstützen. Dazu hat die Bundesregierung
zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mio. DM bereitgestellt.
Nur mit gut aus- und weitergebildeten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern können wir im Dienstleistungswettbewerb
bestehen.
2. Ich
wünsche mir, dass unverwechselbare Regionenprofile entstehen,
die durch Regionalleitbilder Gestalt annehmen könnten. Die
Einzigartigkeit der jeweiligen Tourismusregion, die zur
Unverwechselbarkeit führt und gleichzeitig die Identität
stärkt, muss vor Ort herausgearbeitet werden. Diesen Prozess
können wir, natürlich immer zusammen mit unseren
Ländern, unterstützen.
3. Dieser
Punkt schließt sich unmittelbar an. Nur wenn ich ein
stimmiges “Produkt” habe, kann ich es auch erfolgreich
vermarkten. Die neue Bundesregierung unterstützt durch
besondere Förderung der DZT - Deutsche Zentrale für
Tourismus - ein spezielles Standortmarketing für Deutschland,
das neben der gezielten Auslandsbewerbung seit Anfang 1999 auch
länderübergreifendes Inlandsmarketing
betreibt.
Ich würde
mir wünschen, dass sich die Opposition mit den wirklichen
Problemen der Tourismuswirtschaft auseinandersetzt, anstatt
populistische Forderungen zu stellen, mit denen sie nur den
Bundeshaushalt belastet.
II.
Meine zweite Rede war eine Reaktion auf einen Brief des Papstes zur
Schwangerschaftskonfliktberatung:
Rede vor
dem Plenum des Deutschen Bundestags am 24. Juni
1999
Politische
Schlussfolgerung aus dem Brief des Papstes zur
Schwangerschaftskonfliktberatung
Frau
Präsidentin, meine Damen und Herren,
in der
Tickermeldung vom 23.06.99 gestand der Vorsitzende der
Bischofskonferenz Karl Lehmann, „die neue Regelung könne
Unbehagen und Unverständnis auslösen“.
Stimmt!
Wieder keine
klare und eindeutige Entscheidung zugunsten der betroffenen
Frauen.
So ist in der
Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen
Bischofskonferenz vom 23.06.99 zu lesen, dass die Forderung des
Papstes, Beratungsscheine künftig mit einem Zusatz zu
versehen, umgesetzt werden soll. Dieser Zusatz soll lauten:
„Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung
straffreier Abtreibungen verwendet werden“.
Dies wäre
dann die zweite Einschränkung, die die katholische Kirche
machen würde. Schon bisher steht in den Richtlinien für
die katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen:
„Die Aushändigung diese Beratungs- und Hilfeplans
bedeutet keinerlei Akzeptanz eines
Schwangerschaftsabbruchs“.
Die kritische
Haltung der katholischen Kirche gegenüber dem am 25. August
1995 verkündeten Schwangeren- und Familienhilfegesetz ist
nicht neu. Schon damals hat die katholische Kirche
angekündigt, dass sie sich nicht mit diesem Gesetz abfinden
wird. Im Januar 1998 wird öffentlich, dass der Papst in einem
Brief erklärt hat, er wolle die Bestätigung für eine
Beratung, die auch Voraussetzung für eine straffreie
Abtreibung ist, in den katholischen Beratungsstellen nicht mehr
dulden.
Das kam einem
Affront gleich, waren es doch die katholischen Bischöfe, die
bei der gesetzlichen Neuordnung des § 218 auf die
Pflichtberatung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten gedrungen
hatten. Die verpflichtende Beratung wurde aufgenommen, und so
konnte nach zähem Ringen mit breiter parlamentarischer
Mehrheit ein Gruppenantrag im Deutschen Bundestag verabschiedet
werden. Ein tragfähiger Kompromiss über Parteigrenzen
hinweg wurde gefunden.
Wir waren
zufrieden. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzten sich
seit den 20er Jahren im Parlament für eine Fristenlösung
ein. Nun haben wir ein Gesetz, das die Würde der Frau wahrt,
die eigene Entscheidung der Frau respektiert und auch dem werdenden
Leben Schutz und Entwicklungschancen garantiert. Außerdem
bringt es erstmals im vereinigten Deutschland Rechtssicherheit
für die betroffenen Frauen in Ost- und Westdeutschland, die
Ärztinnen und Ärzte, Beraterinnen und Berater.
Nun muss, nach
der gestrigen unklaren Entscheidung der Bischofskonferenz zum
Verbleib in der stattlichen Schwangerschaftskonfliktberatung,
geprüft werden, ob sich rechtliche Konsequenzen aus dem
geforderten Zusatz zu den Beratungsbescheinigungen
ergeben.
Unabhängig vom Ausgang dieser Nachprüfung stelle ich
mit Bedauern fest, dass die katholische Kirche die Frauen
offensichtlich moralisch unter Druck setzt und zur
zusätzlichen Belastung der Frauen beiträgt.
Welchen
Auftrag hat denn die katholische Kirche noch in unserer
Gesellschaft, wenn sie Frauen in Konfliktsituationen nicht
uneingeschränkt zur Seite steht?
III. Die
dritte Rede hielt ich während einer Diskussion mit
anschließender Abstimmung zu einem Entschließungsantrag
„Neue Initiativen zur Frauenbeschäftigung“, an dem
ich mitgearbeitet habe:
Rede vor
dem Plenum des Deutschen Bundestags am 8. September 1999
Neue
Initiativen zur Frauenbeschäftigung
Sehr
verehrte Frau Präsidentin,
meine sehr
geehrten Damen und Herren,
gestern,
anläßlich der 50. Geburtstagsfeier des Deutschen
Bundestags hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse
herausgestellt:
„Demokratie muß gerechte Chancen
bieten“.
Gerechte
Chancen selbstverständlich auch für Frauen in ihrem
privaten, gesellschaftlichen und - das ist heute unser Thema - im
beruflichen Leben.
Die
Erwerbstätigkeit nimmt im Leben der Menschen einen zentralen
Platz ein, da sie nicht nur der Sicherung des Lebensunterhalts
dient, sondern auch Einfluß auf die Entwicklung und
Entfaltung der Persönlichkeit hat.
Die
eigenständige Existenzsicherung jeder Frau, unabhängig
von ihrem Familienstand, ist eines unserer wichtigsten
frauenpolitischen Ziele.
Heute stellen
wir die Parlamentarierinnen in 50 Jahren Deutscher Bundestag in den
Mittelpunkt des Tages.
Ich danke den
Initiatorinnen, ganz besonders Ulla Schmidt für ihre
wunderbaren Ideen und ich danke allen meinen, unseren
Vorgängerinnen für ihre kraftvolle geleistete Arbeit, die
wir fortführen wollen und auf der wir aufbauen
können.
