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Tourismus
Familie, Frauen, Senioren, Jugend

Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Als kleines Beispiel meiner Arbeit in Berlin soll folgender Terminkalender für die Woche vom 14.02.00 - 18.02.00 dienen:

 

Montag, 14.02..
Dienstag, 15.02.. Mittwoch, 16.02. Donnerstag, 17.02. Freitag, 18.02.
08.00 Uhr

AG Tourismus

09.00 Uhr 09.00 Uhr
10.00 Uhr

AG FSFJ

09.30 Uhr

Ausschuss FSFJ

bis bis
13.00 Uhr

AG Ehrenamt

13.00 Uhr

Befragung Regierung

15.00 Uhr
15.00 Uhr

konstituierende

Sitzung der Enquete-Kommission

15.00 Uhr

Fraktion

14.00 Uhr

AG Zivildienst

15.00 Uhr

Ausschuss Tourismus

22.00 Uhr Plenum
Im Anschluss

Kommissionssitzung Ehrenamt

17.00 Uhr

öffentliche Anhörung

Plenum 17.00 Uhr

Treffen Landesgruppe

Land-tagsfraktion

20.00 Uhr

Landesgruppe

Meine Arbeit in Berlin besteht in erster Linie in der inhaltlichen Aufbereitung von Themen in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen, in denen ich arbeite. Im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen, Jugend erstatte ich regelmäßig Bericht zu familien- und frauenpolitischen Themen. Als einzige baden-württembergische Abgeordnete arbeite ich im Ausschuss für Tourismus und in der Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion.

Desweiteren bin ich in der Arbeitsgruppe „Ehrenamtsförderung“ der SPD-Bundestagsfraktion tätig. Im Dezember 1999 setzte der Deutsche Bundestag die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftliches Engagement“ ein, der ich ebenfalls angehöre.

Vor dem Plenum des Deutschen Bundestages hielt ich mehrere Reden, die Sie nachfolgend lesen können.

I. Thema meiner ersten Rede war die Lage und Perspektive der deutschen Tourismuswirtschaft:

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 17. Juni 1999

Große Anfrage der FDP:

Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Tourismuswirtschaft im EURO-Land

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

der Tourismus wird ein immer wichtigerer Wirtschaftszweig in Deutschland. Bei einem Anteil von rund 8 % am Bruttosozialprodukt wird auch klar, welch große Beschäftigungs- und strukturpolitische Bedeutung er hat. Die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft ist deshalb durch qualitativ hochwertige Angebote und günstigere Rahmenbedingungen zu sichern. Als Tourimuspolitikerin fällt mir wie Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, u.a. auch eine Senkung oder Halbierung des Mehrwertsteuersatzes oder die Neuregelung bei der Trinkgeldbesteuerung für unsere Branche ein.

Unser Wirtschaftsminister Herr Müller hat auf der Internationalen Tourismusbörse im Frühjahr in Berlin das richtige Signal ausgesandt.

Um die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern, hat er den Vorschlag gemacht, die Mehrwertsteuer für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu halbieren.

Ein Vorschlag, der ernsthaft geprüft werden sollte. Er muss jedoch eingebettet werden in die Steuerreform und die europäische Harmonisierung. Mit unserer Unterstützung jedenfalls kann er rechnen.

Wenn wir einen Blick auf unsere Regelsteuersätze werfen, stellen wir fest, dass wir den 2.günstigsten Satz innerhalb Europas haben, nur Luxemburg liegt darunter. Die niedrigsten Steuern und - nach Herrn Brämig - die höchsten Subventionen im Tourismus - das ist nicht zu finanzieren.

Wenn wir etwas verändern wollen, gibt es drei Möglichkeiten:

1. Die Beherbergungsbetriebe mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern, wie jetzt auch Herr Teufel unlängst vorgeschlagen hat. Dies würde zu Steuermindereinnahmen von rund 1.35 Mrd. DM jährlich führen. Allerdings muss dann die Frage beantwortet werden, ob dies aus steuersystematischen Gründen sinnvoll ist. Andere Branchen wollen dies auch.

2. Das gesamte Hotel- und Gaststättengewerbe durch eine Halbierung des Mehrwertsteuersatzes zu entlasten. Die Steuerausfälle würden dann bei 4-5 Mrd. DM liegen.

3. Oder den gesamten Dienstleistungsbereich in Deutschland entsprechend zu entlasten. Wie im 2. Punkt müsste das Gemeinschaftsrecht geändert werden. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission und ein einstimmiger Beschluss des EU-Ministerrates wären hierzu nötig. Steuerausfälle, die in einer Größenordnung von 30 - 40 Mrd. liegen, müssten veranschlagt werden.

Natürlich drängt sich die Frage auf: wie soll das gegenfinanziert werden?

Bei der kritisierten Trinkgeldbesteuerung gibt es mehrere Wege:

Herr Ministerpräsident Teufel hat gefordert, den Freibetrag von 2.400 DM auf 3.600 DM zu erhöhen. Dies ist eine Möglichkeit in unserem Steuerrecht. Ich gebe aber zu bedenken, dass damit an einer Systemgrenze gerüttelt wird.

Es gibt einen eleganteren Weg:

Ich möchte kurz daran erinnern, dass wir bei unserer Steuerreform den Mittelstand um ca. 5 Mrd. DM entlastet haben und unsere geplante Unternehmenssteuerreform, die von einem maximalen Steuersatz von 35 % ausgeht, nicht nur ein Schritt, sondern ein Sprung in die richtige Richtung ist.

Aber bevor wir immer darauf schauen, wie der Staat seine Einnahmen verringern kann, wende ich mich den wirklichen Problemen der Tourismusbranche zu.

Ich stelle fest, dass:

1 ein ruinöser Wettbewerb innerhalb der Branche stattfindet

2. die Preise einkommensbereinigt den niedrigsten Stand erreicht haben, die

3. dazu geführt haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise regelrecht ausgepresst werden und

4. die Servicebereitschaft darunter leidet.

Ich fordere daher die Branche auf, ihr Verhalten auf dem Markt zu überprüfen. Eine weitere Abwärtsspirale zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht zu verantworten.

Ich möchte nun drei Schwerpunkte ansprechen, die sich unsre Tourismus - AG in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat:

1. Wir wollen eine Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive für die Beschäftigten unterstützen. Dazu hat die Bundesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mio. DM bereitgestellt. Nur mit gut aus- und weitergebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können wir im Dienstleistungswettbewerb bestehen.

2. Ich wünsche mir, dass unverwechselbare Regionenprofile entstehen, die durch Regionalleitbilder Gestalt annehmen könnten. Die Einzigartigkeit der jeweiligen Tourismusregion, die zur Unverwechselbarkeit führt und gleichzeitig die Identität stärkt, muss vor Ort herausgearbeitet werden. Diesen Prozess können wir, natürlich immer zusammen mit unseren Ländern, unterstützen.

