Neues Sozialgesetzbuch IX weitgehend begrüßt
Berlin: (hib/RAB) Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf eines neuen Sozialgesetzbuches IX (14/5074) hat am Montagmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung weitgehend Zustimmung gefunden. Die Initiative schaffe die Grundlage für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen, erklärte Achim Backendorf vom Sozialverband der Kriegs- und Wehrdienstopfer (VdK). Durch den Gesetzentwurf würden die Träger der Rehabilitation in die Lage versetzt, besser zu kooperieren und sich sinnvoll zu vernetzen. Die Zusammenarbeit der Leistungsträger und der Empfänger von Leistungen werde gestärkt und die Rahmenbedingungen der Rehabilitation verbessert. Der Experte bewertete auch die geplanten Servicestellen für Behinderte positiv; diese eröffneten neue Chancen der Beratung und des Zugangs. Norbert Behrens vom Sozialverband Deutschland bezeichnete den Gesetzentwurf als "das beste, was bisher in der Behindertenpolitik vorgelegt worden ist". Das neue Sozialgesetzbuch IX sei kein Spargesetz und stelle eine gute Grundlage dar, auf der aufgebaut werden könne.
Werner Eike vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt unterstützte das Vorhaben der Koalition, ein persönliches Budget für Behinderte einzurichten. Auf dieser Ebene müsse weitergedacht werden, um den Betroffenen möglichst viel Selbstbestimmung zu ermöglichen. In den Augen von Ernst Rabenstein vom Diakonischen Werk lässt der Entwurf zur Ausgestaltung des persönlichen Budgets richtiger Weise viel Spielraum. Deshalb sollten in den nächsten Jahren zu diesem Thema weitere Modellversuche gemacht werden. Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte plädierte dafür, Angehörige von Behinderten künftig nur noch bis zum 27. Lebensjahr zur Unterhaltsfinanzierung heranzuziehen. Danach müssten neue Lösungen gefunden werden, da die bisherige Praxis der Einkommensüberprüfung Angehöriger "entwürdigend" sei.
Ulrich Kuhn von der Stiftung Liebenau sprach sich dafür aus, ein Leistungsgesetz für Behinderte zu entwickeln. Dies hätte den Vorteil, dass Bedürftigkeitsprüfungen wegfielen. Unterstützung bekam der Experte in diesem Punkt von Horst Steinhilber von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtpflege. Ein Leistungsgesetz könne die Belange von Menschen mit Behinderungen am besten klären und den Begriff der Behinderung genau definieren, hieß es in der Anhörung.