Frauen bilden
mit 52% die Mehrheit der Bevölkerung, Frauen haben den Ausgang
der Bundestagswahl entschieden.
Sie wollen,
daß die Gleichstellung von Frauen und Männern wieder zu
einem großen gesellschaftlichen Reformprojekt in der
Bundesrepublik Deutschland wird.
Dieser Aufgabe
werden wir Schritt für Schritt gerecht werden. Es gibt gute
Gründe jetzt offensiv zu arbeiten, zwei
Beispiele:
- Die
Arbeitslosigkeit von Frauen ist höher, als die der
Männer; und
- die
Lohndiskriminierung von Frauen ist ein Skandal. Nach wie vor
besteht ein enormer Abstand zwischen den durchschnittlichen
Arbeitseinkommen von Frauen und Männern. Frauen erhalten in
der Bundesrepublik im Durchschnitt ein Drittel weniger Lohn und
Gehalt als Männer. Für Frauen in Ostdeutschland hat sich
die Situation seit der Wende gravierend verändert: Lagen die
durchschnittlichen Fraueneinkommen vor der Wende bei ca. 80% der
Einkommen von Männern, so haben sich mit der Übernahme
der westdeutschen Tarifstrukturen die geschlechtsspezifischen
Differenzierungen im Einkommen verstärkt.
Was hatte nun
die alte CDU/FDP Bundesregierung in ihren
Koalitionsvereinbarungen 1994 festgeschrieben?
Ich habe
selbst zwischen den mageren Zeilen vergeblich nach
Maßnahmen gesucht, die die Hoffnung auf eine
gleichberechtigte Teilhabe in dieser Gesellschaft erfüllen
könnten.
Es war
nicht die Rede davon:
- die
überproportionale Arbeitslosigkeit von Frauen durch gezielte
Programme und Qualifizierungsmaßnahmen zu beseitigen,
oder
Die SPD
geführte Bundesregierung hat in ihrem Programm
„Frau und Beruf“, von dem heute schon mehrfach die Rede
war, umfassende Vorschläge ausgearbeitet. Damit werden wir
Versäumtes nachholen und die Weichen für eine
zukunftsorientierte Frauenpolitik stellen.
Zum
aktuellen Oppositionsantrag eine persönliche
Anmerkung:
Sie schreiben
zu Punkt 4:“ Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt
weiterhin große Anforderungen an die Frauen, insbesondere in
Hinsicht auf Kinderbetreuung usw.“
Sie, meine
Damen und Herren von der Opposition, haben die Männer
vergessen mit einzubeziehen!
Wir wollen die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit für
Mütter und Väter verbessern und somit die
partnerschaftliche Teilhabe von Männern an Erziehungs- und
Familienarbeit stärken:
Dies bedeutet
u.a.
- daß wir
die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs sowohl für
Mütter als auch für Väter attraktiv gestalten
werden, und
- an Sicherung
und Ausbau eines preiswerten, bedarfsdeckenden und differenzierten
Angebots von Betreuungseinrichtungen für Kinder mitzuwirken
wollen.
So steht es in
unserem Antrag!
Nicht nur in
diesem Punkt sind wir Ihnen, meine Damen und Herren von der
Opposition, mit unseren Vorstellungen eine Nasenlänge voraus,
sondern auch, wenn es darum geht ein Gleichstellungsgesetz
vorzustellen, daß verbindliche Regelungen zur
Frauenförderung nicht nur für den öffentlichen
Dienst, sondern auch für die Privatwirtschaft
vorsieht.
Wir wissen
doch alle nur zu genau, daß die überwiegende Mehrheit
der Frauen nicht im öffentlichen Dienst arbeitet.
Ich
wünsche mir, daß junge Frauen und junge Männer eine
gute Ausbildung erhalten und einen Beruf erlernen, der ihren
Fähigkeiten und Kompetenzen angemessen ist, daß sie
Berufe mit Zukunft und Aufstiegschancen wählen, wie im
Bereich der Informations- und Kommunikationssysteme, in der Pflege,
Bildung, im Tourismus, kurz in der
Dienstleistungsbranche.
Meine Damen
und Herren, ich gratuliere unserer Ministerin Christine Bergmann zu
ihrem umfassenden, intelligenten und ehrgeizigen Programm
„Frau und Beruf“. Damit kommen wir der Forderung von
Wolfgang Thierse „Demokratie muß gerechte Chancen
bieten“ umgehend nach.
IV. Meine
vierte Rede hielt ich am 20. Januar 2000 aus Anlass des zweiten
Berichts der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in
wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes:
Rede
vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 20. Januar
2000
„Zweiter
Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in
wesentlichen Gremien im Einflußbereich des
Bundes“
Sehr
verehrte Frau Präsidentin,
meine sehr
geehrten Damen und Herren,
Ich
freue mich sehr, dass wir in der ersten Woche des Neuen Jahres 2000
über das Thema Frauenpolitik debattieren.
Die
Gleichstellung von Frauen und Männern und die
gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und
kulturellen Leben ist eine lohnende Aufgabe für unsere
Gesellschaft, der wir uns mit großer Freude und Kraft
widmen.
Dazu
gehört, dass es zur Selbstverständlichkeit wird, dass
Frauen ihrem Anteil in der Bevölkerung entsprechend, in allen
Entscheidungs- und Beratungsgremien mitwirken: im Gemeinderat, in
Landesparlamenten, in Vereinen, in
Sachverständigenkommissionen und in
Handwerkskammern.
Nur so
lässt sich verhindern, dass wie unlängst geschehen, meine
Kollegin und ich mit „Meine sehr verehrten Herren aus dem
Bundestag und Landtag“ begrüßt wurden. Auf
meinen Einwand hin, es gäbe auch Frauen im Bundestag und
Landtag, wurde mir keck erwidert: „Frauen sind
mitgemeint“.
Oder: Das
Zitat des Tages vom 17. Januar 2000 aus der Berliner Morgenpost: Da
war zu lesen: “Eine Frau wie ein Mann“, so der
schleswig-holsteinische CDU-Landesgeschäftsführer auf
einer Wahlkampfveranstaltung zur Begrüßung von
CDU-Generalsekretärin Angela Merkel.
Kann es
sein, dass es sich immer noch nicht überall herumgesprochen
hat, dass es intelligente, kompetente, hoch qualifizierte,
belastbare Frauen gibt, für die der Maßstab nicht der
Mann ist, an dem sie sich messen lassen wollen?
Frauen
wollen gleichberechtigt und gleichgestellt leben und
arbeiten!
Durch Gesetze,
wie das Bundesgremienbesetzungsgesetz, wollen wir strukturelle
Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen abbauen. Das war und
ist auch nötig
So wies der 1.