3. Dieser Punkt schließt sich unmittelbar an. Nur wenn ich ein stimmiges “Produkt” habe, kann ich es auch erfolgreich vermarkten. Die neue Bundesregierung unterstützt durch besondere Förderung der DZT - Deutsche Zentrale für Tourismus - ein spezielles Standortmarketing für Deutschland, das neben der gezielten Auslandsbewerbung seit Anfang 1999 auch länderübergreifendes Inlandsmarketing betreibt.

Ich würde mir wünschen, dass sich die Opposition mit den wirklichen Problemen der Tourismuswirtschaft auseinandersetzt, anstatt populistische Forderungen zu stellen, mit denen sie nur den Bundeshaushalt belastet.

II. Meine zweite Rede war eine Reaktion auf einen Brief des Papstes zur Schwangerschaftskonfliktberatung:

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 24. Juni 1999

Politische Schlussfolgerung aus dem Brief des Papstes zur Schwangerschaftskonfliktberatung

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

in der Tickermeldung vom 23.06.99 gestand der Vorsitzende der Bischofskonferenz Karl Lehmann, „die neue Regelung könne Unbehagen und Unverständnis auslösen“.

Stimmt!

Wieder keine klare und eindeutige Entscheidung zugunsten der betroffenen Frauen.

So ist in der Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 23.06.99 zu lesen, dass die Forderung des Papstes, Beratungsscheine künftig mit einem Zusatz zu versehen, umgesetzt werden soll. Dieser Zusatz soll lauten: „Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden“.

Dies wäre dann die zweite Einschränkung, die die katholische Kirche machen würde. Schon bisher steht in den Richtlinien für die katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen: „Die Aushändigung diese Beratungs- und Hilfeplans bedeutet keinerlei Akzeptanz eines Schwangerschaftsabbruchs“.

Die kritische Haltung der katholischen Kirche gegenüber dem am 25. August 1995 verkündeten Schwangeren- und Familienhilfegesetz ist nicht neu. Schon damals hat die katholische Kirche angekündigt, dass sie sich nicht mit diesem Gesetz abfinden wird. Im Januar 1998 wird öffentlich, dass der Papst in einem Brief erklärt hat, er wolle die Bestätigung für eine Beratung, die auch Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung ist, in den katholischen Beratungsstellen nicht mehr dulden.

Das kam einem Affront gleich, waren es doch die katholischen Bischöfe, die bei der gesetzlichen Neuordnung des § 218 auf die Pflichtberatung von Frauen in Schwangerschaftskonflikten gedrungen hatten. Die verpflichtende Beratung wurde aufgenommen, und so konnte nach zähem Ringen mit breiter parlamentarischer Mehrheit ein Gruppenantrag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Ein tragfähiger Kompromiss über Parteigrenzen hinweg wurde gefunden.

Wir waren zufrieden. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzten sich seit den 20er Jahren im Parlament für eine Fristenlösung ein. Nun haben wir ein Gesetz, das die Würde der Frau wahrt, die eigene Entscheidung der Frau respektiert und auch dem werdenden Leben Schutz und Entwicklungschancen garantiert. Außerdem bringt es erstmals im vereinigten Deutschland Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen in Ost- und Westdeutschland, die Ärztinnen und Ärzte, Beraterinnen und Berater.

Nun muss, nach der gestrigen unklaren Entscheidung der Bischofskonferenz zum Verbleib in der stattlichen Schwangerschaftskonfliktberatung, geprüft werden, ob sich rechtliche Konsequenzen aus dem geforderten Zusatz zu den Beratungsbescheinigungen ergeben.

Unabhängig vom Ausgang dieser Nachprüfung stelle ich mit Bedauern fest, dass die katholische Kirche die Frauen offensichtlich moralisch unter Druck setzt und zur zusätzlichen Belastung der Frauen beiträgt.

Welchen Auftrag hat denn die katholische Kirche noch in unserer Gesellschaft, wenn sie Frauen in Konfliktsituationen nicht uneingeschränkt zur Seite steht?

III. Die dritte Rede hielt ich während einer Diskussion mit anschließender Abstimmung zu einem Entschließungsantrag „Neue Initiativen zur Frauenbeschäftigung“, an dem ich mitgearbeitet habe:

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 8. September 1999

Neue Initiativen zur Frauenbeschäftigung

Sehr verehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

gestern, anläßlich der 50. Geburtstagsfeier des Deutschen Bundestags hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse herausgestellt:

„Demokratie muß gerechte Chancen bieten“.

Gerechte Chancen selbstverständlich auch für Frauen in ihrem privaten, gesellschaftlichen und - das ist heute unser Thema - im beruflichen Leben.

Die Erwerbstätigkeit nimmt im Leben der Menschen einen zentralen Platz ein, da sie nicht nur der Sicherung des Lebensunterhalts dient, sondern auch Einfluß auf die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit hat.

Die eigenständige Existenzsicherung jeder Frau, unabhängig von ihrem Familienstand, ist eines unserer wichtigsten frauenpolitischen Ziele.

Heute stellen wir die Parlamentarierinnen in 50 Jahren Deutscher Bundestag in den Mittelpunkt des Tages.

Ich danke den Initiatorinnen, ganz besonders Ulla Schmidt für ihre wunderbaren Ideen und ich danke allen meinen, unseren Vorgängerinnen für ihre kraftvolle geleistete Arbeit, die wir fortführen wollen und auf der wir aufbauen können.

Frauen bilden mit 52% die Mehrheit der Bevölkerung, Frauen haben den Ausgang der Bundestagswahl entschieden.

Sie wollen, daß die Gleichstellung von Frauen und Männern wieder zu einem großen gesellschaftlichen Reformprojekt in der Bundesrepublik Deutschland wird.

Dieser Aufgabe werden wir Schritt für Schritt gerecht werden. Es gibt gute Gründe jetzt offensiv zu arbeiten, zwei Beispiele:

  1. Die Arbeitslosigkeit von Frauen ist höher, als die der Männer; und
  2. die Lohndiskriminierung von Frauen ist ein Skandal. Nach wie vor besteht ein enormer Abstand zwischen den durchschnittlichen Arbeitseinkommen von Frauen und Männern. Frauen erhalten in der Bundesrepublik im Durchschnitt ein Drittel weniger Lohn und Gehalt als Männer. Für Frauen in Ostdeutschland hat sich die Situation seit der Wende gravierend verändert: Lagen die durchschnittlichen Fraueneinkommen vor der Wende bei ca. 80% der Einkommen von Männern, so haben sich mit der Übernahme der westdeutschen Tarifstrukturen die geschlechtsspezifischen Differenzierungen im Einkommen verstärkt.

Was hatte nun die alte CDU/FDP Bundesregierung in ihren Koalitionsvereinbarungen 1994 festgeschrieben?

Ich habe selbst zwischen den mageren Zeilen vergeblich nach Maßnahmen gesucht, die die Hoffnung auf eine gleichberechtigte Teilhabe in dieser Gesellschaft erfüllen könnten.

