Allgemeine Wahlstatistik
"Das Ergebnis der Wahlen zum Deutschen Bundestag ist statistisch zu bearbeiten." Das schreibt § 51 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes vor.
Diese sogenannte allgemeine Wahlstatistik umfasst die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der Nichtwähler, der gültigen und ungültigen Stimmen sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge, gegliedert nach Ländern, Bundestagswahlkreisen, kreisfreien Städten bzw. Landkreisen, Gemeinden und Wahlbezirken.
Vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern werden diese Zahlen sorgfältig analysiert.
Neben der reinen Information über die regionale Verteilung der verschiedenen Variablen, werden diese Werte auch den Ergebnissen früherer Jahre gegenübergestellt. Daraus erechnen sich Durchschnittswerte und Trends.
Alle Auswertungen sind anonym.
Die repräsentative Wahlstatistik geht einen Schritt weiter und bezieht Geschlechts- und Altersangaben mit ein.