Bericht der Bundesregierung 1991 über den Anteil von Frauen in
wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes, für rund
500 Gremien, einen Frauenanteil von 7,2% aus. Damals war in
über das Hälfte der Gremien keine einzige Frau
tätig.
Um diesen
untragbaren Zustand zu verbessern verabschiedete der Gesetzgeber
1994 im Rahmen des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes das
Bundesgremienbesetzungsgesetz.
Seither
soll die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode dem Deutschen
Bundestag einen Bericht über den Anteil von Frauen in den
wesentlichen Gremien im Bereich des Bundes, sowie über die
Entsendung von Frauen - durch den Bund - in wesentliche Gremien
außerhalb des Bereich des Bundes vorlegen.
Im zweiten
Bericht, den die alte Bundesregierung im Mai 1998 vorgelegt hat,
ist ein Anstieg des Frauenanteils von 7,2% auf 12,2% ausgewiesen.
Statt der Hälfte (53,2%) sind jetzt fast ein Drittel (28,7%)
der Gremien ohne Frauen. In weniger als fünf Prozent haben
Frauen die Hälfte der Sitze inne.
Dies ist ein
völlig unbefriedigendes Ergebnis und entspricht in keiner
Weise dem Artikel 3 Abs. 2 unserer Grundgesetzes. Wie
heißt es da so schön: „Männer und Frauen sind
gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hin“.
In unserem
Ausschuss waren wir uns alle einig, dass man mit dem erreichten
Frauenanteil nicht zufrieden sein kann und weitere Anstrengungen
nötig sind, um die Teilhabe und
Einflußmöglichkeiten von Frauen zu
gewährleisten.
Wir schlagen
der Bundesregierung vier Verbesserungspunkte vor und rechnen mit
Ihrer Zustimmung:
- Die
Bundesregierung möge Anstrengungen zur konsequenten
Durchsetzung des Gesetzes, insbesondere bei der Besetzung von
eigenen Gremiensitzen des Bundes unternehmen,
- Wir fordern
die Bundesregierung auf, auch bei den Ländern und
gesellschaftlichen Gruppen darauf hinzuwirken, dass Frauen in
größerer Anzahl an der Arbeit in Beratungs- und
Entscheidungsgremien beteiligt werden, und
- dafür
Sorge zu tragen, dass die Berufung von Gremien und die
Wiederberufung, bzw. Nachbesetzung ihrer Mitglieder in die
Bundesministerien frühzeitig vorbereitet wird, sowie
Datenbanken über qualifizierte weibliche Sachverständige
angelegt werden, und
- wir wollen,
dass ein Entwurf zur Novellierung des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes vorgelegt wird, um die Wirksamkeit
des Gesetzes zu verbessern.
Ich
könnte mir folgende Veränderungen vorstellen:
- begriffliche
Klarstellungen im Gremienbegriff,
- keine
Doppelbenennung, wenn für einen Sitz eine Person des
unterrepräsentierten Geschlechts vorgeschlagen
wird,
- eine
gesteigerte Pflicht der berufenden Stelle, verstärkt auf
Benennungsvorschläge hinwirken, die die erhebliche
Unterrepräsentanz eines Geschlechts beseitigen, wenn diese
einen bestimmten Anteil unterschreitet - vorstellbar wären
hier z.B. 30%,
- ein
Zurückweisen des Besetzungsvorschlags durch die berufende
Stelle bei nicht ausreichender Begründung des
Vorschlags.
Herausstellen
möchte ich hier nochmals ganz besonders die Datenbank. So
könnten wir der Ausrede, man hätte keine geeignete
kompetente Frau finden können, eine Fülle von
Gegenbeweisen gegenüberstellen.
Unsere
Gesellschaft kann auf das geistige Potenzial und auf die
Kreativität von Frauen nicht verzichten, wenn unser Land die
Herausforderungen der Zukunft bestehen will.
Alle guten
Dinge sind drei:
Erst unser
Programm „Frau und Beruf“, dann das Aktionsprogramm
„Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, und nun
unser Einsatz für mehr Frauen in
Entscheidungspositionen!
„Es gibt
nichts Gutes, außer man tut es“ - mit diesem
Kästnerwort werbe ich um Ihre Unterstützung für
intelligente frauenpolitische Ziele.
V. Mit der
Verbesserung des Jugendschutzes beschäftigte ich mich in
meiner fünften Rede:
Rede
vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 25. Januar
2001
1. Lesung zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gaststättengesetzes
Frau
Präsidentin,
werte
Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
wir wollten
nicht alles anders, sondern vieles besser machen - so unser
Arbeitsmotto im Deutschen Bundestag.
In der letzten
Legislaturperiode wurde das Gaststättengesetz dahingehend
geändert, dass alle Gastwirte mindestens ein alkoholfreies
Getränk anbieten müssen, das nicht teurer sein darf, als
das preiswerteste alkoholhaltige Getränk. Leider mussten wir
feststellen, dass diese für den Jugendschutz und auch die
Verkehrssicherheit wichtige Regelung in der Praxis - um es
vorsichtig auszudrücken - zu Unklarheiten geführt hat und
zum Teil leer läuft. Nach wie vor ist der Konsum alkoholischer
Getränke günstiger, als der alkoholfreier. Das haben die
Überprüfungen von Gaststätten durch verschiedene
Verbraucherzentralen gezeigt. Dabei sind die Gaststätten
vornehmlich dazu übergegangen, die Vorschrift formal nach
Maßgabe der Einzelverkaufspreise der Getränke zu
erfüllen, hinsichtlich der Mengenpreise aber zu unterlaufen.
Hinzu kommt, dass dieses Vorgehen auch durch die Rechtsprechung
bestätigt wurde.
Wir stellen
nun klar, dass die vorgeschriebene Preisrelation auf der Grundlage
des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden
Getränke, zu gewährleisten ist, so dass zumindest ein
alkoholfreies Getränk sowohl vom spezifischen als auch vom
absoluten Preis her nicht teurer sein darf als das billigste
alkoholische Getränk. Dies ist ein kleiner, aber meiner
Meinung nach wesentlicher Schritt, um gerade Jugendlichen, die mit
ihrem Geld oft knapp kalkulieren müssen, zu ermöglichen,
ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk statt Bier zu
wählen, das in Gaststätten zumeist als das billigste
Getränk angeboten wird.
Soweit der
Inhalt der Gesetzesänderung.
Lassen Sie
mich als Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen, Jugend
und im Tourismusausschuss zwei Punkte aufgreifen: Eindämmung
des Alkoholkonsums, besonders bei Jugendlichen und die
Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wie allgemein bekannt
gehört Deutschland zur europäischen Spitzengruppe beim
Alkoholkonsum. Das heutige Gesetz kommt unserem, meinem Anspruch
nach Suchtprävention ein Stück entgegen.