Es war nicht die Rede davon:

  • die überproportionale Arbeitslosigkeit von Frauen durch gezielte Programme und Qualifizierungsmaßnahmen zu beseitigen,
    oder
    • über eine Beschäftigungs- und Strukturpolitik zukunftssichere Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen.

      Es war auch nicht die Rede davon:

    • ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vorzulegen, oder und damit will ich die Vergangenheit auf sich beruhen lassen,
    • die sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse zu begrenzen.
    Die SPD geführte Bundesregierung hat in ihrem Programm „Frau und Beruf“, von dem heute schon mehrfach die Rede war, umfassende Vorschläge ausgearbeitet. Damit werden wir Versäumtes nachholen und die Weichen für eine zukunftsorientierte Frauenpolitik stellen.

    Zum aktuellen Oppositionsantrag eine persönliche Anmerkung:

    Sie schreiben zu Punkt 4:“ Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt weiterhin große Anforderungen an die Frauen, insbesondere in Hinsicht auf Kinderbetreuung usw.“

    Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben die Männer vergessen mit einzubeziehen!

    Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit für Mütter und Väter verbessern und somit die partnerschaftliche Teilhabe von Männern an Erziehungs- und Familienarbeit stärken:

    Dies bedeutet u.a.

    • daß wir die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs sowohl für Mütter als auch für Väter attraktiv gestalten werden, und
    • an Sicherung und Ausbau eines preiswerten, bedarfsdeckenden und differenzierten Angebots von Betreuungseinrichtungen für Kinder mitzuwirken wollen.
    So steht es in unserem Antrag!

    Nicht nur in diesem Punkt sind wir Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, mit unseren Vorstellungen eine Nasenlänge voraus, sondern auch, wenn es darum geht ein Gleichstellungsgesetz vorzustellen, daß verbindliche Regelungen zur Frauenförderung nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern auch für die Privatwirtschaft vorsieht.

    Wir wissen doch alle nur zu genau, daß die überwiegende Mehrheit der Frauen nicht im öffentlichen Dienst arbeitet.

    Ich wünsche mir, daß junge Frauen und junge Männer eine gute Ausbildung erhalten und einen Beruf erlernen, der ihren Fähigkeiten und Kompetenzen angemessen ist, daß sie Berufe mit Zukunft und Aufstiegschancen wählen, wie im Bereich der Informations- und Kommunikationssysteme, in der Pflege, Bildung, im Tourismus, kurz in der Dienstleistungsbranche.

    Meine Damen und Herren, ich gratuliere unserer Ministerin Christine Bergmann zu ihrem umfassenden, intelligenten und ehrgeizigen Programm „Frau und Beruf“. Damit kommen wir der Forderung von Wolfgang Thierse „Demokratie muß gerechte Chancen bieten“ umgehend nach.

IV. Meine vierte Rede hielt ich am 20. Januar 2000 aus Anlass des zweiten Berichts der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes:

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 20. Januar 2000

„Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflußbereich des Bundes“

Sehr verehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

Ich freue mich sehr, dass wir in der ersten Woche des Neuen Jahres 2000 über das Thema Frauenpolitik debattieren.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben ist eine lohnende Aufgabe für unsere Gesellschaft, der wir uns mit großer Freude und Kraft widmen.

Dazu gehört, dass es zur Selbstverständlichkeit wird, dass Frauen ihrem Anteil in der Bevölkerung entsprechend, in allen Entscheidungs- und Beratungsgremien mitwirken: im Gemeinderat, in Landesparlamenten, in Vereinen, in Sachverständigenkommissionen und in Handwerkskammern.

Nur so lässt sich verhindern, dass wie unlängst geschehen, meine Kollegin und ich mit „Meine sehr verehrten Herren aus dem Bundestag und Landtag“ begrüßt wurden. Auf meinen Einwand hin, es gäbe auch Frauen im Bundestag und Landtag, wurde mir keck erwidert: „Frauen sind mitgemeint“.

Oder: Das Zitat des Tages vom 17. Januar 2000 aus der Berliner Morgenpost: Da war zu lesen: “Eine Frau wie ein Mann“, so der schleswig-holsteinische CDU-Landesgeschäftsführer auf einer Wahlkampfveranstaltung zur Begrüßung von CDU-Generalsekretärin Angela Merkel.

Kann es sein, dass es sich immer noch nicht überall herumgesprochen hat, dass es intelligente, kompetente, hoch qualifizierte, belastbare Frauen gibt, für die der Maßstab nicht der Mann ist, an dem sie sich messen lassen wollen?

Frauen wollen gleichberechtigt und gleichgestellt leben und arbeiten!

Durch Gesetze, wie das Bundesgremienbesetzungsgesetz, wollen wir strukturelle Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen abbauen. Das war und ist auch nötig

So wies der 1. Bericht der Bundesregierung 1991 über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes, für rund 500 Gremien, einen Frauenanteil von 7,2% aus. Damals war in über das Hälfte der Gremien keine einzige Frau tätig.

Um diesen untragbaren Zustand zu verbessern verabschiedete der Gesetzgeber 1994 im Rahmen des zweiten Gleichberechtigungsgesetzes das Bundesgremienbesetzungsgesetz.

Seither soll die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen Bericht über den Anteil von Frauen in den wesentlichen Gremien im Bereich des Bundes, sowie über die Entsendung von Frauen - durch den Bund - in wesentliche Gremien außerhalb des Bereich des Bundes vorlegen.

Im zweiten Bericht, den die alte Bundesregierung im Mai 1998 vorgelegt hat, ist ein Anstieg des Frauenanteils von 7,2% auf 12,2% ausgewiesen. Statt der Hälfte (53,2%) sind jetzt fast ein Drittel (28,7%) der Gremien ohne Frauen. In weniger als fünf Prozent haben Frauen die Hälfte der Sitze inne.

Dies ist ein völlig unbefriedigendes Ergebnis und entspricht in keiner Weise dem Artikel 3 Abs. 2 unserer Grundgesetzes. Wie heißt es da so schön: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

In unserem Ausschuss waren wir uns alle einig, dass man mit dem erreichten Frauenanteil nicht zufrieden sein kann und weitere Anstrengungen nötig sind, um die Teilhabe und Einflußmöglichkeiten von Frauen zu gewährleisten.

Wir schlagen der Bundesregierung vier Verbesserungspunkte vor und rechnen mit Ihrer Zustimmung:

  1. Die Bundesregierung möge Anstrengungen zur konsequenten Durchsetzung des Gesetzes, insbesondere bei der Besetzung von eigenen Gremiensitzen des Bundes unternehmen,
  2. Wir fordern die Bundesregierung auf, auch bei den Ländern und gesellschaftlichen Gruppen darauf hinzuwirken, dass Frauen in größerer Anzahl an der Arbeit in Beratungs- und Entscheidungsgremien beteiligt werden, und
  3. dafür Sorge zu tragen, dass die Berufung von Gremien und die Wiederberufung, bzw. Nachbesetzung ihrer Mitglieder in die Bundesministerien frühzeitig vorbereitet wird, sowie Datenbanken über qualifizierte weibliche Sachverständige angelegt werden, und
  4. wir wollen, dass ein Entwurf zur Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vorgelegt wird, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern.

