ÜBER EINE MILLION KINDER ERHIELTEN 1997 SOZIALHILFE (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-as) Zum Jahresende 1997 erhielten 1.076.839 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Sozialhilfe im engeren Sinne (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen). Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/1348) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Anrechnung des Kindergeldes bei Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (14/1164) weiter darlegt, waren davon 221.799 Kinder unter drei Jahren, 258.728 Kinder zwischen drei und sechs Jahren, 458.367 Kinder zwischen 7 und 14 Jahren und 137.945 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren alt. Für die Jahre 1998 und 1999 liegen laut Bundesregierung noch keine Angaben vor. Nach einer "vorsichtigen groben Schätzung", so die Bundesregierung, sei auf der Basis der Daten des Jahres 1997 davon auszugehen, dass durch die Erhöhung des Kindergeldes von 220 DM auf 250 DM für das erste und zweite Kind zum Januar 1999 die Sozialhilfe um rund 300 Millionen DM entlastet werde. Überschlägig würden durch Kindergelderhöhung cirka 1.600 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren aus dem Sozialhilfebezug ausscheiden, darunter 600 bis 700 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden. Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt, entspricht die Anrechnung des Kindergeldes auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, die das Bundessozialhilfegesetz vorsehe, dem Grundsatz des Nachranges der Sozialhilfe. Die Anrechnung des Kindergeldes im Rahmen der Sozialhilfe solle eine staatliche "Doppelleistung" (Kindergeld und Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt) verhindern. Sie sei demnach kein Benachteiligung bedürftiger Familien, sondern entspreche der Systematik des Sozialleistungsgefüges.
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