Seit Anfang
der neunziger Jahre ist der Anteil alkoholbedingter Unfälle
deutlich zurückgegangen. Erfreulicherweise gab es ein Umdenken
bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Dennoch
ist die Zahl der Verkehrsopfer immer noch zu hoch. 14 Prozent aller
Verkehrstoten starben an den Folgen eines Alkoholunfalls. So die
Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1999. Dabei
fällt auf, dass sich die meisten Autounfälle an den
Wochenenden ereigneten. Noch deutlichere Unterschiede zeigten sich
in der tageszeitlichen Verteilung. Zwischen 18.00 Uhr abends und
4.00 Uhr morgens stieg der Anteil der Unfälle mit
Personenschaden, die auf Alkohol zurückzuführen sind, auf
64 Prozent an, mit einem deutlichen Schwerpunkt in den Stunden nach
Mitternacht. Die Absenkung der Promillegrenze auf 0,5 und die
Änderung des Gaststättengesetzes, werden, so meine
Erwartung, bestimmt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
beitragen.
Immer wieder
höre ich aus uninformierten Kreisen, dass diese
Gesetzesänderung Kosten bei den Gastwirten verursachen
würde. Das stimmt nicht! Das Gesetz tritt mit der
Einführung des Euro am 01.01.2002 in Kraft. Die
Getränkekarten müssen dann sowieso auf die neue
Währung umgestellt werden.
Meine Damen
und Herren, nicht nur in der Politik sollte gelten: wenn wir
Erkenntnisse haben, besteht die Notwenigkeit zu handeln. Denn wenn
man den Kopf in den Sand steckt, so ein afrikanisches Sprichwort,
bleibt doch der Hintern, bei uns im Schwarzwald sagt man
Ärschle, zu sehen.
VI. Die
sechste Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags behandelte das
Gewaltschutzgesetz
Rede
zum Frauentag vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 8.
März 2001
1. Lesung zum
Regierungs-Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des
zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen
sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei
Trennung
Antrag
CDU/CSU „Ankündigungen zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen umsetzen“
Frau
Präsidentin,
werte
Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
heute auf den
Tag vor 90 Jahren forderte Clara Zetkin für ihre
Zeitgenossinnen das Wahlrecht als Grundlage politischer Teilhabe
und damit gesellschaftlicher Gestaltungsmacht. Seitdem haben
kämpferische Frauen und intelligente emanzipierte Männer
einiges erreicht.
1958 tritt zum
Beispiel das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Das
Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten
wird ersatzlos gestrichen und das Recht des Ehemanns, ein
Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, wird
aufgehoben.
Wenn das
vorliegende Gewaltschutzgesetz verabschiedet sein wird, haben
Frauen, die von häuslicher Gewalt durch ihre Partner betroffen
sind, die Möglichkeit, zu wählen. Sie können mit
ihren Kindern in eines von über 400 Frauenhäuser gehen
oder zu Hause bleiben, denn der Gewalttäter wird der Wohnung
verwiesen.
In
Baden-Württemberg wird in verschiedenen Modellstädten die
Wegweisung erfolgreich praktiziert. In konservativen Kreisen staunt
man, daß der „Herr des Hauses“ gehen muß
und Frau und Kinder, die sogenannte Restfamilie, in ihrem gewohnten
Umfeld bleiben können. Wieso diese Empörung, wenn der
Täter gehen muß?
Seit mehr als
25 Jahren thematisiert, hat sich an der alltäglichen Gewalt
gegen Frauen kaum etwas geändert. Mit dem Aktionsplan der
Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen liegt
erstmals ein umfassendes und ressortübergreifendes,
nachhaltiges und effektives Gesamtkonzept vor. Dabei geht es nicht
nur um punktuelle Maßnahmen und individuelle Hilfestellung,
wie in der Vergangenheit. Es sind strukturelle Veränderungen
auf allen Ebenen notwendig. Seit der Einbringung des Aktionsplans
in den Deutschen Bundestag ist nicht nur für mich
entscheidendes passiert.
Meine Damen
und Herren von der CDU/CSU, es ist auch Ihre Aufgabe, die Aufgabe
der Opposition, gute Ideen beizusteuern, gegebenenfalls auch Druck
zu machen und wie im vorliegenden Fall einen Antrag zu stellen. Ich
lese und zitiere „Der Deutsche Bundestag begrüßt
ein solches Aktionsprogramm“. Das freut mich sehr! Wenn es
allerdings an die Umsetzung und Verabschiedung von Gesetzen gegen
die Gewalt an Frauen und Kindern ging, haben Sie, meine Damen und
Herren von der CDU/CSU, dagegen gestimmt.
Erstes
Beispiel: Großen Wert legt der Aktionsplan auf
präventive Maßnahmen. Mit dem Gesetz zur Ächtung
von Gewalt in der Erziehung wird unmissverständlich
festgehalten: Gewalt ist kein Mittel der Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere
entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Es geht
darum, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Leider
haben Sie, Frau Fischbach von der CDU, als damalige Vorsitzende der
Kinderkommission, diesem wichtigen Gesetz, das hinführen soll
zu einer friedfertigeren Gesellschaft, nicht zugestimmt.
Zweites
Beispiel: Die Neuregelung des § 19 Ausländergesetz
unterstützt Frauen ausländischer Herkunft, die mit einem
deutschen oder ausländischen Mann verheiratet und von Gewalt
bedroht sind. Für misshandelte Frauen ist die Mindestdauer der
für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts
erforderlichen Ehejahre von vier auf zwei Jahre verkürzt
worden. Auch diese Verbesserung für die Frauen haben Sie,
meine Damen und Herren von der CDU/CSU, abgelehnt.
Lassen Sie
mich abschließend am heutigen Frauentag zusammenfassen: Mein
Dank richtet sich an die beiden Ministerinnen Herta
Däubler-Gmelin und Christine Bergmann. Das Programm
„Frau und Beruf“ mit seinem neuen Elternzeitgesetz und
das Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen
sind unverzichtbare Bausteine, um Clara Zetkins Forderung
„Frauenrechte sind Menschenrechte“ weiter umzusetzen.
Gewalt gegen Frauen ist ein Zeichen von Schwäche, nicht von
Stärke, das gilt übrigens auch für verbale
Gewalt.
VII. In
meiner siebten Rede befasste ich mich mit dem tourismuspolitischen
Bericht der Bundesregierung.
