Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/MAR) Die für die programmorientierte Förderung der Helmholtz-Zentren (HGF) zugrundegelegten Programme unterscheiden sich von Projekten durch ihre strategische Auslegung sowie ihr finanzielles Volumen und den Zeitraum der Planung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6156) auf die Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/5992) mit. Bei der
Bestimmung der Programmbereiche solle es im Falle unterschiedlicher Vorstellungen für den Senat oder den Ausschuss der Zuwendungsgeber kein Vetorecht geben. Der Präsident der HGF werde bei der Wahrnehmung seiner koordinierenden Aufgabe von Koordinatoren für jeden Forschungsbereich, die er auf Vorschlag der Mitgliederversammlung beruft, beraten.