Regierung: OECD-Leitlinien auch auf Exportkredite für Schiffe anwenden
Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, die Anwendung der Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für öffentlich geförderte Exportkredite auf die Sektorvereinbarung für Schiffe zu übertragen. Wie sie in ihrer Antwort (14/6826) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/6774) weiter mitteilt, soll dadurch sichergestellt werden, dass künftige Aktualisierungen des CIRR-Systems (Commercial Interest Reference Rate - Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierungen von Investitionsgüterexporten vorgibt) für den Schiffssektor übernommen werden.
Die Liberalen hatten in dem Inkrafttreten der in Aussicht genommenen CIRR-Regelung die Gefahr neuer internationaler Wettbewerbsverzerrungen gesehen. Dazu erklärt die Regierung, die Inkraftsetzung der neuen OECD-Exportkreditvereinbarung für Schiffe werde die Finanzierungsbedingungen nach außen hinsichtlich Mindestzinssatz und Höchstlaufzeit der Kredite vereinheitlichen. Sie halte daneben aber auch eine auf das Innenverhältnis zwischen Werft, finanzierender Bank und Zuschussgeber gerichtete einheitliche Ausgestaltung der CIRR-Systeme für Schiffe für sinnvoll und wünschenswert. Dieses Ziel werde jedoch von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und den OECD-Teilnehmern nicht angestrebt. Allerdings gelte innerhalb der EU seit Anfang Juli dieses Jahres eine Vereinbarung, die gewisse Flexibilitäten bei der Zinsfestschreibung einschränkt, heißt es weiter. Die Bundesregierung setze sich im Interesse gleicher Rahmenbedingungen für eine Übernahme dieser Einschränkungen in die OECD-Leitlinien und in die Sektorvereinbarung für Schiffe ein. Damit würde "in gewissem Maß" eine einheitliche Ausgestaltung im Innenverhältnis erreicht.