Rechtssicherheit für die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Berlin: (hib/MIK) Der Deutsche Bundestag soll die "ausreichende Rechtssicherheit" gemäß des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" herstellen. Die Stiftung soll daher ermächtigt werden, den Partnerorganisationen des Gesetzes Stiftungsmittel zur Verfügung zu stellen. Dies fordern die fünf Fraktionen des Deutschen Bundestages in einem gemeinsamen Antrag (14/6158). Dabei nehme der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass die Stiftungsinitiative den Betrag der deutschen Unternehmen in Höhe von fünf Milliarden DM zuzüglich mindestens 100 Millionen DM an die Stiftung leisten werde. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass diese Mittel der Stiftung "unverzüglich" überwiesen werden, heißt es in dem Antrag