Ich könnte mir folgende Veränderungen vorstellen:

  • begriffliche Klarstellungen im Gremienbegriff,
  • keine Doppelbenennung, wenn für einen Sitz eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vorgeschlagen wird,
  • eine gesteigerte Pflicht der berufenden Stelle, verstärkt auf Benennungsvorschläge hinwirken, die die erhebliche Unterrepräsentanz eines Geschlechts beseitigen, wenn diese einen bestimmten Anteil unterschreitet - vorstellbar wären hier z.B. 30%,
  • ein Zurückweisen des Besetzungsvorschlags durch die berufende Stelle bei nicht ausreichender Begründung des Vorschlags.
Herausstellen möchte ich hier nochmals ganz besonders die Datenbank. So könnten wir der Ausrede, man hätte keine geeignete kompetente Frau finden können, eine Fülle von Gegenbeweisen gegenüberstellen.

Unsere Gesellschaft kann auf das geistige Potenzial und auf die Kreativität von Frauen nicht verzichten, wenn unser Land die Herausforderungen der Zukunft bestehen will.

Alle guten Dinge sind drei:

Erst unser Programm „Frau und Beruf“, dann das Aktionsprogramm „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, und nun unser Einsatz für mehr Frauen in Entscheidungspositionen!

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ - mit diesem Kästnerwort werbe ich um Ihre Unterstützung für intelligente frauenpolitische Ziele.

V. Mit der Verbesserung des Jugendschutzes beschäftigte ich mich in meiner fünften Rede:

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 25. Januar 2001

1. Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes

Frau Präsidentin,

werte Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

wir wollten nicht alles anders, sondern vieles besser machen - so unser Arbeitsmotto im Deutschen Bundestag.

In der letzten Legislaturperiode wurde das Gaststättengesetz dahingehend geändert, dass alle Gastwirte mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten müssen, das nicht teurer sein darf, als das preiswerteste alkoholhaltige Getränk. Leider mussten wir feststellen, dass diese für den Jugendschutz und auch die Verkehrssicherheit wichtige Regelung in der Praxis - um es vorsichtig auszudrücken - zu Unklarheiten geführt hat und zum Teil leer läuft. Nach wie vor ist der Konsum alkoholischer Getränke günstiger, als der alkoholfreier. Das haben die Überprüfungen von Gaststätten durch verschiedene Verbraucherzentralen gezeigt. Dabei sind die Gaststätten vornehmlich dazu übergegangen, die Vorschrift formal nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise der Getränke zu erfüllen, hinsichtlich der Mengenpreise aber zu unterlaufen. Hinzu kommt, dass dieses Vorgehen auch durch die Rechtsprechung bestätigt wurde.

Wir stellen nun klar, dass die vorgeschriebene Preisrelation auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke, zu gewährleisten ist, so dass zumindest ein alkoholfreies Getränk sowohl vom spezifischen als auch vom absoluten Preis her nicht teurer sein darf als das billigste alkoholische Getränk. Dies ist ein kleiner, aber meiner Meinung nach wesentlicher Schritt, um gerade Jugendlichen, die mit ihrem Geld oft knapp kalkulieren müssen, zu ermöglichen, ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk statt Bier zu wählen, das in Gaststätten zumeist als das billigste Getränk angeboten wird.

Soweit der Inhalt der Gesetzesänderung.

Lassen Sie mich als Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen, Jugend und im Tourismusausschuss zwei Punkte aufgreifen: Eindämmung des Alkoholkonsums, besonders bei Jugendlichen und die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wie allgemein bekannt gehört Deutschland zur europäischen Spitzengruppe beim Alkoholkonsum. Das heutige Gesetz kommt unserem, meinem Anspruch nach Suchtprävention ein Stück entgegen.

Seit Anfang der neunziger Jahre ist der Anteil alkoholbedingter Unfälle deutlich zurückgegangen. Erfreulicherweise gab es ein Umdenken bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Dennoch ist die Zahl der Verkehrsopfer immer noch zu hoch. 14 Prozent aller Verkehrstoten starben an den Folgen eines Alkoholunfalls. So die Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1999. Dabei fällt auf, dass sich die meisten Autounfälle an den Wochenenden ereigneten. Noch deutlichere Unterschiede zeigten sich in der tageszeitlichen Verteilung. Zwischen 18.00 Uhr abends und 4.00 Uhr morgens stieg der Anteil der Unfälle mit Personenschaden, die auf Alkohol zurückzuführen sind, auf 64 Prozent an, mit einem deutlichen Schwerpunkt in den Stunden nach Mitternacht. Die Absenkung der Promillegrenze auf 0,5 und die Änderung des Gaststättengesetzes, werden, so meine Erwartung, bestimmt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Immer wieder höre ich aus uninformierten Kreisen, dass diese Gesetzesänderung Kosten bei den Gastwirten verursachen würde. Das stimmt nicht! Das Gesetz tritt mit der Einführung des Euro am 01.01.2002 in Kraft. Die Getränkekarten müssen dann sowieso auf die neue Währung umgestellt werden.

Meine Damen und Herren, nicht nur in der Politik sollte gelten: wenn wir Erkenntnisse haben, besteht die Notwenigkeit zu handeln. Denn wenn man den Kopf in den Sand steckt, so ein afrikanisches Sprichwort, bleibt doch der Hintern, bei uns im Schwarzwald sagt man Ärschle, zu sehen.

VI. Die sechste Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags behandelte das Gewaltschutzgesetz

Rede zum Frauentag vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 8. März 2001

1. Lesung zum Regierungs-Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung

Antrag CDU/CSU „Ankündigungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen“

Frau Präsidentin,

werte Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

heute auf den Tag vor 90 Jahren forderte Clara Zetkin für ihre Zeitgenossinnen das Wahlrecht als Grundlage politischer Teilhabe und damit gesellschaftlicher Gestaltungsmacht. Seitdem haben kämpferische Frauen und intelligente emanzipierte Männer einiges erreicht.

1958 tritt zum Beispiel das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten wird ersatzlos gestrichen und das Recht des Ehemanns, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, wird aufgehoben.

Wenn das vorliegende Gewaltschutzgesetz verabschiedet sein wird, haben Frauen, die von häuslicher Gewalt durch ihre Partner betroffen sind, die Möglichkeit, zu wählen. Sie können mit ihren Kindern in eines von über 400 Frauenhäuser gehen oder zu Hause bleiben, denn der Gewalttäter wird der Wohnung verwiesen.

