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071/2000
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1. Untersuchungsausschuss

WEYRAUCH VERWEIGERT AUSSAGE

Berlin: (hib/SAM-bn) Auf sein Recht zur Aussageverweigerung nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung hat sich am Donnerstagmorgen Horst Weyrauch als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss "Parteispenden" berufen.

Der Ausschuss verhandelte daraufhin hinter verschlossenen Türen darüber, ob der ehemalige Finanzprüfer der CDU generell seine Aussage verweigern darf oder über Punkte Auskunft erteilen muss, die nicht die zwei gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren in Bonn und Wiesbaden betreffen.

Anschließend gab der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) bekannt, der Zeuge dürfe sich nicht auf das Schweigerecht berufen.

Die Vernehmung Weyrauchs soll nach eingehender Beratung durch den Untersuchungsausschuss am Donnerstag, 23. März, fortgesetzt werden.

Ziel der zwischenzeitlichen Beratung sei es zu klären, in welchen Fällen Weyrauch die Beantwortung von Fragen der Abgeordneten zu Unrecht verweigert hat.

Zu solchen Fragen könnten unter anderem zählen, ob er maßgeblich beratend an der Novellierung des Parteispendengesetzes beteiligt war.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007101
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