Rede
anlässlich des tourismuspolitischen Berichts der
Bundesregierung am 29. März 2001
Berichterstattung und Bericht des Ausschusses für
Tourismus zur Unterrichtung durch die
Bundesregierung
„Tourismuspolitischer Bericht der
Bundesregierung“
Frau
Präsidentin,
werte
Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen
und Herren,
Fazit des
„Tourismuspolitischen Berichts“:
Der Tourismus
boomt - oder wie unsere tourismuspolitische Sprecherin Bruni Irber
sagen würde - der Tourismus brummt.
Das freut
nicht nur unseren Tourismuskanzler Gerhard Schröder - wie der
Bundesvorsitzende der DEHOGA, Herr Kaub, ihn treffend bezeichnet
hat, sondern auch alle Mitglieder der Tourismus-Arbeitsgruppe der
SPD-Bundestagsfraktion.
Die
populistische Postkartenaktion der CDU/CSU mit der Überschrift
„SOS - Stand Ort Stau im deutschen Tourismus“, die
pathetisch die angeblich dramatische Situation des
Deutschlandtourismus beschreibt, löste bei uns und den
Veranstaltern verwundertes Kopfschütteln aus.
Hier einige
Stimmen:
- Astrid
Clasen-Czaja von der TUI: „ Das kann ich überhaupt nicht
nachvollziehen“.
- Günther
Degenhardt von Neckermann Reisen: „Diese Ergebnisse
können wir in unserer täglichen Arbeit nicht
feststellen“.
- Martin Katz,
Geschäftsführer von Ameropa, spricht ebenfalls von nicht
nachvollziehbaren Horrorszenarien. Er verzeichnet ein
„ordentliches Plus bei Umsatz und Teilnehmern und
diagnostiziert eine positive Entwicklung im
Deutschlandtourismus“.
- Udo
Schröder von der ITS ist ebenso positiv gestimmt: „Wir
werden in diesem Jahr sicher ein Umsatz- und Gästeplus
erzielen. 1999/2000 reisten 150.000 Gäste mit ITS in
Deutschland. Das entspricht einer Steigerung von 14
Prozent“.
- Claudia
Gilles , Hauptgeschäftsführerin des DTV: „Die
Übernachtungszahlen zeigen, dass Deutschland gut gefragt
ist“.
- Auch Ursula
Schörcher von der DZT sagt, und damit schließe ich den
Reigen der Zitate aus dem „Reisebüro Bulletin“ Nr.
10, dass Deutschland nicht aus der Mode gekommen sei.
Hier die
Fakten:
In Deutschland
ist der Tourismus mit einem Anteil von rund 8 Prozent am
Bruttoinlandsprodukt und einem Umsatz von 275 Milliarden Mark ein
außerordentlich wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Die Zahl der
Arbeitsplätze im Tourismus beläuft sich auf 2,8
Millionen, die der Ausbildungsplätze auf 91.000. Die
Gäste- und Übernachtungszahlen sind steigend, im Osten
Deutschlands verzeichnen wir einen überproportionalen
Anstieg.
Ich freue
mich, dass die SPD-geführte Bundesregierung das Jahr 2001 zum
„Jahr des Tourismus“ ausgerufen hat. Ein Vorschlag aus
der Mitte unseres Tourismusausschusses.
Damit kann das
Bewusstsein wachsen, dass Deutschland mit seinen vielfältigen
Tourismusregionen ein hervorragendes Tourismusland ist. Die Sterne,
nicht nur die kulinarischen, können poliert und herausgestellt
werden. Die Qualitätsoffensive kommt zur richtigen
Zeit!
Ich verbinde
mit dem Jahr des Tourismus auch den Gedanken an eine
Dienstleistungsgesellschaft. Dazu gehören
selbstverständlich Arbeitsplätze, die existenzsichernde
Einkommen ermöglichen und nicht die 630-Mark Jobs, die vor
unserem Amtsantritt einen Anteil von über 40 Prozent in der
Branche hatten.
Dazu
gehören Ausbildungsplätze, die nicht eine alarmierende
Abbrecherquote von ca. 40 Prozent beinhalten und nach
Ausbildungsende 60 Prozent in andere Branchen abwandern lassen.
Hierher passt ausgezeichnet, dass die Tourismusbranche, die
mittelstandsgeprägt ist, durch unsere Steuerreform mit 25
Milliarden Mark entlastet wurde, abgesehen von den gut
zugeschnittenen Mittelstandsprogrammen.
Wir
fördern, und darauf sind wir stolz, den Einsatz moderner
Technologien mit 24 Kompetenzzentren. Ein weiteres, speziell
für die Tourismusbranche, wird in Worms entstehen.
Wir freuen
uns, dass mit Viabono eine intelligente, einheitliche
Umweltdachmarke für den Deutschlandtourismus eingeführt
wird. Damit wird eine von den Tourismuspolitikerinnen (Männer
sind mitgemeint) immer wieder erhobene Forderung in die Praxis
umgesetzt.
Das Konzept
Viabono beruht darauf, eine Dachmarke für alle touristischen
Segmente zu schaffen. Diese Dachmarke wirbt mit: „Neue Wege
für das Reisen; mehr Qualität, mehr Natur, mehr
Spaß, mehr Genuss“.
Das alles kann
frau auch in meiner Heimat im Schwarzwald genießen, z.B. bei
Ferien auf dem Bauernhof. Wer noch nicht fit ist, kann mit einem
Modernisierungsprogramm nachhelfen. Das gilt auch für
veraltete Privatzimmer.
Unser
umfangreiches Programm zur Stärkung des Tourismus in
Deutschland ist auf gutem Weg. Viabono.
Danke für
die Unterstützung, Herr Staatssekretär Siegmar
Mosdorf.
VIII. Die
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
über das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz war Inhalt meiner
achten Rede:
Rede vor
dem Plenum des Deutschen Bundestag am 11. Oktober
2001
2./3.
Lesung Regierungsentwurf eines
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes
Frau
Präsidentin,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
die
Bundesregierung hat mit ihrem Programm „Frau und Beruf“
Aufbruch in der Gleichstellungspolitik ein anspruchsvolles
Arbeitsprogramm für diese Legislaturperiode
vorgelegt.
Dazu
gehört ein effektives Bundesgleichstellungsgesetz -
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, das wir heute in 2./3. Lesung
verabschieden werden.
Das bisherige
Frauenfördergesetz wird aufgehoben, da es nicht die erhoffte
Wirkung erzielt hat.
Der neue
Ansatz, der durch Begriffe wie Gleichstellung, Gleichstellungsplan
und Gleichstellungsbeauftragte geprägt ist, zeigt die neue
Philosophie dieses Gesetzes:
Gleichstellung
von Frauen und Männern als durchgängiges Handlungs- und
Leitprinzip zu berücksichtigen - so genanntes Gender
Mainstreaming.