In Baden-Württemberg wird in verschiedenen Modellstädten die Wegweisung erfolgreich praktiziert. In konservativen Kreisen staunt man, daß der „Herr des Hauses“ gehen muß und Frau und Kinder, die sogenannte Restfamilie, in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Wieso diese Empörung, wenn der Täter gehen muß?

Seit mehr als 25 Jahren thematisiert, hat sich an der alltäglichen Gewalt gegen Frauen kaum etwas geändert. Mit dem Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen liegt erstmals ein umfassendes und ressortübergreifendes, nachhaltiges und effektives Gesamtkonzept vor. Dabei geht es nicht nur um punktuelle Maßnahmen und individuelle Hilfestellung, wie in der Vergangenheit. Es sind strukturelle Veränderungen auf allen Ebenen notwendig. Seit der Einbringung des Aktionsplans in den Deutschen Bundestag ist nicht nur für mich entscheidendes passiert.

Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, es ist auch Ihre Aufgabe, die Aufgabe der Opposition, gute Ideen beizusteuern, gegebenenfalls auch Druck zu machen und wie im vorliegenden Fall einen Antrag zu stellen. Ich lese und zitiere „Der Deutsche Bundestag begrüßt ein solches Aktionsprogramm“. Das freut mich sehr! Wenn es allerdings an die Umsetzung und Verabschiedung von Gesetzen gegen die Gewalt an Frauen und Kindern ging, haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, dagegen gestimmt.

Erstes Beispiel: Großen Wert legt der Aktionsplan auf präventive Maßnahmen. Mit dem Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung wird unmissverständlich festgehalten: Gewalt ist kein Mittel der Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Es geht darum, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Leider haben Sie, Frau Fischbach von der CDU, als damalige Vorsitzende der Kinderkommission, diesem wichtigen Gesetz, das hinführen soll zu einer friedfertigeren Gesellschaft, nicht zugestimmt.

Zweites Beispiel: Die Neuregelung des § 19 Ausländergesetz unterstützt Frauen ausländischer Herkunft, die mit einem deutschen oder ausländischen Mann verheiratet und von Gewalt bedroht sind. Für misshandelte Frauen ist die Mindestdauer der für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts erforderlichen Ehejahre von vier auf zwei Jahre verkürzt worden. Auch diese Verbesserung für die Frauen haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, abgelehnt.

Lassen Sie mich abschließend am heutigen Frauentag zusammenfassen: Mein Dank richtet sich an die beiden Ministerinnen Herta Däubler-Gmelin und Christine Bergmann. Das Programm „Frau und Beruf“ mit seinem neuen Elternzeitgesetz und das Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen sind unverzichtbare Bausteine, um Clara Zetkins Forderung „Frauenrechte sind Menschenrechte“ weiter umzusetzen. Gewalt gegen Frauen ist ein Zeichen von Schwäche, nicht von Stärke, das gilt übrigens auch für verbale Gewalt.

VII. In meiner siebten Rede befasste ich mich mit dem tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung.

Rede anlässlich des tourismuspolitischen Berichts der Bundesregierung am 29. März 2001

Berichterstattung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zur Unterrichtung durch die Bundesregierung

„Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung“

Frau Präsidentin,

werte Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

Fazit des „Tourismuspolitischen Berichts“:

Der Tourismus boomt - oder wie unsere tourismuspolitische Sprecherin Bruni Irber sagen würde - der Tourismus brummt.

Das freut nicht nur unseren Tourismuskanzler Gerhard Schröder - wie der Bundesvorsitzende der DEHOGA, Herr Kaub, ihn treffend bezeichnet hat, sondern auch alle Mitglieder der Tourismus-Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion.

Die populistische Postkartenaktion der CDU/CSU mit der Überschrift „SOS - Stand Ort Stau im deutschen Tourismus“, die pathetisch die angeblich dramatische Situation des Deutschlandtourismus beschreibt, löste bei uns und den Veranstaltern verwundertes Kopfschütteln aus.

Hier einige Stimmen:

  • Astrid Clasen-Czaja von der TUI: „ Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen“.
  • Günther Degenhardt von Neckermann Reisen: „Diese Ergebnisse können wir in unserer täglichen Arbeit nicht feststellen“.
  • Martin Katz, Geschäftsführer von Ameropa, spricht ebenfalls von nicht nachvollziehbaren Horrorszenarien. Er verzeichnet ein „ordentliches Plus bei Umsatz und Teilnehmern und diagnostiziert eine positive Entwicklung im Deutschlandtourismus“.
  • Udo Schröder von der ITS ist ebenso positiv gestimmt: „Wir werden in diesem Jahr sicher ein Umsatz- und Gästeplus erzielen. 1999/2000 reisten 150.000 Gäste mit ITS in Deutschland. Das entspricht einer Steigerung von 14 Prozent“.
  • Claudia Gilles , Hauptgeschäftsführerin des DTV: „Die Übernachtungszahlen zeigen, dass Deutschland gut gefragt ist“.
  • Auch Ursula Schörcher von der DZT sagt, und damit schließe ich den Reigen der Zitate aus dem „Reisebüro Bulletin“ Nr. 10, dass Deutschland nicht aus der Mode gekommen sei.
Hier die Fakten:

In Deutschland ist der Tourismus mit einem Anteil von rund 8 Prozent am Bruttoinlandsprodukt und einem Umsatz von 275 Milliarden Mark ein außerordentlich wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Die Zahl der Arbeitsplätze im Tourismus beläuft sich auf 2,8 Millionen, die der Ausbildungsplätze auf 91.000. Die Gäste- und Übernachtungszahlen sind steigend, im Osten Deutschlands verzeichnen wir einen überproportionalen Anstieg.

Ich freue mich, dass die SPD-geführte Bundesregierung das Jahr 2001 zum „Jahr des Tourismus“ ausgerufen hat. Ein Vorschlag aus der Mitte unseres Tourismusausschusses.

Damit kann das Bewusstsein wachsen, dass Deutschland mit seinen vielfältigen Tourismusregionen ein hervorragendes Tourismusland ist. Die Sterne, nicht nur die kulinarischen, können poliert und herausgestellt werden. Die Qualitätsoffensive kommt zur richtigen Zeit!

Ich verbinde mit dem Jahr des Tourismus auch den Gedanken an eine Dienstleistungsgesellschaft. Dazu gehören selbstverständlich Arbeitsplätze, die existenzsichernde Einkommen ermöglichen und nicht die 630-Mark Jobs, die vor unserem Amtsantritt einen Anteil von über 40 Prozent in der Branche hatten.

Dazu gehören Ausbildungsplätze, die nicht eine alarmierende Abbrecherquote von ca. 40 Prozent beinhalten und nach Ausbildungsende 60 Prozent in andere Branchen abwandern lassen. Hierher passt ausgezeichnet, dass die Tourismusbranche, die mittelstandsgeprägt ist, durch unsere Steuerreform mit 25 Milliarden Mark entlastet wurde, abgesehen von den gut zugeschnittenen Mittelstandsprogrammen.

