Keine gerichtliche Äußerung zur historischen Aufarbeitung von Stasi-Akten
Berlin: (hib/WOL) Zur Frage der Verwendung der Stasi-Unterlagen für Zwecke der politischen und historischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit hat sich das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 4. Juli 2001 nicht geäußert, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/7108) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6981). Das Urteil beziehe sich auf die Verwendung von Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) durch Forschung und Medien zur Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS. Die Bereitstellung und Verwendung der Unterlagen zur Strafverfolgung auch im Zusammenhang mit dem nationalsozialistischen Regime sei dabei nicht in Frage gestellt.
Die Regierung legt dar, insgesamt habe die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg verschiedenen Staatsanwaltschaften und den Landeskriminalämtern von fünf Bundesländern sowie dem Bundeskriminalamt Erkenntnisse zu 1.768 Anfragen im Zusammenhang mit NS-Verbrechen übergeben. Beantwortet worden seien auch Mitteilungsersuchen der USA zu 86 Personen und aus Italien zu 18 Personen. Über die Ergebnisse der bundesdeutschen Strafverfolgung gibt es der Antwort zufolge "mangels entsprechender Information" durch die Justizbehörden der Länder beim Bundesministerium der Justiz oder dem Generalbundesanwalt keine Erkenntnisse.