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221/1999
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Innenausschuss

ARBEIT DER GAUCK-BEHÖRDE AUFRECHT ERHALTEN

Berlin: (hib/ALD-in) Alle Fraktionen im Innenausschuss haben am Mittwochvormittag einmütig dem Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen, Joachim Gauck, für seine Arbeit und die seiner Behörde gedankt.

Sie forderten, die Akten dürften nicht geschlossen werden und müssten insbesondere für die spätere wissenschaftlichen Aufarbeitung zur Verfügung stehen. Der Ausschuss debattierte mit dem Sonderbeauftragen dessen vierten Tätigkeitsbericht (14/1300).

Gauck hatte darauf hingewiesen, dass für Anträge der Bürger noch immer drei bis vier Jahre Wartezeit herrschten. Monatlich würden rund 12.000 neue Anträge auf Einsicht gestellt. Bis zum September seien fast 300.

000 in diesem Jahr registriert worden. Das Gesetz habe sich insgesamt bewährt und für die Art, wie es gestaltet worden sei, brauche man sich in der Welt nicht zu schämen. Es gehe um die früher durch den politischen Alltag in der DDR Betroffenen und ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht.

Kopfzerbrechen bereite, dass die Daten möglicherweise anonymisiert werden könnten. Auf Fragen aus dem Ausschuss nach Stasi-Unterlagen in den USA, erklärte Gauck, seine Behörde könne diese in Kopien bekommen. Weitere Fragen der Abgeordneten betrafen Einsparungen. Gauck räumte ein, dass auch seine Behörde den Sparzwängen unterliege.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9922105
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