Wir fördern, und darauf sind wir stolz, den Einsatz moderner Technologien mit 24 Kompetenzzentren. Ein weiteres, speziell für die Tourismusbranche, wird in Worms entstehen.

Wir freuen uns, dass mit Viabono eine intelligente, einheitliche Umweltdachmarke für den Deutschlandtourismus eingeführt wird. Damit wird eine von den Tourismuspolitikerinnen (Männer sind mitgemeint) immer wieder erhobene Forderung in die Praxis umgesetzt.

Das Konzept Viabono beruht darauf, eine Dachmarke für alle touristischen Segmente zu schaffen. Diese Dachmarke wirbt mit: „Neue Wege für das Reisen; mehr Qualität, mehr Natur, mehr Spaß, mehr Genuss“.

Das alles kann frau auch in meiner Heimat im Schwarzwald genießen, z.B. bei Ferien auf dem Bauernhof. Wer noch nicht fit ist, kann mit einem Modernisierungsprogramm nachhelfen. Das gilt auch für veraltete Privatzimmer.

Unser umfangreiches Programm zur Stärkung des Tourismus in Deutschland ist auf gutem Weg. Viabono.

Danke für die Unterstützung, Herr Staatssekretär Siegmar Mosdorf.

VIII. Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern über das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz war Inhalt meiner achten Rede:

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestag am 11. Oktober 2001

2./3. Lesung Regierungsentwurf eines Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Bundesregierung hat mit ihrem Programm „Frau und Beruf“ Aufbruch in der Gleichstellungspolitik ein anspruchsvolles Arbeitsprogramm für diese Legislaturperiode vorgelegt.

Dazu gehört ein effektives Bundesgleichstellungsgesetz - Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, das wir heute in 2./3. Lesung verabschieden werden.

Das bisherige Frauenfördergesetz wird aufgehoben, da es nicht die erhoffte Wirkung erzielt hat.

Der neue Ansatz, der durch Begriffe wie Gleichstellung, Gleichstellungsplan und Gleichstellungsbeauftragte geprägt ist, zeigt die neue Philosophie dieses Gesetzes:

Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Handlungs- und Leitprinzip zu berücksichtigen - so genanntes Gender Mainstreaming.

Damit ist das Prinzip der Gleichbehandlung überholt, das problematisch ist, weil daraus abgeleitet wird, dass Frauen wie Männer zu behandeln sind, die Norm also der Mann ist.

Kursangebote, wie z.B. „Wie entwickle ich einen Killerinstinkt?“ , „Wie gehe ich mit dem Büro-Casanova um?“, „Wie verschaffe ich mir Gehör bei Besprechungen?“, zielten darauf ab, Frauen zu helfen, die besseren Männer zu werden.

Es wird von der Vorstellung ausgegangen, dass Frauen Defizite haben.

An den in erster Linie für die Benachteiligung von Frauen verantwortlichen kulturellen und organisatorischen Strukturen wurde nicht gerührt.

Wie heißt es in unserem SPD-Grundsatzprogramm so zutreffend: “Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche Gesellschaft überwinden“.

Bei Gender Mainstreaming geht es also darum, dass Frauen und Männer in ihrer ganzen Vielfalt ihren Platz finden und ihr gesamtes Potenzial an Fähigkeiten entfalten können. Fähigkeiten wie die der Kommunikation, Teamarbeit und Konsensbereitschaft.

Das heutige Gesetz findet seine Anwendung in der Bundesverwaltung, an den Gerichten des Bundes, in der Bundesverwaltung in Privatrechtsform und soll auf Soldatinnen und Soldaten erweitert werden.

Damit wird der Bund seiner Verantwortung und seiner Vorbildfunktion gerecht, die sich auch in gesetzlich festgeschriebener Verwendung geschlechtsspezifischer Sprache in Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausdrückt. Endlich!

Ich wünsche mir, dass dieses gute zukunftsgerichtete Gesetz die Unterstützung in unserer Gesellschaft erhält, die es benötigt, um durchgreifende Veränderungen zu bewirken.

Das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz entspricht im übrigen

  • dem Verfassungsauftrag unseres Grundgesetzes,
  • den Vorgaben des EG-Vertrages,
  • sowie völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Ich erinnere an den Artikel 11 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau- CEDAW. Das Frauenrechts-Übereinkommen von 1979 ist das erste umfassende internationale Instrument zum Abbau geschlechtsspezifischer Diskriminierung.

Ich erinnere an die Ächtung der Genitalverstümmelung von Frauen. Bislang fehlten aber wirksame Kontrollmechanismen zur Einhaltung durch die Vertragsstaaten.

Ich freue mich, dass nun die Ratifizierung des CEDAW-Zusatzprotokolls ansteht. Die Bundesregierung stärkt die nationalen Frauenrechte durch die Möglichkeit von Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren vor dem UN- Frauenausschuss. Für mich ein Ausdruck einer gereiften Demokratie.

Wünschenswert wäre die internationale Einigkeit, unabhängig von Kultur und Religion, dass die Missachtung der Rechte der Frauen, ich denke beispielhaft an die afghanischen Frauen, deutlicher als Menschenrechtsverletzung geächtet wird.

IX. In meiner neunten Rede ging es um die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 8. November 2001

Cedaw - Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

„bisher war sie eine zahnlose Tigerin, die „UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, kurz Cedaw. Ab jetzt können diskriminierte Frauen direkt vor dem UN-Frauenrechtsausschuss klagen oder die Überprüfung eines frauenfeindlichen Gesetzes beantragen.“

Soweit mein Zitat aus der letzten Emma.

Frauen oder Frauenrechtsorganisationen können also künftig ihre Rechte vor dem UN-Frauenrechtsausschuss geltend machen, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist. Damit stärkt das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau die nationalen und internationalen Rechte der Frauen.

Das über 20jährige Cedaw-Abkommen hat Schwächen durch das Recht der Vertragsstaaten auf Vorbehalte. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat 1985 ihren Vorbehalt bei der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde erklärt. Der Grund dafür war, dass der freiwillige Dienst von Frauen mit der Waffe in der Bundeswehr damals nicht möglich war. Heute ist dies verfassungsrechtlich geklärt und der Vorbehalt kann zurückgenommen werden.

Eine Reihe von Vertragsstaaten begründet ihre Vorbehalte mit dem Verweis auf Religion und religiöses Recht oder mit dem Verweis auf traditionelle Gebräuche. Vorbehalte gibt es z.B. gegen den Artikel 16 (Ehe und Familie) von Staaten mit islamischer Religion. Dadurch wird die Wirksamkeit des Übereinkommens erheblich eingeschränkt.

Das Frauenrechtsübereinkommen hat im übrigen die meisten Vorbehalte von allen Menschenrechtsübereinkommen.

