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102/2000
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ERZIEHUNGSURLAUB DURCH ERZIEHUNGSZEIT ERSETZEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/MIK-fa) Der Erziehungsurlaub soll durch Erziehungszeit ersetzt werden. Dies fordert die F.D.P.-Fraktion in ihrem Antrag (14/3192) zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes.

Danach soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, die Begriffe zu ändern, da der Terminus "Urlaub" völlig unzutreffend "Freizeit" suggeriere, heißt es in dem Antrag.

Weiter fordert die Fraktion, dass es zukünftig keinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit geben soll und das Erziehungsgeld auf höchstens 800 DM "einkommensabhängig" erhöht werden soll; die Einkommensgrenzen sollen sich um 15 Prozent erhöhen.

Eine Nebentätigkeit während der Erziehungszeit von 600 Stunden innerhalb eines halben Jahres soll möglich sein.

Die Erziehungszeit kann nach Vorstellungen der Liberalen bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr des Kindes genommen werden; die Gesamtzeit dürfe dabei allerdings drei Jahre nicht überschreiten.

Diese Zeiten könnten mit dem Arbeitgeber "flexibel" vereinbart werden. Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes soll ein Wechsel der Steuerklassen innerhalb des letzten Jahres vor der Geburt unberücksichtigt bleiben, heißt es weiter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010205
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