Damit ist das
Prinzip der Gleichbehandlung überholt, das problematisch ist,
weil daraus abgeleitet wird, dass Frauen wie Männer zu
behandeln sind, die Norm also der Mann ist.
Kursangebote,
wie z.B. „Wie entwickle ich einen Killerinstinkt?“ ,
„Wie gehe ich mit dem Büro-Casanova um?“,
„Wie verschaffe ich mir Gehör bei Besprechungen?“,
zielten darauf ab, Frauen zu helfen, die besseren Männer zu
werden.
Es wird von
der Vorstellung ausgegangen, dass Frauen Defizite haben.
An den in
erster Linie für die Benachteiligung von Frauen
verantwortlichen kulturellen und organisatorischen Strukturen wurde
nicht gerührt.
Wie
heißt es in unserem SPD-Grundsatzprogramm so zutreffend:
“Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die
männliche Gesellschaft überwinden“.
Bei Gender
Mainstreaming geht es also darum, dass Frauen und Männer in
ihrer ganzen Vielfalt ihren Platz finden und ihr gesamtes Potenzial
an Fähigkeiten entfalten können. Fähigkeiten wie die
der Kommunikation, Teamarbeit und Konsensbereitschaft.
Das heutige
Gesetz findet seine Anwendung in der Bundesverwaltung, an den
Gerichten des Bundes, in der Bundesverwaltung in Privatrechtsform
und soll auf Soldatinnen und Soldaten erweitert werden.
Damit wird der
Bund seiner Verantwortung und seiner Vorbildfunktion gerecht, die
sich auch in gesetzlich festgeschriebener Verwendung
geschlechtsspezifischer Sprache in Rechts- und
Verwaltungsvorschriften ausdrückt. Endlich!
Ich
wünsche mir, dass dieses gute zukunftsgerichtete Gesetz die
Unterstützung in unserer Gesellschaft erhält, die es
benötigt, um durchgreifende Veränderungen zu
bewirken.
Das
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz entspricht im
übrigen
- dem
Verfassungsauftrag unseres Grundgesetzes,
- den Vorgaben
des EG-Vertrages,
- sowie
völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Ich erinnere an
den Artikel 11 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau- CEDAW. Das
Frauenrechts-Übereinkommen von 1979 ist das erste umfassende
internationale Instrument zum Abbau geschlechtsspezifischer
Diskriminierung.
Ich erinnere
an die Ächtung der Genitalverstümmelung von Frauen.
Bislang fehlten aber wirksame Kontrollmechanismen zur Einhaltung
durch die Vertragsstaaten.
Ich freue
mich, dass nun die Ratifizierung des CEDAW-Zusatzprotokolls
ansteht. Die Bundesregierung stärkt die nationalen
Frauenrechte durch die Möglichkeit von Individualbeschwerde-
und Untersuchungsverfahren vor dem UN- Frauenausschuss. Für
mich ein Ausdruck einer gereiften Demokratie.
Wünschenswert wäre die internationale Einigkeit,
unabhängig von Kultur und Religion, dass die Missachtung der
Rechte der Frauen, ich denke beispielhaft an die afghanischen
Frauen, deutlicher als Menschenrechtsverletzung geächtet
wird.
IX. In
meiner neunten Rede ging es um die UN-Konvention zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau
Rede vor
dem Plenum des Deutschen Bundestags am 8. November
2001
Cedaw -
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
Frau
Präsidentin,
sehr
geehrte Damen und Herren,
„bisher
war sie eine zahnlose Tigerin, die „UN-Konvention zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, kurz
Cedaw. Ab jetzt können diskriminierte Frauen direkt vor dem
UN-Frauenrechtsausschuss klagen oder die Überprüfung
eines frauenfeindlichen Gesetzes beantragen.“
Soweit mein
Zitat aus der letzten Emma.
Frauen oder
Frauenrechtsorganisationen können also künftig ihre
Rechte vor dem UN-Frauenrechtsausschuss geltend machen, wenn der
nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist. Damit stärkt das
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau die nationalen und
internationalen Rechte der Frauen.
Das über
20jährige Cedaw-Abkommen hat Schwächen durch das Recht
der Vertragsstaaten auf Vorbehalte. Auch die Bundesrepublik
Deutschland hat 1985 ihren Vorbehalt bei der Hinterlegung der
Ratifizierungsurkunde erklärt. Der Grund dafür war, dass
der freiwillige Dienst von Frauen mit der Waffe in der Bundeswehr
damals nicht möglich war. Heute ist dies verfassungsrechtlich
geklärt und der Vorbehalt kann zurückgenommen
werden.
Eine Reihe von
Vertragsstaaten begründet ihre Vorbehalte mit dem Verweis auf
Religion und religiöses Recht oder mit dem Verweis auf
traditionelle Gebräuche. Vorbehalte gibt es z.B. gegen den
Artikel 16 (Ehe und Familie) von Staaten mit islamischer Religion.
Dadurch wird die Wirksamkeit des Übereinkommens erheblich
eingeschränkt.
Das
Frauenrechtsübereinkommen hat im übrigen die meisten
Vorbehalte von allen Menschenrechtsübereinkommen.
Anfang des
Jahres 2000 wurden die deutschen Staatenberichte, die die Situation
in Deutschland bis 1998 widerspiegeln, präsentiert. Der
Cedaw-Ausschuss zeigte sich betroffen darüber, dass
Teilzeitbeschäftigung vor allem im Bereich gering
qualifizierter Tätigkeiten angeboten wird und deshalb weniger
Möglichkeiten für berufliches Vorankommen
bestehen.
Weiter war der
Ausschuss betroffen darüber, dass Einrichtungen, die zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gedacht sind, wie z.B.
Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und
Betreuungseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter,
nur im geringen Umfang zur Verfügung stehen und insbesondere
Ganztagsschulen in Deutschland die Ausnahme darstellen.
Der
Cedaw-Ausschuss lobte die neue SPD-geführte deutsche
Bundesregierung dafür, dass sie eine große Delegation
mit einem umfangreichen Sachverstand geschickt hat, die von der
Parlamentarischen Staatssekretärin Edith Niehuis im
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
geleitet wurde.
Der Ausschuss
lobte die neue Regierung weiterhin für ihre breit angelegten
gesetzgeberischen und politischen Initiativen, Programme und
Projekte, die der verfassungsrechtlichen Garantie der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächliche
Geltung verschaffen sollen.
Insbesondere
das Programm „Frau und Beruf“, das darauf ausgerichtet
ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.
Mit unserem
„Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen“, mit dem Kernstück des heute verabschiedeten
Gewaltschutzgesetzes, haben wir die Anregungen des Ausschusses
aufgenommen, Schritte zur Bekämpfung häuslicher und
familiärer Gewalt zu unternehmen.