Anfang des Jahres 2000 wurden die deutschen Staatenberichte, die die Situation in Deutschland bis 1998 widerspiegeln, präsentiert. Der Cedaw-Ausschuss zeigte sich betroffen darüber, dass Teilzeitbeschäftigung vor allem im Bereich gering qualifizierter Tätigkeiten angeboten wird und deshalb weniger Möglichkeiten für berufliches Vorankommen bestehen.

Weiter war der Ausschuss betroffen darüber, dass Einrichtungen, die zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gedacht sind, wie z.B. Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und Betreuungseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter, nur im geringen Umfang zur Verfügung stehen und insbesondere Ganztagsschulen in Deutschland die Ausnahme darstellen.

Der Cedaw-Ausschuss lobte die neue SPD-geführte deutsche Bundesregierung dafür, dass sie eine große Delegation mit einem umfangreichen Sachverstand geschickt hat, die von der Parlamentarischen Staatssekretärin Edith Niehuis im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geleitet wurde.

Der Ausschuss lobte die neue Regierung weiterhin für ihre breit angelegten gesetzgeberischen und politischen Initiativen, Programme und Projekte, die der verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächliche Geltung verschaffen sollen.

Insbesondere das Programm „Frau und Beruf“, das darauf ausgerichtet ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.

Mit unserem „Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, mit dem Kernstück des heute verabschiedeten Gewaltschutzgesetzes, haben wir die Anregungen des Ausschusses aufgenommen, Schritte zur Bekämpfung häuslicher und familiärer Gewalt zu unternehmen.

Positiv wurde vermerkt, dass die SPD-geführte Bundesregierung eine Studie über die Lebenssituation und soziale Integration ausländischer Frauen und Mädchen in Auftrag gibt.

Der Ausschuss bittet darum, im nächsten Bericht eine umfassende Bewertung der Situation ausländischer Frauen vorzunehmen, einschließlich ihres Zugangs

zu Bildung und Ausbildung, zu Arbeit und den damit verbundenen Sozialleistungen sowie zur Kranken- und Sozialversicherung.

Ich gehe davon aus, dass das Cedaw-Beschwerderecht lebendiges Recht sein wird, das von Frauen und Frauenbewegten aktiv für die Herstellung von tatsächlicher Gleichberechtigung genützt werden wird.

Vorrangiges Ziel muss es jetzt sein, nachdem man sich auf das neue Instrument geeinigt hat, dass möglichst viele Cedaw-Vertragsstaaten das Zusatzprotokoll ratifizieren, denn nur Frauen aus diesen Vertragsstaaten werden es anwenden können.

Lobenswert finde ich, dass die SPD-geführte Bundesregierung erstmals eine Broschüre herausgegeben hat, um Cedaw einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Ich wünsche mir, dass in Zukunft für die Frauenbewegung, die seit jeher international vernetzt und gut organisiert ist, die Hemmschwelle, sich auf ein internationales Verfahren einzulassen, geringer wird.

Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen ist nicht nur als soziales oder politisches, sondern auch als rechtliches Problem zu sehen.

X. In meiner zehnten Rede sprach ich mich gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern aus

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 18. April 2002

Gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern“

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

zwei Millionen Kinder, so schätzt UNICEF, werden weltweit sexuell ausgebeutet: in Deutschland, in Europa, überall auf der Welt, in Familien, in Verbänden, von Touristen. Kindesmissbrauch, kommerzielle sexuelle Ausbeutung wie Kinderprostitution oder Kinderpornographie sind Verletzungen von Kinderseelen bis hin zum Seelenmord.

„Eine Welt, in der so viele Kinder ihrer Kindheit beraubt und zu Sexobjekten für Erwachsene degradiert werden, darf nicht toleriert werden. Diese Überzeugung hat uns bisher Kraft und Ausdauer gegeben,“ so Ron O'Grady, Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender von ECPAT.

Auch wir stellen uns dieser Verantwortung. Drei Schwerpunkte bestimmen die Arbeit:

  • Prävention und Aufklärung, verstärkte Täterprävention mit dem besonderen Augenmerk auf jugendliche Täter
  • Gesetzgebung
  • Internationale Strafverfolgung und Opferschutz.
Viel wurde in der Vergangenheit erreicht.

Beim ersten Weltkongress 1996 in Stockholm gegen die gewerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern verpflichteten sich 122 Staaten, Nationale Aktionspläne zum Schutz der betroffenen Kinder zu erstellen und zu verabschieden. Leider haben nur 1/3 der Länder ihre Zusagen eingehalten.

Das Bundesministerium für FSFJ hat vorbildlich ein nationales Arbeitsprogramm gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornographie und Sextourismus vorgelegt. Der Zwischenbericht von 1998 wurde im Bericht vom Januar 2001 um die Maßnahmen ergänzt, die bis Dezember 2000 umgesetzt wurden. Damit hat Deutschland, als eines der ersten Länder überhaupt, die in Stockholm eingegangenen Verpflichtungen erfüllt. Erwähnenswert ist auch, dass Deutschland, soweit bekannt, das einzige Land war, das eine nationale Nachfolgekonferenz (im März 2001 in Berlin) veranstaltet hat.

Im Einzelnen möchte ich auf die Prävention eingehen:

Die SPD-geführte Bundesregierung hat in Deutschland einen Paradigmenwechsel für ein neues, von Respekt getragenes Leitbild in der Erziehung eingeleitet.

Wir haben das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung verabschiedet. Es schreibt ein eigenes Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung fest und es betont die Subjektstellung des Kindes.

Die Bundesregierung hat zugleich mit der Gesetzesänderung eine Kampagne zur gewaltfreien Erziehung mit dem Titel „Mehr Respekt vor Kindern“ ins Leben gerufen.

Ein weiteres deutliches Signal zum Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt und Missbrauch wurde durch das verabschiedete Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten gesetzt. Demnach können Väter, Mütter oder auch andere im Haus lebende Personen, die Kinder schlagen oder missbrauchen, der Wohnung verwiesen werden.

Erwähnenswert ist der hervorragende Inflightspot, den das BMFSFJ gemeinsam mit „terre des hommes“ entwickelt hat. Er sollte auf Flugreisen eingesetzt werden. In Yokohama mussten wir erfahren, dass er nach nur einem halben Jahr von den Fluggesellschaften zurückgezogen wurde. Schade!

Das BMFSFJ hat des weiteren eine Gemeinschaftsinitiative bei der Erstellung eines Faltblattes unterstützt. „Kleine Seelen, große Gefahr“ so der Titel, soll an die Kunden in den Reisebüros verteilt werden. Reisende sollen informiert und sensibilisiert werden und durch Zivilcourage mithelfen, den Tätern das Terrain zu entziehen. Es wird darüber informiert, dass Kindesmissbrauch weltweit strafbar ist. Überführte Täter können nach deutschem Recht bestraft werden, selbst wenn sie Kinder im Ausland sexuell missbraucht haben. Diese Aktion ist notwendig. Es gibt Schätzungen, dass allein aus Deutschland jährlich 10 000 Täter kommen.

