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122/1999
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ABBAU DER ARBEITSLOSIGKEIT OBERSTES ZIEL (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) fi- Oberstes Ziel der Bundesregierung ist der Abbau der hohen Arbeitslosigkeit. Dies betont sie in ihrem beschäftigungspolitischen Aktionsplan 1999 (14/1000), der die grundsätzliche Neuorientierung der deutschen Wirtschafts- und Finanzpolitik widerspiegele. Dafür sei ein breiter Konsens in der Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich. Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit sei deshalb als Prozeß der Verständigung angelegt, mit dem gegenseitiges Vertrauen geschaffen werden soll, in dem aber auch unterschiedliche Interessen und Auffassungen ausgetragen werden können. Die Ergebnisse der Bündnisgespräche würden direkt in die Umsetzung des beschäftigungspolitischen Aktionsplanes einbezogen.

Als Handlungsfelder werden in dem Aktionsplan eine Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung, eine ökologische Modernisierung der Wirtschaft in Verbindung mit einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform sowie eine konjunkturgerechte und solide Finanzpolitik genannt. Das Zusammenspiel zwischen Finanzpolitik, Geldpolitik und Lohnentwicklung müsse sich im Rahmen eines europäischen Beschäftigungspakts verbessern. Die Regierung plädiert für eine stetigere finanzielle Ausstattung der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit einem stärker präventiven Ansatz sowie für eine Modernisierung des Staates mit dem Ziel, bürokratische Hemmnisse abzubauen und mehr Transparenz und Bürgernähe zu erreichen. Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen müsse gestärkt werden, so die Regierung. Neue Beschäftigungschancen sieht sie vor allem für Dienstleistungen und im Bereich der Informations- und Kommunikationswirtschaft. Darüber hinaus gehe es darum, die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern.

Unter Vorsitz des Bundeskanzlers hätten sich Bundesregierung sowie Spitzenvertreter von Wirtschaft und Gewerkschaften verpflichtet, gemeinsam auf eine niedrigere Arbeitslosigkeit hinzuarbeiten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft dauerhaft zu stärken. Angestrebt würden bessere Rahmenbedingungen durch eine umfassende Unternehmenssteuerreform, die Modernisierung des dualen Systems der Berufsausbildung und die Fortentwicklung der beruflichen Weiterbildung, die Förderung von Teilzeitarbeit und flexibleren Arbeitszeiten sowie eine beschäftigungsfördernde Arbeitsverteilung mit dem Ziel, Überstunden abzubauen und Familie und Erwerbsarbeit besser miteinander zu vereinbaren. Hinzu kämen flexiblere Möglichkeiten für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben durch gesetzliche, tarifvertragliche und betriebliche Regelungen, eine beschäftigungsfördernde Tarifpolitik sowie Schritte für bessere Erwerbschancen niedrigqualifizierter Personen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912211
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