Positiv wurde
vermerkt, dass die SPD-geführte Bundesregierung eine Studie
über die Lebenssituation und soziale Integration
ausländischer Frauen und Mädchen in Auftrag
gibt.
Der Ausschuss
bittet darum, im nächsten Bericht eine umfassende Bewertung
der Situation ausländischer Frauen vorzunehmen,
einschließlich ihres Zugangs
zu Bildung und
Ausbildung, zu Arbeit und den damit verbundenen Sozialleistungen
sowie zur Kranken- und Sozialversicherung.
Ich gehe davon
aus, dass das Cedaw-Beschwerderecht lebendiges Recht sein wird, das
von Frauen und Frauenbewegten aktiv für die Herstellung von
tatsächlicher Gleichberechtigung genützt werden
wird.
Vorrangiges
Ziel muss es jetzt sein, nachdem man sich auf das neue Instrument
geeinigt hat, dass möglichst viele Cedaw-Vertragsstaaten das
Zusatzprotokoll ratifizieren, denn nur Frauen aus diesen
Vertragsstaaten werden es anwenden können.
Lobenswert
finde ich, dass die SPD-geführte Bundesregierung erstmals eine
Broschüre herausgegeben hat, um Cedaw einer breiten
Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ich
wünsche mir, dass in Zukunft für die Frauenbewegung, die
seit jeher international vernetzt und gut organisiert ist, die
Hemmschwelle, sich auf ein internationales Verfahren einzulassen,
geringer wird.
Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen ist nicht nur
als soziales oder politisches, sondern auch als rechtliches Problem
zu sehen.
X. In
meiner zehnten Rede sprach ich mich gegen die kommerzielle sexuelle
Ausbeutung von Kindern aus
Rede vor dem
Plenum des Deutschen Bundestags am 18. April 2002
Gegen
kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern“
Frau
Präsidentin,
meine Damen
und Herren,
zwei Millionen
Kinder, so schätzt UNICEF, werden weltweit sexuell
ausgebeutet: in Deutschland, in Europa, überall auf der Welt,
in Familien, in Verbänden, von Touristen. Kindesmissbrauch,
kommerzielle sexuelle Ausbeutung wie Kinderprostitution oder
Kinderpornographie sind Verletzungen von Kinderseelen bis hin zum
Seelenmord.
„Eine
Welt, in der so viele Kinder ihrer Kindheit beraubt und zu
Sexobjekten für Erwachsene degradiert werden, darf nicht
toleriert werden. Diese Überzeugung hat uns bisher Kraft und
Ausdauer gegeben,“ so Ron O'Grady, Mitbegründer und
langjähriger Vorsitzender von ECPAT.
Auch wir
stellen uns dieser Verantwortung. Drei Schwerpunkte bestimmen die
Arbeit:
- Prävention und Aufklärung, verstärkte
Täterprävention mit dem besonderen Augenmerk auf
jugendliche Täter
- Gesetzgebung
- Internationale Strafverfolgung und Opferschutz.
Viel wurde in der
Vergangenheit erreicht.
Beim ersten
Weltkongress 1996 in Stockholm gegen die gewerbsmäßige
sexuelle Ausbeutung von Kindern verpflichteten sich 122 Staaten,
Nationale Aktionspläne zum Schutz der betroffenen Kinder zu
erstellen und zu verabschieden. Leider haben nur 1/3 der
Länder ihre Zusagen eingehalten.
Das
Bundesministerium für FSFJ hat vorbildlich ein nationales
Arbeitsprogramm gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und
Sextourismus vorgelegt. Der Zwischenbericht von 1998 wurde im
Bericht vom Januar 2001 um die Maßnahmen ergänzt, die
bis Dezember 2000 umgesetzt wurden. Damit hat Deutschland, als
eines der ersten Länder überhaupt, die in Stockholm
eingegangenen Verpflichtungen erfüllt. Erwähnenswert ist
auch, dass Deutschland, soweit bekannt, das einzige Land war, das
eine nationale Nachfolgekonferenz (im März 2001 in Berlin)
veranstaltet hat.
Im Einzelnen
möchte ich auf die Prävention eingehen:
Die
SPD-geführte Bundesregierung hat in Deutschland einen
Paradigmenwechsel für ein neues, von Respekt getragenes
Leitbild in der Erziehung eingeleitet.
Wir haben das
Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung verabschiedet.
Es schreibt ein eigenes Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung
fest und es betont die Subjektstellung des Kindes.
Die
Bundesregierung hat zugleich mit der Gesetzesänderung eine
Kampagne zur gewaltfreien Erziehung mit dem Titel „Mehr
Respekt vor Kindern“ ins Leben gerufen.
Ein weiteres
deutliches Signal zum Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt
und Missbrauch wurde durch das verabschiedete Gesetz zur weiteren
Verbesserung von Kinderrechten gesetzt. Demnach können
Väter, Mütter oder auch andere im Haus lebende Personen,
die Kinder schlagen oder missbrauchen, der Wohnung verwiesen
werden.
Erwähnenswert ist der hervorragende Inflightspot, den das
BMFSFJ gemeinsam mit „terre des hommes“ entwickelt hat.
Er sollte auf Flugreisen eingesetzt werden. In Yokohama mussten wir
erfahren, dass er nach nur einem halben Jahr von den
Fluggesellschaften zurückgezogen wurde. Schade!
Das BMFSFJ hat
des weiteren eine Gemeinschaftsinitiative bei der Erstellung eines
Faltblattes unterstützt. „Kleine Seelen, große
Gefahr“ so der Titel, soll an die Kunden in den
Reisebüros verteilt werden. Reisende sollen informiert und
sensibilisiert werden und durch Zivilcourage mithelfen, den
Tätern das Terrain zu entziehen. Es wird darüber
informiert, dass Kindesmissbrauch weltweit strafbar ist.
Überführte Täter können nach deutschem Recht
bestraft werden, selbst wenn sie Kinder im Ausland sexuell
missbraucht haben. Diese Aktion ist notwendig. Es gibt
Schätzungen, dass allein aus Deutschland jährlich 10 000
Täter kommen.
Strafverfolgung ist wichtig, aber, was bewegt Männer, so
die Frage von Heinz Fuchs, Leiter der Fachstelle von „Tourism
Watch“,
„was
bewegt Männer - und es sind fast ausschließlich
Männer - Kinder zu missbrauchen und was treibt Menschen dazu,
Kinder als Handelsware dafür in kriminellen Netzwerken
bereitzustellen?“
Er meint
weiter:
„Erziehungs- und Sozialisationskonzepte sind gefragt,
die Männer anleiten, neue Wege ihrer Identität zu suchen.