Strafverfolgung ist wichtig, aber, was bewegt Männer, so die Frage von Heinz Fuchs, Leiter der Fachstelle von „Tourism Watch“,

„was bewegt Männer - und es sind fast ausschließlich Männer - Kinder zu missbrauchen und was treibt Menschen dazu, Kinder als Handelsware dafür in kriminellen Netzwerken bereitzustellen?“

Er meint weiter:

„Erziehungs- und Sozialisationskonzepte sind gefragt, die Männer anleiten, neue Wege ihrer Identität zu suchen. Männeridentitäten, die nicht länger über den Umweg der Unterdrückung von Frauen und Kindern laufen dürfen.“

Ich freue mich, dass immer mehr Männer in der ersten Reihe stehen, um gegen Kindesmissbrauch durch Sextouristen zu kämpfen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei Herrn Paschold aus dem BMFSFJ bedanken.

Die Anträge von PDS und CDU/CSU lehnen wir ab. Sie wurden vor dem 2. Weltkongress in Yokohama geschrieben und enthalten zahlreiche Forderungen, die von der Bundesregierung schon umgesetzt wurden.

Die Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung bleibt für unsere Fraktion auf der Tagesordnung.

Eine Anhörung zu diesem Thema am 12. Juni 2002 ist beschlossen.

XI. Die elfte Rede befasste sich mit dem Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland

Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags am 04. Juli 2002

Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

mit dem Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland wird einmal mehr der zukunftsorientierte Blick der Regierung deutlich. Der Aktionsplan soll dazu beitragen, dass sich unser Land unter rot-grüner Regierung auf eine Gesellschaft von morgen vorbereitet.

Laut der Reisebranche wird sich in den nächsten Jahren der Anteil der Reisenden im Kindes- und Jugendalter auf etwa 25 Prozent vergrößern. Auf diesen wachsenden Reisemarkt müssen die touristischen Leistungsträger vorbereitet sein. Um dies fördernd und innovativ zu unterstützen ist dieser Aktionsplan formuliert worden.

Lassen Sie mich noch einige Zahlen nennen. Mit diesen möchte ich Ihnen die wirtschaftliche Relevanz der Kinder- und Jugendreisen darstellen. Allein fünf große Träger, die sich auf diesen Markt spezialisiert haben, verbuchen in ihren zusammen 102.000 Betten über 13 Millionen Übernachtungen im Jahr. Die Gesamtzahl der von Jugendlichen und Kindern getätigten Übernachtungen dürfte um einiges höher liegen. Und hier ist zu unterstreichen: Diese Reisenden sind die Kunden von morgen. Wollen wir den Tourismusstandort Deutschland in der Zukunft wettbewerbsfähig halten, dann sollten wir uns auch um die zukünftigen Gäste schon heute intensivst bemühen.

Die Bundesregierung wird hiermit aufgerufen, die Forderungen des Aktionsplanes umzusetzen. Um den Kinder- und Jugendreisemarkt weiter auszubauen, sollen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit der Branche Aktionspläne ausarbeiten und realisieren.

Ich möchte Ihnen nun folgend die wichtigsten Kernaussagen des Antrages kurz erläutern:

Erstens: Um die nötigen Planungen auf gesicherte Grundlagen zu stellen, müssen das Alter der jungen Reisenden, die Anzahl und Verteilung der bereitgestellten Betten sowie die Anzahl der von den Kindern und Jugendlichen getätigten Übernachtungen festgehalten werden. Die momentane Datenlage lässt dies nicht zu, dies muss verbessert werden.

Zweitens ist ein Gremium unter der Leitung der DZT (Deutsche Zentrale für Tourismus) gebildet worden, welches die gemeinnützigen und kommerziellen Träger von Kinder- und Jugendreisen zusammenbringt. Ziel ist es, den deutlich gespaltenen Markt zwischen gemeinnützigen und kommerziellen Anbietern mittels eines Interessensausgleiches und einer gemeinsamen Marktbearbeitung kundenorientierter zu gestalten.

Drittens kommt der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung eine hohe Bedeutung zu. Hier müssen Maßnahmen und Wege gefunden werden, den momentanen Zustand der Einrichtungen zu ermitteln und darauf aufbauend die Qualität zu steigern.

Ein weiterer Punkt zur Qualität. Die auch ehrenamtlich tätigen Leiter der Kinder- und Jugendreisen müssen die Möglichkeit erhalten, sich durch geeignete Maßnahmen zu qualifizieren. Diese trägerübergreifenden Weiterbildungsmöglichkeiten sollen mit einer, nennen wir sie jetzt einmal „Jugendleiter Card“, zertifiziert werden. Dabei sollen die Länder die nötige Unterstützung beitragen.

Ich möchte hier betonen, dass nicht Aufsichtspersonen ausgebildet werden sollen, nein, es soll ganz besonders auf eine sehr gute pädagogische Betreuung Wert gelegt werden. Den Kindern und Jugendlichen soll auf ihren Reisen kulturelle und soziale Kompetenz vermittelt werden. Der Wert der Toleranz bekommt dabei eine wichtige Bedeutung, denn dieser ist ein wichtiges Gut für die momentane und zukünftige Gesellschaft.

Weiterhin soll bei den Kinder- und Jugendreisen auf die Entwicklung eines Umweltbewusstseins hingewirkt werden. Die jugendlichen Reisenden sollen durch die Frequentierung von nachhaltigen touristischen Leistungen auf umweltrelevante Aspekte aufmerksam gemacht werden. Ich möchte hierbei nochmals auf die, durch die Bundesregierung unterstützte, Dachmarke für nachhaltiges Reisen „Viabono“ hinweisen.

Noch ein weiterer, in meiner Aufzählung letzter Punkt. Die DZT soll den Kinder- und Jugendtourismus verstärkt vermarkten. Die Arbeit der DZT hat zu der positiven Entwicklung des Tourismus in Deutschland beigetragen. Dies ist, nur nebenbei angemerkt, auch ein Grund, warum die rot-grüne Regierung die Mittel für die DZT seit ihrem Amtsantritt, ganz im Gegensatz zur Vorgängerregierung, um mehr als 20 Prozent angehoben hat.

Die jetzige Regierung hat in den vergangenen Jahren viel gutes für den Tourismus in Deutschland getan, beispielhaft seien erwähnt: Das Jahr des Tourismus, die Abschaffung der Doppellizenz bei den Jugendreiseveranstaltern und zu guter Letzt die Abschaffung der Trinkgeldsteuer - Dinge welche die jetzige und wohl auch zukünftige Opposition in ihrer Zeit nicht bewerkstelligen konnte.

Mit dem Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus führt die Regierung den unter ihr eingeschlagenen Weg zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft fort und schaut voller Zuversicht in eine tourismusreiche Zukunft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.