Gremien
15. Wahlperiode
G 10-Kommission
Die G10-Kommission entscheidet von Amts wegen
als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ
über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher
durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst,
Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer
Abschirmdienst) durchgeführten
Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 GG. Die Kontrolle der
G10-Kommission erstreckt sich dabei nicht nur auf die
Überprüfung der ministeriellen Anordnung der
Überwachungsmaßnahmen, sondern auf den gesamten Prozess
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der mit den Maßnahmen
erlangten personenbezogenen Daten durch die Nachrichtendienste des
Bundes einschließlich der Entscheidung über die
Mitteilung an Betroffene. Sie nimmt darüber hinaus Beschwerden
von Bürgerinnen und bürgern entgegen und prüft, ob
eine unzulässige Beschränkung der Grundrechte des
Einzelnen aus Art. 10 GG erfolgt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/kontrollgremien/g10/