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122/2000
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GESETZENTWURF ZUR GEFANGENENENTLOHNUNG DERZEIT IN ARBEIT (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung wird in Kürze einen Gesetzentwurf zur Gefangenenentlohnung den Ressorts sowie den Ländern zur Stellungnahme zuleiten. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/3281) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/3237) mit. Die Liberalen hatten darauf verwiesen, das Bundesverfassungsgericht habe im Juli 1998 die derzeitige Entlohnung von Häftlingen als unvereinbar mit dem Resozialisierungsgebot bezeichnet und den Gesetzgeber aufgefordert, bis spätestens Ende dieses Jahres eine Neuregelung zu schaffen. Hierzu erklärt die Regierung, die Konferenz der Justizminister habe im November 1999 dafür plädiert, das Arbeitsentgelt für Gefangene "maßvoll" zu erhöhen. Parallel dazu käme in Betracht, den Freistellungszeitraum nach dem Strafvollzugsgesetz auf 24 Werktage auszudehnen. Gefängnisinsassen könnte ferner das Recht eingeräumt werden, maximal 6 Freistellungstage pro Jahr anzusparen, um ihren Entlassungszeitpunkt vorzuverlegen. Alternativ könne auch "Arbeitsurlaub" für Insassen mit Lockerungsbestimmungen erfolgen. Nicht einbezogen in die neue Regelung werden sollten Untersuchungsgefangene, Insassen in freien Beschäftigungsverhältnissen und Taschengeldempfänger. Die Konferenz der Justizminister hat sich der Regierung zufolge des Weiteren dafür ausgesprochen, die Vergütung für Gefangene auf sieben Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten anzuheben. Bislang sind es den Angaben zufolge fünf Prozent,



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012202
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