FDP: Übergangsregelung für das Sorgerecht nichtehelicher Kinder schaffen
Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion eine Übergangsregelung im Bereich des Sorgerechts nichtehelicher Kinder schaffen und damit die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003 zum geltenden Kindschaftsrecht umsetzen. Dies fordern die Abgeordneten in einem Antrag (15/757). Auch soll die Regierung die Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder stärken und bis zur parlamentarischen Sommerpause dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Nach Ansicht der Fraktion soll dem Vater eines nichtehelichen Kindes, der vor Inkrafttreten der Kindschaftsreform am 1. Juli 1998 von der Mutter bereits getrennt lebte, eine gerichtliche Einzelfallprüfung des Sorgerechts ermöglicht werden. Diese solle klären, ob das Kindeswohl einer gemeinsamen Sorgetragung entgegenstehe.