Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht sich durch ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Auffassung bestätigt, dass die gesetzlichen Regelungen über die DNA-Analyse und die Speicherung entsprechender Daten sowohl dem Bedürfnis nach einer effektiven Strafverfolgung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung als auch einem wirksamen Grundrechtsschutz der von derartigen Maßnahmen betroffenen Personen "hinreichend Rechnung tragen". Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/5405) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5288) mit.