Innenausschuss
Arbeit und Aufgaben
Einleitung
Der Innenausschuss belegt bei seinen Zuständigkeiten in besonderer Weise die Parallelität von Regierungs- und Parlamentsorganisation. So wie das Innenministerium innerhalb der Bundesregierung sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes wahrnimmt, die nicht ausdrücklich einem anderen Fachministerium zugewiesen sind, kümmert sich der Innenausschuss innerhalb des Bundestages ebenfalls um alle Aspekte der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes, für die kein anderer Fachausschuss des Parlaments die Federführung hat.
Die Bandbreite der Zuständigkeiten umfasst danach im Wesentlichen folgende Themen:
Ausländer- und Asylpolitik
Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Informationsgesellschaft
Innere Sicherheit und Schutz der Verfassung
Öffentlicher Dienst
Personenstandswesen und Namensrecht
Politische Bildung
Religionsgemeinschaften
Staatsangehörigkeit
Statistik/Meldewesen
Vereins- und Versammlungsrecht
Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Wahlen/Parteien
Zivil- und Katastrophenschutz
Oft ist der Innenausschuss aber auch bei solchen Vorgängen mitberatend tätig, die von anderen Ausschüssen hauptsächlich betreut werden. Dies trifft z. B. besonders auf Gesetzesvorhaben zu, die im Rechtsausschuss beheimatet sind. Hier gibt es - etwa bei der Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung - immer wieder Überschneidungen. Hierzu gibt der Innenausschuss seine Empfehlungen an den federführenden Ausschuss.
In seinen Sitzungen lässt sich der Innenausschuss regelmäßig vom Bundesinnenministerium über die Tagungen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union unterrichten. Ohnehin nehmen die Dokumente und Unterrichtungen der Europäischen Gremien immer größeren Raum in den Beratungen des Innenausschusses ein. Ergebnis der Erörterungen kann die Aufforderung an die Bundesregierung sein, den Standpunkt des Parlaments in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen. Anlass für eingehende Befassungen sind immer wieder die Berichte der Bundesregierung etwa zur Bundesstatistik, zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten, zur Behandlung der Stasi-Unterlagen, zur Beamtenversorgung, zur Arbeit des Verfassungsschutzes und nicht zuletzt zur Kriminalitätsentwicklung. Besonders gefordert ist der Innenausschuss bei aktuellen Ereignissen, die die Innere Sicherheit betreffen.
Ausschusszusammensetzung
Im Innenausschuss spiegeln sich wie in allen Bundestagsausschüssen die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages wieder. Der Innenausschuss hat zurzeit 37 Mitglieder. Davon gehören 16 Mitglieder der Fraktion der SPD, 15 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU und je 3 Mitglieder den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP an. Als beratendes Mitglied wirkt die direkt gewählte Abg. Petra Pau (PDS) im Innenausschuss mit.
Den Vorsitz führt die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Abg. Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast von der SPD-Fraktion. Stellvertretender Vorsitzender ist Abg. Hartmut Büttner (Schönebeck) von der CDU/CSU-Fraktion.
Jede der im Ausschuss vertretenen Fraktionen bestimmt aus ihren Reihen einen sogenannten Obmann bzw. eine Obfrau. Die Vorsitzende und die Obleute des Innenausschusses treffen sich regelmäßig zu Besprechungen, in denen die Tagesordnungen, Zeitpläne zu wichtigen Gesetzesvorhaben und Anhörungen sowie grundsätzliche Fragen der Arbeit des Ausschusses vorberaten werden.
Öffentliche Anhörungen
Ein wesentliches Instrument zur Vorbereitung der Entscheidung des Innenausschusses namentlich über Gesetzesvorhaben stellen die öffentlichen Anhörungen dar, zu denen Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen werden, die nach Vorschlägen der Fraktionen durch den Ausschuss bestimmt werden. Diese Sachverständigen werden aus einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen ausgewählt, Wissenschaftlern, Verbänden, betroffenen Berufsgruppen oder auch Gewerkschaftsvertretern. Die Anhörungen sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen werden in einem Wortprotokoll dokumentiert, das Interessierten zugänglich ist.
Ausschussberatung
Das Ergebnis der Ausschussberatung zu Gesetzesvorlagen, nicht selten nach Diskussion und Abstimmung von Änderungsanträgen aus dem Kreis der koalitionsbestimmten- und Oppositions-Fraktionen wird in einer Beschlussempfehlung und einem Bericht dem Plenum des Deutschen Bundestages vorgelegt. Das Plenum nimmt diese Beschlussempfehlung und den Bericht zur Grundlage seiner abschließenden Beratung und Abstimmung über die Gesetzesvorlage.