Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Das Abkommen zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik über die Anwendung von sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften soll in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/7246) hat das Ziel, Doppelversicherungen und doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden. Zur Begründung heißt es, im Rahmen der gewachsenen Beziehungen beider Staaten würden immer mehr Arbeitnehmer von ihren Unternehmen in das jeweils andere Land geschickt, so dass Fragen der Sozialversicherung geklärt werden müssten.