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Wahl des Bundespräsidenten

Der Bundestag ist vor allem auch an der Wahl des Staatsoberhauptes, des Bundespräsidenten, beteiligt. Art.54 der Verfassung legt hierzu u.a. fest:

"Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden."

Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/146/1462
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