Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Unterschiedliche Festlegungen in den Bundesländern über die nicht der Strafverfolgung unterliegenden "geringen Mengen" von Drogen zum eigenen Konsum sind Thema einer Kleinen Anfrage der PDS (14/5770). Die Regierung soll erläutern, welche Schritte sie unternehmen will, um eine einheitliche Praxis der Strafverfolgung in den Bundesländern herzustellen. Nach Angaben der Fraktion hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 entschieden, dass der Eigenkonsum von "geringen Mengen" illegaler Drogen nicht der strafrechtlichen Verfolgung unterliegen müssen. Allerdings sei die unterschiedliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften in den Bundesländern bedenklich.