ÖKOSTEUER ZUGESTIMMT - ENERGIEBESTEUERUNG IN DER EU HARMONISIEREN
Bonn: (hib) fi- Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der mitberatende Europaausschuß am späten Dienstag nachmittag dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (14/40) zugestimmt. CDU/CSU und F.D.P. stimmten gegen die Vorlage; die PDS war nicht anwesend. Der Ausschuß unterstützte auf Initiative der Koalitionsfraktionen mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen zudem das Bemühen der Bundesregierung, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Fortschritte auf dem Weg zu einer Harmonisierung der Energiebesteuerung in der Europäischen Union zu erreichen. Der federführende Finanzausschuß solle deshalb die Regierung auffordern, nach Abschluß der Ratspräsidentschaft den zuständigen Ausschüssen des Bundestages einen Bericht über ihre Aktivitäten in dieser Hinsicht und deren Ergebnisse vorzulegen.
Union und Liberale konnten sich nicht mit dem Antrag durchsetzen, im Einvernehmen mit dem Finanzausschuß eine weitere Anhörung zur europarechtlichen Relevanz des Ökosteuer-Gesetzentwurfes zu veranstalten. Die Oppositionsfraktionen kritisierten in diesem Kontext, das von der Koalition praktizierte "Hau-Ruck-Verfahren" bei den bisherigen Beratungen berge die Gefahr in sich, daß die Europäische Kommission das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt wegen Verstoßes gegen das europäische Gemeinschaftsrecht wieder "kassieren" werde. Statt mit einem "nationalen Alleingang" das neue Recht unbedingt zum 1. April in Kraft treten lassen zu wollen, sollten sich SPD und Bündnisgrüne besser eine Denkpause verordnen und europarechtlichen Expertenrat einholen. Ansonsten liefen sie Gefahr, einer europäischen Harmonisierung der Energiebesteuerung in "höchst kontraproduktiver Weise" vorzugreifen.
Die Regierungsfraktionen wiesen die Vorwürfe zurück. Von einem deutschen Alleingang könne keine Rede sein. Die Bundesrepublik finde mit dem geplanten Ökosteuer-Gesetz vielmehr Anschluß an den europäischen Trend, Energie zu verteuern und gleichzeitig Arbeitskosten zu senken. Einige EU-Mitgliedstaaten seien diesbezüglich schon viel weiter. Auch mit dem Antrag einer zusätzlichen Anhörung unterliege die CDU/CSU dem Verdacht, das Verfahren lediglich verzögern zu wollen. Zum einen habe ausreichend Gelegenheit bestanden, europarechtliche Bedenken in den Anhörungen des Finanzausschusses einzubringen. Zum anderen seien die vorgetragenen Bedenken der Opposition auch inhaltlich unbegründet, da es keinerlei konkreten Hinweis gebe, die Europäische Kommission habe gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen das deutsche Vorgehen.
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