Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Der Euro soll im Berufsrecht der Rechtspflege, in Rechtspflegegesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts eingeführt werden. Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf (14/6371) vor. Wie daraus hervorgeht, werden die allgemeinen Rahmengrößen für die Geldstrafe, die Geldbuße und das Verwarnungsgeld als Signalbeträge durch Halbierung des DM-Betrages umgestellt. Rein rechnerisch würden damit die Höchstbeträge um 2,2 Prozent vermindert, was zu geringeren Einnahmen der öffentlichen Haushalte führen könnte. Laut Regierung werden diese zulässigen Höchstbeträge in der Praxis allerdings nur in seltenen Fällen ausgeschöpft, so dass im Ergebnis nennenswerte Mindereinnahmen nicht zu erwarten seien.