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315/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)

VDR: AUSGLEICHSFAKTOR SCHON JETZT IN RENTENVERSICHERUNG AUFNEHMEN

Berlin: (hib/RAB) Der von der Bundesregierung vorgesehene Ausgleichsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung soll bereits jetzt und nicht erst im Jahr 2011 aufgenommen werden.

Diese Forderung hat Professor Franz Ruland vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VdR) am Dienstagvormittag in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vertreten.

Im Mittelpunkt der dreitägigen Befragungen steht der Regierungsentwurf des Altersvermögensgesetzes (14/4595) und ein Antrag der CDU/CSU zur Zukunft der Rentenversicherung (14/1310).

Der Sachverständige erklärte, der Ausgleichsfaktor, der ab 2011 das Rentenniveau senken soll, belaste die jüngere Generation zu stark.

Auch Klaus Michaelis von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) war der Auffassung, der Ausgleichsfaktor schaffe keinen fairen Ausgleich zwischen den Generationen.

Zusammen mit Professor Ruland setzte er sich dafür ein, die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung ab sofort über die Anpassungsformel zu lösen.

Schon durch eine minimale Verringerung der Anpassung sei es möglich, den voraussichtlichen Beitragssatz des Jahres 2030 unter 22 Prozent zu halten, also unterhalb des von der Regierung mit der Reform angepeilten Beitrages.

Im Zusammenhang mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen privaten Altersvorsorge wies Dr. Ulrich Poppel im Namen der Bundesknappschaft darauf hin, dass diese nicht nur finanziell gefördert werden dürfe.

Da der freie Markt der Geldanlagen nicht nur positive Ergebnisse bringe, müsse der Gesetzgeber ausgleichend wirken.

Bestimmte Bevölkerungsschichten hätten nach wie vor keinen oder nur geringen Zugang zu Informationen. Außerdem trat der Experte dafür ein, die betriebliche Altersvorsorge aufzuwerten.

Diese sei deutlich preiswerter als die private Altersvorsorge und begünstige Frauen und Männer in gleichem Maße.

Insgesamt müsse ein Angebot der "integrierten Altersvorsorge" entwickelt werden. Auch Professor Ruland sah Probleme bei der geplanten privaten Vorsorge.

Diese leiste nach dem jetzigen Stand bei Invalidität keinen Schutz. Auch sei unklar, wie zum Beispiel Behinderte diese Zusatzversicherung aufbauen sollten.

Außerdem solle genau geprüft werden, welche Anlageformen auch tatsächlich eine Vorsorge für das Alter darstellten. Dr. Doris Pfeiffer vom Verband der Angestellten-Krankenkassen sah durch die private

Altersvorsorge Einnahmeausfälle auf die gesetzlichen Krankenversicherungen zukommen, da gleichzeitig das Rentenniveau sinken soll.

Es sei im Sinne eines sozial gerechten Ausgleichs unumgänglich, die Beitragsbemessungsgrundlage in der Kranken- und Pflegeversicherung anzupassen.

Die anvisierte eigenständige Altersvorsorge der Frau begrüßte Michaelis. Es sei richtig, diese über die gesetzliche Rentenversicherung zu organisieren.

Das vorgesehene Splitting bei der Hinterbliebenenrente werde die Situation der Frauen verbessern und habe Vorbildcharakter für andere Sozialversicherungssysteme.

Mit Vorbehalten begegne er aber der ins Auge gefassten Einfrierung des Freibetrages in der Hinterbliebenenrente.

Diese senke das Niveau der Witwen- und Witwerrenten nicht unerheblich. Professor Ruland äußerte sich positiv zu der vorgeschlagenen Höherbewertung der kindbezogenen Beiträge.

Dies verbessere das Alterseinkommen vieler Frauen. Da aber der Ausgleichsfaktor ab 2011 greife und die Hinterbliebenenrente gesenkt werde, ergebe sich in der Bilanz eine Verschlechterung für Frauen.

Sinnvoll sei dagegen der Gedanke des "Splitting" bei den Hinterbliebenenrenten.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031501
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