LUFTVERKEHRSABKOMMEN MIT FÜNF STAATEN RATIFIZIEREN (GESETZENTWÜRFE)
Bonn: (hib) vb- Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe zu den Luftverkehrsabkommen mit Armenien (14/1020), Südafrika (14/1023) und Weißrußland (14/1026) sowie zu den Ergänzungen der Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (14/1021) und Neuseeland (14/1022) vorgelegt. Durch die Abkommen wird der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt, die auch langfristige Planungen berücksichtigt. Armenien, Südafrika und Weißrußland einerseits und Deutschland andererseits gewähren sich gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens sowie des Aufnehmens von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr. Im Falle Neuseelands und der Vereinigten Arabischen Emirate geht es um eine Ergänzung des bestehenden Luftverkehrsabkommens, die von beiden Vertragsparteien die Anwendung von Sicherheitsnormen für Luftverkehrseinrichtungen, Flugbesatzungen, Luftfahrzeugen sowie für den Betrieb dieser Unternehmen verlangt und das Verfahren bei Nichteinhaltung dieser Mindestnormen festlegt.
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