Männeridentitäten, die nicht länger über den
Umweg der Unterdrückung von Frauen und Kindern laufen
dürfen.“
Ich freue
mich, dass immer mehr Männer in der ersten Reihe stehen, um
gegen Kindesmissbrauch durch Sextouristen zu kämpfen. Ich
möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei Herrn
Paschold aus dem BMFSFJ bedanken.
Die
Anträge von PDS und CDU/CSU lehnen wir ab. Sie wurden vor dem
2. Weltkongress in Yokohama geschrieben und enthalten
zahlreiche Forderungen, die von der Bundesregierung schon umgesetzt
wurden.
Die
Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung bleibt
für unsere Fraktion auf der Tagesordnung.
Eine
Anhörung zu diesem Thema am 12. Juni 2002 ist
beschlossen.
XI. Die
elfte Rede befasste sich mit dem Aktionsplan zum Kinder- und
Jugendtourismus in Deutschland
Rede vor dem
Plenum des Deutschen Bundestags am 04. Juli 2002
Aktionsplan
zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland
Frau
Präsidentin,
meine Damen
und Herren,
mit dem
Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland wird
einmal mehr der zukunftsorientierte Blick der Regierung deutlich.
Der Aktionsplan soll dazu beitragen, dass sich unser Land unter
rot-grüner Regierung auf eine Gesellschaft von morgen
vorbereitet.
Laut der
Reisebranche wird sich in den nächsten Jahren der Anteil der
Reisenden im Kindes- und Jugendalter auf etwa 25 Prozent
vergrößern. Auf diesen wachsenden Reisemarkt müssen
die touristischen Leistungsträger vorbereitet sein. Um dies
fördernd und innovativ zu unterstützen ist dieser
Aktionsplan formuliert worden.
Lassen Sie
mich noch einige Zahlen nennen. Mit diesen möchte ich Ihnen
die wirtschaftliche Relevanz der Kinder- und Jugendreisen
darstellen. Allein fünf große Träger, die sich auf
diesen Markt spezialisiert haben, verbuchen in ihren zusammen
102.000 Betten über 13 Millionen Übernachtungen im Jahr.
Die Gesamtzahl der von Jugendlichen und Kindern getätigten
Übernachtungen dürfte um einiges höher liegen. Und
hier ist zu unterstreichen: Diese Reisenden sind die Kunden von
morgen. Wollen wir den Tourismusstandort Deutschland in der Zukunft
wettbewerbsfähig halten, dann sollten wir uns auch um die
zukünftigen Gäste schon heute intensivst
bemühen.
Die
Bundesregierung wird hiermit aufgerufen, die Forderungen des
Aktionsplanes umzusetzen. Um den Kinder- und Jugendreisemarkt
weiter auszubauen, sollen Bund und Länder in Zusammenarbeit
mit der Branche Aktionspläne ausarbeiten und
realisieren.
Ich
möchte Ihnen nun folgend die wichtigsten Kernaussagen des
Antrages kurz erläutern:
Erstens: Um
die nötigen Planungen auf gesicherte Grundlagen zu stellen,
müssen das Alter der jungen Reisenden, die Anzahl und
Verteilung der bereitgestellten Betten sowie die Anzahl der von den
Kindern und Jugendlichen getätigten Übernachtungen
festgehalten werden. Die momentane Datenlage lässt dies nicht
zu, dies muss verbessert werden.
Zweitens ist
ein Gremium unter der Leitung der DZT (Deutsche Zentrale für
Tourismus) gebildet worden, welches die gemeinnützigen und
kommerziellen Träger von Kinder- und Jugendreisen
zusammenbringt. Ziel ist es, den deutlich gespaltenen Markt
zwischen gemeinnützigen und kommerziellen Anbietern mittels
eines Interessensausgleiches und einer gemeinsamen Marktbearbeitung
kundenorientierter zu gestalten.
Drittens kommt
der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung eine hohe
Bedeutung zu. Hier müssen Maßnahmen und Wege gefunden
werden, den momentanen Zustand der Einrichtungen zu ermitteln und
darauf aufbauend die Qualität zu steigern.
Ein weiterer
Punkt zur Qualität. Die auch ehrenamtlich tätigen Leiter
der Kinder- und Jugendreisen müssen die Möglichkeit
erhalten, sich durch geeignete Maßnahmen zu qualifizieren.
Diese trägerübergreifenden
Weiterbildungsmöglichkeiten sollen mit einer, nennen wir sie
jetzt einmal „Jugendleiter Card“, zertifiziert werden.
Dabei sollen die Länder die nötige Unterstützung
beitragen.
Ich
möchte hier betonen, dass nicht Aufsichtspersonen ausgebildet
werden sollen, nein, es soll ganz besonders auf eine sehr gute
pädagogische Betreuung Wert gelegt werden. Den Kindern und
Jugendlichen soll auf ihren Reisen kulturelle und soziale Kompetenz
vermittelt werden. Der Wert der Toleranz bekommt dabei eine
wichtige Bedeutung, denn dieser ist ein wichtiges Gut für die
momentane und zukünftige Gesellschaft.
Weiterhin
soll bei den Kinder- und Jugendreisen auf die Entwicklung eines
Umweltbewusstseins hingewirkt werden. Die jugendlichen Reisenden
sollen durch die Frequentierung von nachhaltigen touristischen
Leistungen auf umweltrelevante Aspekte aufmerksam gemacht werden.
Ich möchte hierbei nochmals auf die, durch die Bundesregierung
unterstützte, Dachmarke für nachhaltiges Reisen
„Viabono“ hinweisen.
Noch ein
weiterer, in meiner Aufzählung letzter Punkt. Die DZT soll den
Kinder- und Jugendtourismus verstärkt vermarkten. Die Arbeit
der DZT hat zu der positiven Entwicklung des Tourismus in
Deutschland beigetragen. Dies ist, nur nebenbei angemerkt, auch ein
Grund, warum die rot-grüne Regierung die Mittel für die
DZT seit ihrem Amtsantritt, ganz im Gegensatz zur
Vorgängerregierung, um mehr als 20 Prozent angehoben
hat.
Die jetzige
Regierung hat in den vergangenen Jahren viel gutes für den
Tourismus in Deutschland getan, beispielhaft seien erwähnt:
Das Jahr des Tourismus, die Abschaffung der Doppellizenz bei den
Jugendreiseveranstaltern und zu guter Letzt die Abschaffung der
Trinkgeldsteuer - Dinge welche die jetzige und wohl auch
zukünftige Opposition in ihrer Zeit nicht bewerkstelligen
konnte.
Mit dem
Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus führt die
Regierung den unter ihr eingeschlagenen Weg zu einer kinder- und
jugendfreundlichen Gesellschaft fort und schaut voller Zuversicht
in eine tourismusreiche Zukunft.
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit.
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