Medizinischer Dienst der DDR soll Rentenerhöhung bekommen
Berlin: (hib/RAB) Für das ehemalige medizinische Personal der DDR soll der ansonsten angewendete Steigerungsbetrag von 1,5 Prozent bei der Berechnung der Renten berücksichtigt werden. Dies sieht ein Antrag der FDP (14/7612) vor. Die Regelung soll insbesondere für Personen gelten, die ab dem 1. Januar 1997 in das Rentenalter eingetreten seien. Nach Angaben der Fraktion war es dem ehemaligen medizinischen Personal häufig nicht möglich, der damaligen freiwilligen Zusatzrentenversicherung beizutreten. Gleichwohl werde im Rentenüberleitungsgesetz denjenigen, die nach dem 1. Januar 1997 in Rente gingen, der für sie an sich vorgesehenen Steigerungssatz für die Rentenberechnung vorbehalten.